Ehrenbeleidigung: Grasser muss Geldstrafe zahlen

Buwog Geldstrafe fuer Grasser
Buwog Geldstrafe fuer Grasser(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Der Ex-Finanzminister bezeichnete seinen früheren Mitarbeiter Ramprecht, nunmehr Belastungszeuge in der Buwog-Causa, als "psychisch labil".

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist rechtskräftig wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung seines früheren Mitarbeiters Michael Ramprecht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Wie Ramprechts Anwalt Michael Pilz am Donnerstag mitteilte, liegt gegen Grasser ein Urteil des Handelsgerichts Wien vor.

Ramprecht tritt in der Causa Buwog als Belastungszeuge gegen Grasser auf. In einem Interview im Online-Medium "Money.at" im November 2011 behauptete Grasser, dass Ramprecht "psychisch labil" sei und "dringend psychische Hilfe benötigen würde". Derartige Behauptungen hatte Grasser außerdem im Korruptions-U-Ausschuss im April wiederholt - nach Rechtskraft des Unterlassungsurteils. Grasser müsse nun eine Geldstrafe von 1000 Euro an die Republik zahlen und die Anwaltskosten ersetzen. Dafür liege mittlerweile eine Exekutionsbewilligung des Bezirksgerichts Wien Innere Stadt vor. Grassers Anwalt Michael Rami erklärte am Donnerstag, dass er gegen die Geldstrafe mit Rekurs vorgehe.

"Versuche, Schäfchen ins Trockene zu bringen"

"Meinem Mandanten ist die gerichtliche Klarstellung, dass Herr Grasser nicht über ihn behaupten darf, er sei psychisch krank, verständlicherweise wichtig", betont Anwalt Pilz. "Die Versuche des Ex-Ministers, durch Diskreditierung des Belastungszeugen die eigenen Schäfchen ins Trockene zu bringen, sind nun vom Exekutionsgericht mit Beugestrafe geahndet worden."

Das Urteil des Handelsgerichts erging als Versäumungsurteil, da Grasser auf die Klage nicht reagiert hatte. "Die beklagte Partei wird zu den von der klagenden Partei begehrten Leistungen und zur Zahlungen der Prozesskosten von 2.135,14 Euro an die klagende Partei binnen 14 Tagen bei Exekution verurteilt", so das Handelsgericht Wien am 20. Februar 2012.

Da Grassers Anwalt nunmehr eine Wiedereinsetzung des Verfahrens beantrage, weil nicht ordnungsgemäß zugestellt worden wäre, habe die Richterin am Handelsgericht den Zusteller für Grassers Wohnung und Büro in der Babenbergerstraße in Wien einvernommen, so der Anwalt. Laut dem Protokoll der Aussage schildert der Zusteller, er habe die Klage in Grassers Brieffach hinterlegt. Die Zustellung des Versäumnisurteils sei an eine Bürobeschäftigte in Grassers Büro in der Babenbergerstraße erfolgt. Über die von Grassers Anwalt beantragte Wiedereinsetzung sei noch nicht entschieden, so Ramprechts Anwalt Pilz.

(APA)

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