Am Dienstag wird der parlamentarische Korruptions-U-Ausschuss mit einem Drei-Tages-Block zum Thema „Blaulichtfunkvergabe“ fortgesetzt. Höhepunkt ist der Auftritt von Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser am Mittwoch um 9 Uhr. Überschattet wird dieser Auftritt von jenem groß angelegten Strafverfahren, das seit einem Jahr gegen Strasser geführt wird.
1 Wieso muss Ernst Strasser erneut vor den Parlamentariern Auskunft geben?
Ging es bei Strassers erstem Auftritt Mitte März um dessen Beratertätigkeit für die Telekom Austria (nach seinem Ministeramt), so steht dieses Mal die Vergabe eines digitalen Funknetzes für Feuerwehr, Polizei, Rettung (Blaulichtfunk) unter Strassers Ägide auf dem Programm. Dieses Projekt, Tetron, aber auch das gescheiterte Vorgängerprojekt, Adonis, werden nun durch einen aktuellen Rohbericht des Rechnungshofes (RH) zur Vergabepraxis im Innenministerium kritisiert. Die Prüfer stoßen sich etwa an den hohen Beratungskosten und am Vergleich in Höhe von 29,9 Mio. Euro zugunsten des – letztlich gescheiterten – erstbeauftragten Konsortiums. Bei der Projektneuvergabe stellte der RH 28 Aufträge an zehn Berater – Kosten: fast eine Million Euro – fest. Von diesen Aufträgen hätten etwa zwei Drittel vergaberechtliche bzw. formelle Mängel aufgewiesen, heißt es.
Während der Neuausschreibung hatte Strassers Ex-Kabinettschef Christoph Ulmer einen Beratervertrag mit dem Ministerium – zwar unentgeltlich, doch mit Spesenersatz. Der RH bemängelt hier die informelle Kontaktaufnahme mit zwei Bietern außerhalb des Vergabeverfahrens sowie die „fehlende Dokumentation dieser Kontakte“.
Das Innenressort verteidigt nun in einer äußerst umfangreichen Stellungnahme die Funkvergabe. Das Verfahren sei „insgesamt korrekt durchgeführt“ worden. Und: „Es gab keine vergaberechtswidrigen Kontakte während des Verfahrens.“ Zu Ulmer wird erklärt, es sei „bewusst eine externe Ansprechperson für die Bieter installiert“ worden – um das Ministerium von etwaigen Interventionen „frei zu halten“. Zum Thema Rohbericht wurde für Donnerstag der Rechnungshofbeamte Anton Lerchner nachträglich als Zeuge in den U-Ausschuss geladen.
2 Wie ist nun der aktuelle Stand des gegen Strasser geführten Strafverfahrens?
Die zentrale Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Korruption hat gegen den Ex-Minister ermittelt. Das noch unbestätigte, aber justizintern als sehr wahrscheinlich geltende Resultat, ist eine Anklage wegen Bestechlichkeit (§ 304 Strafgesetzbuch). Aus dem Umfeld Strassers heißt es hinter vorgehaltener Hand nüchtern: „Strasser hat die öffentliche Meinung voll gegen sich. Kein Staatsanwalt wird den Volkszorn auf sich ziehen, indem er das Verfahren einfach einstellt.“
Grund für das, wie berichtet, bereits abgeschlossene Ermittlungsverfahren ist jenes von verdeckten „Sunday Times“-Journalisten heimlich angefertigte Video, in dem Strasser, damals ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament, sich selbst – „Yes, of course“ – als Lobbyist bezeichnet. Und in Aussicht stellt, sich für die Abänderung eines Kapitalmarktgesetzes einzusetzen. Dafür waren 100.000 Euro Bezahlung im Gespräch. Britische Medien nannten dies „Cash for Laws“-Skandal. Ob Strasser, der nach Veröffentlichung des Videos im März 2011 zurücktrat, tatsächlich vor ein Strafgericht muss, hängt nun von ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl ab, die die Frage „Anklage ja oder nein?“ in den nächsten Monaten entscheidet.
3 Was heißt eigentlich Bestechlichkeit? Und warum droht Strasser eine Gefängnisstrafe?
„Ein Amtsträger (...)“, so heißt es im Strafgesetzbuch, „der für die pflichtwidrige Vornahme (...) eines Amtsgeschäfts einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe (...) zu bestrafen.“ Wer „die Tat in Bezug auf einen 50.000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“ Ob Strassers Verhalten tatsächlich eine Pflichtwidrigkeit darstellt, wurde laut „Presse“-Informationen innerhalb der Anklagebehörde intensiv diskutiert. Und dem Vernehmen nach bejaht. Weil sich Strasser, der ja im Video signalisierte Geld zu nehmen, möglicherweise „von unsachlichen Erwägungen leiten ließ“, wie ein Behördenvertreter erläuterte.
4 Wie könnte nun Strassers Verteidigungsstrategie aussehen?
Er habe Machenschaften eines Geheimdienstes hinter dem unmoralischen Angebot jener beiden Personen vermutet, mit denen er sich dann getroffen habe. Seinen Fraktionskollegen Othmar Karas, in dessen Büro Strasser bezüglich des Gesetzesänderungsantrages nachgefragt hatte, hatte der Ex-Minister über den Geheimdienstverdacht allerdings nicht informiert. Aus purer Vorsicht, wie Strasser jüngst in einem Medienverfahren deponiert hatte. Strassers Anwalt Thomas Kralik weist jedenfalls daraufhin, dass es „massive Hinweise“ für die Richtigkeit der Geheimdienstvariante gebe.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.06.2012)
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