Gesundheitsreform: "Virtuelles Budget" beschlossen

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Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich grundsätzlich auf eine Reform geeinigt. Die Finanzierung soll künftig aus einer Hand erfolgen.

Das Gesundheitssystem soll künftig besser geplant und damit effizienter werden. Eine entsprechende Vereinbarung haben am Mittwoch Vertreter von Bund, Ländern und Sozialversicherung unterzeichnet. Kernpunkt darin ist, dass die Steuerung von Spitals- und niedergelassenem Bereich künftig gemeinsam erfolgen soll. Dies soll über ein "virtuelles Budget" erfolgen, in dem die Gelder der jeweiligen Player (Bund, Länder, Sozialversicherung) zusammenfließen. Im Anschluss soll gemeinsam entschieden werden, in welchem Bereich die Mittel eingesetzt werden.

Bisher war es so, dass die Länder zum größten Teil die Spitäler finanziert haben und die Sozialversicherung den niedergelassenen Bereich. Dies führte einerseits zu Doppelstrukturen und andererseits dazu, dass die Länder versuchten, die Kosten möglichst aus dem eigenen Bereich in die Praxen zu verschieben und die Kassen umgekehrt die Patienten in die Krankenhäuser.

Genaue Regelung noch offen

Um diese "egoistische" Vorgangsweise zu beenden, sollen nun die Mittel über die Landesgesundheitsplattformen gemeinsam vergeben werden. Da steckt allerdings der Teufel im Detail. Die genauen Regelungen sollen erst im Rahmen einer 15a-Vereinbarung bis Oktober festgelegt werden. Ziel ist ein Inkrafttreten der Neuregelung mit Anfang kommenden Jahres.

Neu ist, dass die Ausgabensteigerung künftig das Wirtschaftswachstum nicht mehr übersteigen soll. Dieses Ziel soll schrittweise bis 2016 erreicht werden. Da soll ein Wert von 3,6 Prozent erreicht sein und dieser auch für die Jahre danach die Ausgabengrenze bilden. Wie im Stabilitätspakt gibt es Ausnahmen, sollten außergewöhnliche Ereignisse eine Überschreitung notwendig machen.

Werden die Ziele nicht eingehalten, kann es künftig Sanktionen geben. Wird das Kostendämpfungspotenzial der Länder nicht erbracht, sind die Kostendämpfungsziele zwingend im darauffolgenden Jahr zu erbringen, andernfalls tritt der Sanktionsmechanismus in Kraft.

Erhofft wird von den Vertragspartnern, dass mit der besseren Koordinierung auch ein gehöriger Einsparungseffekt erzielt wird, ohne die medizinische Versorgung zu beeinträchtigen. Als Zielwert bis 2016 sind 1,3 Milliarden Euro angegeben. Bis 2020 will man dann schon bei fast 2,5 Milliarden pro Jahr sein.

(APA/Red.)

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