Fall Strasser: Bei Anklage droht hohe Gefängnisstrafe

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Ernst Strassers „Geheimdienstaffäre“ könnte nun in einen großen Korruptionsprozess münden. Sollte eine Anklage wegen Bestechlichkeit eingebracht werden, drohen dem einstigen ÖVP-Mann bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Wien/M. S. „Yes, of course I'm a lobbyist!“ Diese Worte – locker gesagt, im März 2011 von als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten heimlich auf Video aufgenommen – könnten Ernst Strasser nun im strafrechtlichen Sinn zum Verhängnis werden. Der frühere ÖVP-Innenminister und Ex-ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament ist bekanntlich in eine Videofalle getappt. Er zeigte sich bereit, als EU-Parlamentarier für einen den Kapitalmarkt betreffenden Gesetzesänderungsantrag zu sorgen. 100.000 Euro waren Strasser dafür in Aussicht gestellt worden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Wien dürfte Strasser nun eine ganz andere Rechnung präsentieren: Eine Anklage wegen Bestechlichkeit.

Offiziell bestätigt wird dies unter Hinweis auf das Amtsgeheimnis vorerst nicht. Jedenfalls seien die Ermittlungen abgeschlossen, ein Vorhabensbericht werde nun fertig gestellt und „in den nächsten Wochen“ an die dienstvorgesetzte Behörde, die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, geleitet. Das sagt WKStA-Sprecher Erich Mayer.

Die OStA prüft ihrerseits und schickt den „Strasser-Akt“ dann an ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl. Gibt diese grünes Licht für eine Anklage, muss Strasser, gegen den auch wegen Geldwäscherei ermittelt wurde, mit einem Prozess im Straflandesgericht Wien rechnen. Dieser dürfte aber erst nächstes Jahr beginnen. Sollte tatsächlich eine Anklage wegen Bestechlichkeit eingebracht werden, drohen dem einstigen ÖVP-Mann bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Strassers Anwalt Thomas Kralik zur „Presse“: „Ich lasse mich überraschen, ob Anklage erhoben wird.“ Kralik sieht „kein pflichtwidriges Handeln“. Strasser selber hatte ja stets gesagt, dass er einen „Geheimdienst“ hinter der Lobbying-Aktion vermutet habe – und nur zum Schein eingestiegen sei.

Strafe für Karl-Heinz Grasser

An anderer Front liegt bereits ein Urteil vor: Im Dauerstreit zwischen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und dessen Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht hat das Handelsgericht Wien ein Urteil gegen Grasser gefällt – wegen Ehrenbeleidigung. Er hatte Ramprecht als „psychisch labil“ bezeichnet. Grasser bekam zudem 1000 Euro Beugestrafe (nicht rechtskräftig). Grassers Anwalt beantragt nun eine Wiedereinsetzung des Verfahrens.

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