Wien/Aich/Apa. Eine große Wahlrechtsreform wird es in Österreich nicht geben. Das steht seit Montag fest. Denn während die Arbeitsgruppe im Parlament konkrete Beschlüsse vertagte, wurden zwei Eckpfeiler bereits eingeschlagen: Das Persönlichkeitswahlrecht soll gestärkt, das Verhältniswahlrecht aber grundsätzlich beibehalten werden. Ein echtes Mehrheitswahlrecht nach britischem Vorbild (in jedem Wahlkreis erhält nur der Kandidat mit den meisten Stimmen ein Mandat) ist kein Thema. Alle fünf Fraktionen seien sich hier einig, hieß es aus dem Büro von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer zur „Presse“.
Die Arbeitsgruppe war eingerichtet worden, nachdem die Regierung die Verkleinerung des Nationalrats auf 165 Sitze angedacht hatte. Eine Idee, die unter den Mandataren selbst auch kritisch gesehen wird. Eine Verkleinerung des Parlaments würde jedenfalls bedeuten, dass sich etwas ändern muss – und sei es nur, dass die bestehenden Regionalwahlkreise anders gewichtet werden. Aber auch eine Änderung der Regionalwahlkreise wird angedacht.
Wenn es um die Feinheiten der Reform geht, hegen die Parteien aber unterschiedliche Prioritäten. So will ÖVP-Mandatar Wolfgang Gerstl dass hundert der 183 Abgeordneten direkt in den Regionalwahlkreisen gewählt werden sollen. Damit solle der „Demokratiemüdigkeit und Politikverdrossenheit“ entgegengewirkt werden. „Das derzeitige Wahlrecht bringt eine Ausgewogenheit zwischen den Wahllisten und Persönlichkeitselementen“, meinte hingegen BZÖ-Vizeklubchef Herbert Scheibner. Seine Fraktion will aber über einen „Superwahlsonntag“ (Urnengänge in Bund und Ländern gleichzeitig) diskutieren. Zudem will das BZÖ, dass der Nationalrat schwerer aufgelöst werden kann.
FPÖ-Mandatar Peter Fichtenbauer möchte auch bloß das Vorzugsstimmensystem stärken und möglicherweise die Regionalwahlkreise neu ziehen. Die grüne Daniela Musiol ist für diese Neuerungen ebenfalls zu haben. Sie will aber verhindern, dass das Parlament zu sehr regionalisiert wird. Sie denkt daher daran, Vorzugsstimmen auf der Bundesliste zu ermöglichen. Zudem müsse man aufpassen, dass Änderungen beim Wahlrecht nicht den Anteil der Frauen im Parlament senken.
Debatte um direkte Demokratie
Nicht festlegen wollte man sich am Montag, ob Neuerungen schon bei der Nationalratswahl 2013 zur Anwendung gelangen. Auch der zuletzt oft diskutierte Ausbau der direkten Demokratie wurde noch nicht mit konkretem Leben erfüllt. Von ÖVP-Seite hieß es, dass die SPÖ hier noch skeptisch agiere. Ein Vorwurf, der wiederum von sozialdemokratischer Seite zurückgewiesen wurde. Prammer begnügte sich am Montag damit, von einem „konstruktiven“ Klima in der Arbeitsgruppe zu sprechen. Man arbeite nun „zügig“ weiter.
Die Arbeitsgruppe will im Herbst wieder zusammentreten. Zuvor sollen Experten des Innenministeriums kalkulieren, welche Auswirkungen Änderungen im Wahlrecht haben könnten.
Vorzugsstimmen könnte in Zukunft eine höhere Bedeutung bei Nationalratswahlen zukommen. Die Details will die Arbeitsgruppe aber frühestens im Herbst regeln. Klar ist bereits: Eine große Wahlrechtsreform wird es nicht geben.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.06.2012)
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