Neues Gesetz für das Geschäft mit der Schönheit

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Der "Beauty-Doc" hat ab 1. Jänner ausgedient. Für Teenager und Werbeleute sind Schönheits-OPs künftig tabu. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen hohe Geldstrafen.

Ein neues Gesetz, das Schönheitsoperationen in Zukunft strenger regeln soll, hat am Dienstag den Ministerrat passiert. Am 1. Jänner 2013 wird es laut dem Gesundheitsministerium in Kraft treten. Zum ursprünglichen Entwurf gab es kaum Änderungen: Schönheits-OPs sind künftig bis 16 Jahren verboten, außerdem dürfen entsprechende Eingriffe nicht mehr beworben werden, und es wird klar gestellt, dass nur noch einschlägig ausgebildetes Personal tätig sein darf.

Die Eckpunkte

In Zukunft sind Jugendliche besonders geschützt. Für unter 16-Jährige ist die Durchführung von Eingriffen ohne medizinische Indikation aufgrund der damit verbundenen Gefahren für den noch im Wachstum begriffenen Körper komplett verboten. Bei 16- bis 18-Jährigen dürfen Schönheitsoperationen nur durchgeführt werden, wenn eine psychologische Beratung erfolgt ist, die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten und die Einwilligung durch den Patienten vorliegt sowie eine Wartefrist von acht Wochen zwischen Einwilligung und Operation eingehalten wurde.

Wer darf operieren?

Durch das neue Gesetz ist es nur mehr Fachärzten für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie erlaubt, jegliche Art von Schönheitsoperationen durchzuführen. Fachärzte wie für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten oder für Haut- und Geschlechtskrankheiten, aber auch Allgemeinmediziner werden nur noch für die Durchführung bestimmter ästhetischer Eingriffe infrage kommen, zu denen sie aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt sind. Zur Erbringung dieses Nachweises haben Allgemeinmediziner noch bis 1. Juli 2013 Zeit.

Einheitliche Berufsbezeichnung

Um für die Patienten Klarheit im Bezeichnungsdschungel zu schaffen, dürfen Mediziner in Zukunft zusätzlich zur entsprechend der Facharztausbildung erworbenen Berufsbezeichnung nur mehr zwei Zusätze wie "Ästhetische Behandlungen" oder "Ästhetische Medizin" verwenden und anführen. Die Verwendung des Zusatzes "Beauty-Doc" oder Ähnliches ist in Zukunft nicht mehr erlaubt.

Werbung und Provision

Das Gesetz enthält gegenüber dem Ärztegesetz verschärfte Werbebeschränkungen sowie ein Provisionsverbot. Damit soll der medizinische Laie nicht mehr beeinflusst werden können. Eine vergleichende bildliche Darstellung des Behandlungserfolges durch "Vorher-Nachher"-Bilder soll verboten sein.

Hohe Geldstrafen bei Gesetzesverstößen

Bei Verstößen gegen das Gesetz könnte in Zukunft eine Geldstrafe in der Höhe von 15.000 Euro fällig werden, im Wiederholungsfall oder bei einer schwerwiegenden Gefahr für Leben oder Gesundheit eines Menschen sogar eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro. Ästhetische Behandlungen, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes begonnen oder vertraglich vereinbart wurden, fallen nicht unter das neue Gesetz.

(APA)

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