Wien/Pri. Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich SPÖ, ÖVP und Grüne am Dienstag auf die letzten Details im Transparenzpakt geeinigt. Demnach müssen Parteispenden (vom selben Gönner) in Zukunft offengelegt werden, wenn sie einen Betrag von 3500 Euro im Jahr überschreiten. Zuwendungen an Bundes- und Landesparteien werden kumuliert. Im ursprünglichen Entwurf hatte die Regierung eine Grenze von 5000 Euro vorgeschlagen, die Grünen wollten 500 Euro.
Eine Veröffentlichungspflicht wird es – ebenfalls nach einer Forderung der Grünen – auch bei Inseraten und Sponsorings geben. Ab einem Grenzwert von 3500 Euro muss jedes Inserat im Jahresbericht angeführt werden. Damit soll verhindert werden, dass Spenden über den Umweg der Parteizeitungen in die Kassen der Parteien fließen. Sponsorings müssen ab einer Summe von 12.000 Euro im Jahr transparent gemacht werden.
Verwaltungsstrafen (bis zum Dreifachen der Spendensumme) können nicht mehr nur – wie im Regierungsentwurf vorgesehen – gegen die Parteien verhängt werden, sondern auch gegen jene Funktionäre, die den Verstoß zu verantworten haben. Das Strafausmaß bewegt sich bis zu 20.000 Euro. Neu ist auch, dass die Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro pro Partei auch für Bundespräsidentenwahlen gelten soll.
Die Stimmen der Grünen sichern den Regierungsparteien jene Zweidrittelmehrheit, die sie für einen Beschluss brauchen. Neben dem neuen Parteiengesetz beinhaltet das Paket auch ein Lobbyinggesetz, ein neues Korruptionsstrafrecht und eine verschärfte Auskunftspflicht bei den Nebeneinkünften von Abgeordneten. Das Konvolut wird am 27. Juni in einer Sondersitzung des Nationalrats beschlossen. Damit können die Neuerungen, wie geplant, am 1. Juli in Kraft treten.
Der Aufwand habe sich gelohnt, sagte Staatssekretär Josef Ostermayer, Chefverhandler der SPÖ, hinterher zur „Presse“. ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf sprach von einer Regelung, „die keine Schlupflöcher offenlässt“. Und Werner Kogler, Vizeklubchef der Grünen, bezeichnete die Einigung als „europaweit vorbildlich“.
Nicht festgelegt wird vorerst, wie hoch die staatliche Parteienförderung in Zukunft ausfallen soll. Derzeit sind es 2,41 Euro pro Wahlberechtigtem – künftig könnten es bis zu fünf Euro sein. Im Gegenzug wird die Wahlkampfkostenrückerstattung gestrichen. Der Grund für diese Verzögerung? Die Grünen hatten darauf gedrängt, dass die Höhe der Parteienförderung von SPÖ und ÖVP gesondert verhandelt wird. FPÖ und BZÖ nahmen an den Gesprächen am Dienstag nicht teil. Die FPÖ wegen des Streits um den Euro-Rettungsschirm. Das BZÖ lehnt eine Anhebung der Parteienförderung ab.
EU-Fiskalpakt: Abstimmung Anfang Juli
Über den EU-Fiskalpakt und den Euro-Rettungsschirm ESM wird der Nationalrat erst an den letzten Plenartagen vor der Sommerpause, nämlich Anfang Juli, abstimmen. Davor ist noch ein Hearing geplant. Das wurde gestern in der Präsidialsitzung festgelegt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.06.2012)
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