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Ehrenbeleidigung: Grasser muss Geldstrafe zahlen

14.06.2012 | 11:23 |   (DiePresse.com)

Der Ex-Finanzminister bezeichnete seinen früheren Mitarbeiter Ramprecht, nunmehr Belastungszeuge in der Buwog-Causa, als "psychisch labil".

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Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist rechtskräftig wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung seines früheren Mitarbeiters Michael Ramprecht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Wie Ramprechts Anwalt Michael Pilz am Donnerstag mitteilte, liegt gegen Grasser ein Urteil des Handelsgerichts Wien vor.

Ramprecht tritt in der Causa Buwog als Belastungszeuge gegen Grasser auf. In einem Interview im Online-Medium "Money.at" im November 2011 behauptete Grasser, dass Ramprecht "psychisch labil" sei und "dringend psychische Hilfe benötigen würde". Derartige Behauptungen hatte Grasser außerdem im Korruptions-U-Ausschuss im April wiederholt - nach Rechtskraft des Unterlassungsurteils. Grasser müsse nun eine Geldstrafe von 1000 Euro an die Republik zahlen und die Anwaltskosten ersetzen. Dafür liege mittlerweile eine Exekutionsbewilligung des Bezirksgerichts Wien Innere Stadt vor. Grassers Anwalt Michael Rami erklärte am Donnerstag, dass er gegen die Geldstrafe mit Rekurs vorgehe.

"Versuche, Schäfchen ins Trockene zu bringen"

"Meinem Mandanten ist die gerichtliche Klarstellung, dass Herr Grasser nicht über ihn behaupten darf, er sei psychisch krank, verständlicherweise wichtig", betont Anwalt Pilz. "Die Versuche des Ex-Ministers, durch Diskreditierung des Belastungszeugen die eigenen Schäfchen ins Trockene zu bringen, sind nun vom Exekutionsgericht mit Beugestrafe geahndet worden."

Das Urteil des Handelsgerichts erging als Versäumungsurteil, da Grasser auf die Klage nicht reagiert hatte. "Die beklagte Partei wird zu den von der klagenden Partei begehrten Leistungen und zur Zahlungen der Prozesskosten von 2.135,14 Euro an die klagende Partei binnen 14 Tagen bei Exekution verurteilt", so das Handelsgericht Wien am 20. Februar 2012.

Da Grassers Anwalt nunmehr eine Wiedereinsetzung des Verfahrens beantrage, weil nicht ordnungsgemäß zugestellt worden wäre, habe die Richterin am Handelsgericht den Zusteller für Grassers Wohnung und Büro in der Babenbergerstraße in Wien einvernommen, so der Anwalt. Laut dem Protokoll der Aussage schildert der Zusteller, er habe die Klage in Grassers Brieffach hinterlegt. Die Zustellung des Versäumnisurteils sei an eine Bürobeschäftigte in Grassers Büro in der Babenbergerstraße erfolgt. Über die von Grassers Anwalt beantragte Wiedereinsetzung sei noch nicht entschieden, so Ramprechts Anwalt Pilz.

(APA)

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11 Kommentare

Interessant!

Aber ein Grüner darf ungestraft Graf einen schlechten Charkter unterstellen.
Wenn da nicht 2erlei Maß gebraucht wird......

Da es nur ein "kleine" Verurteilung ist trinke ich auch nur ein kleines Bier!

Die Magnum-Flasche Sekt hebe ich mir noch auf......

Gast: ungeliebter Heike
14.06.2012 14:44
4 1

ein guter Tag

beginnt mit einem vorbestraften KHG.
Der Anfang ist gemacht, weiter so ...

:-)

Wiedereinsetzung

Und was hat er dann davon? Muss er noch immer beweisen dass das stimmt was er behauptet hat und va dass es zu dem Zeitpunkt gestimmt hat als er das behauptet hat.
und wenn er behauptet falsch zitiert worden zu sein, hat er noch immer das Problem das er es im U-ausschuss gesagt hat.

Kurz: Der Anwalt verdient, von welcher Seite er sein Geld bekommt ist ihm egal.

Gast: Tomson
14.06.2012 13:07
1 1

stille Post

Nur 1000 Euro?

Man kann also für 1000 Euro jemanden in Österreich als Psycho-Fall diskreditieren, um von den eigenen Machenschaften abzulenken und um die Glaubwürdigkeit vor Gericht zu beeinflussen?

Es ist schon ein Vorteil, wenn es Massenmedien gibt, die dabei auch noch hilfreich sind.

Hier liegt wohl der Nutzen der Diskreditierung weit über den notwendigen Aufwand von 1000 Euro.


Antworten Gast: 2wur3
14.06.2012 14:58
0 2

Re: stille Post

dh Sie glauben dass ramprecht psychisch labil ist?

So weit sind wir schon!

Zustellung an eine falsche Adresse um ein Versäumnisurteil zu erreichen!
Der Jagtgesellschaft ist aber auch nichts zu dumm!

wenn Ramprechter wegen so einer Aussage die Gerichte bemüht weil er beleidigt ist dann ist er wirklich psychisch labil.


Antworten Gast: ungeliebter Heike
14.06.2012 13:19
3 1

in der öffentlichen Meinung verächtlich machen

ist halt nicht die feine Art.
Das hätte sich der unschuldsvermutete rufmördernde Ungustl früher überlegen müssen.

:-)

§ 111. (1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft zeiht ..., um ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
SSKM

Gast: xxxx
14.06.2012 12:02
0 1

Nur so mal gefragt: wie kann ein Furz jemanden beleidigen?

hat mit gegenständlicher Sache natülich nichts zu tun.
Würde auch ein Rechtsanwalt Eiternetter sagen.

Antworten Gast: Pedro
14.06.2012 12:33
0 1

Re: Nur so mal gefragt: wie kann ein Furz jemanden beleidigen?

Um die Haushaltskasse aufzubessern gibt es mehrere Möglichkeiten. Am wenigsten ermüdet man, wenn man zum Rechtsanwalt geht.