Neues Recht nicht für „Querulanten“

(c) Clemens Fabry
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VfGH-Präsident Gerhart Holzinger weist Kritik des OGH an Gesetzesbeschwerde zurück. Verfassungsrichterin Ingrid Siess-Scherz angelobt.

Wien/Aich/Apa. Am Mittwoch wurde die neue Verfassungsrichterin Ingrid Siess-Scherz angelobt. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Gerhart Holzinger, nutzte die Gelegenheit, um Kritik an der geplanten Gesetzesbeschwerde zurückzuweisen.

Diese wäre als „Instrument, mit dem sich einzelne Bürger direkt an den VfGH wenden können, ein Gewinn für den Rechtsstaat“, erklärte Holzinger. Die Neuerung würde einen „Baustein für den modernen Grundrechtsschutz“ darstellen und keine „Querulantenbeschwerde“. Als solche hat der Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), Eckart Ratz, die geplante Neuerung bezeichnet. Ratz fürchtet, dass die Gesetzesbeschwerde Verfahren verlängere, weil der zuvor Unterlegene sein Glück noch beim VfGH probieren wolle. Die Gesetzesbeschwerde ermöglicht Bürgern, sich direkt an den VfGH zu wenden, wenn sie meinen, dass sie in einem Straf- oder Zivilverfahren wegen eines verfassungswidrigen Gesetzes unterlegen sind. Bisher ist man als Bürger darauf angewiesen, dass das Gericht selbst beim VfGH anfragt, ob ein Gesetz rechtswidrig ist. Die Novelle dürfte im Herbst vom Parlament beschlossen werden.

Die neue Verfassungsrichterin Siess-Scherz wird ihr Amt hauptberuflich ausüben. Siess-Scherz war bisher Parlamentsjuristin, Verwaltungsbeamte müssen aber außer Dienst gestellt werden, wenn sie VfGH-Richter werden. Siess-Scherz erklärte, sie freue sich auf den neuen, „herausfordernden Job“. Mit ihr sind nun fünf der 14 Verfassungsrichter weiblich. Der Kür Siess-Scherzs sind lange Diskussionen in der Regierung vorangegangen. Die SPÖ, der das Nominierungsrecht schließlich zugesagt wurde, entschied sich erst vergangene Woche für die 46-jährige Wienerin.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.06.2012)

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