Wahlbehörde: Graf elfmal als "Rechtsanwalt" gelistet

Wahlbehörde: Graf schien elfmal als Rechtsanwalt auf
Wahlbehörde: Graf schien elfmal als Rechtsanwalt auf(c) APA/ANDREAS PESSENLEHNER (Andreas Pessenlehner)
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Zwischen 1994 und 2001 schien der FP-Politiker auf insgesamt elf Wahllisten fälschlich als Anwalt auf. Die Behörde hält es für "sehr unwahrscheinlich", dass ihr selbst ein Fehler unterlaufen ist.

Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) war bei fünf Wahlen auf insgesamt elf Listen als "Rechtsanwalt" angeführt. Zum ersten Mal war dies 1994 der Fall, zuletzt 2001. Das haben Erhebungen der Wahlbehörde der Stadt Wien am Montag ergeben.

Am Wochenende war bereits bekannt geworden, dass Graf bei den Nationalratswahlen 1994 und 1999 als "Rechtsanwalt" bezeichnet wurde, obwohl er stets nur den Status als Rechtsanwaltsanwärter hatte. Die FPÖ argumentierte, es müsse sich um einen Fehler bei der Listenerstellung gehandelt haben, der jedenfalls nicht von Graf selbst ausgegangen sei. Am Montag erklärte FP-Chef Heinz-Christian Strache via Facebook, es habe sich um einen Irrtum in der Administration der damaligen Geschäftsstelle gehandelt. "Tatsache ist, dass Martin Graf in allen Meldungen für seine Kandidatur seine Berufsbezeichnung völlig korrekt als Rechtsanwaltsanwärter angegeben hat", betonte Generalsekretär Herbert Kickl.

Fehler der Behörde "sehr unwahrscheinlich"

Das Rathaus betonte, es sei jedenfalls "sehr unwahrscheinlich", dass die Berufsbezeichnung von der Behörde versehentlich falsch veröffentlicht wurde. Schließlich sei Graf über einen längeren Zeitraum immer wieder als Rechtsanwalt bezeichnet worden, sagte eine Sprecherin der zuständigen SP-Stadträtin Sandra Frauenberger.

Laut der Sprecherin werden die jeweiligen Listen von den Parteien beschlossen und bei der Landeswahlbehörde eingereicht. Auf den Listen sind Details wie Adresse, Geburtsdaten oder Beruf zu finden. Die von der Behörde abgesegneten Vorschläge werden veröffentlicht - und auch von den "Zustellungsbevollmächtigten", also den diversen Parteien und sonstigen wahlwerbenden Gruppierungen, nochmals unterschrieben.

Urnengänge als Rechtsanwalt

Bei folgenden Urnengängen wurde Graf demnach als Anwalt geführt: Zum ersten Mal war dies bei der Nationalratswahl 1994 der Fall, als er auf der Regionalparteiliste Wien-Nord, auf der Landesliste und auf der Bundesliste zu finden war. Bei der Nationalratswahl 1995 war es ähnlich. Graf wurde auf der Regionalliste Wien-Nord und auf der Landesliste als Rechtsanwalt bezeichnet.

Bei den Wiener Bezirksvertretungswahlen 1996 kandidierte er unter dieser Berufsbezeichnung für den 22. Bezirk. Bei der Nationalratswahl 1999 war Graf dann wieder auf der Bundes-, der Landes- und der Regionalliste Wien-Nord als Rechtsanwalt zu finden. Bei der Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl 2001 scheint er mit derselben Berufsbezeichnung sowohl auf dem Kreiswahlvorschlag als auch auf dem Bezirkswahlvorschlag für den 22. Bezirk auf.

Wer sich in Österreich unberechtigt als Rechtsanwalt bezeichnet, muss mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro rechnen. Dies sieht Paragraf 57 der Rechtsanwaltsordnung vor, die in diesem Fall von einer Verwaltungsübertretung spricht. Sollte Graf diesen Tatbestand erfüllt haben, wäre er allerdings bereits verjährt. Das Verwaltungsstrafgesetz sieht in diesem Fall eine Verjährungsfrist von sechs Monaten "nach Abschluss der strafbaren Tätigkeit" vor.

(APA)

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