Wien. Er musste seit vier Jahren, seit Beginn der Ermittlung, damit rechnen – am Freitag wurde die brisante Entwicklung von der Staatsanwaltschaft Wien bestätigt: Alfons Mensdorff-Pouilly (58), Lobbyist, ÖVP-Vertrauter, Ehemann von Ex-ÖVP-Gesundheitsministerin Maria Rauch, wird sich vor einem Strafgericht verantworten müssen. Ausgehend von jenen drei Vorwürfen, die Staatsanwalt Michael Radasztics eingebracht hat, drohen dem „Grafen“ (er selber bezeichnet sich als Bauer) bis zu fünf Jahre Haft. Kern des 46 Seiten starken Strafantrags sind dubiose Geldflüsse, die unter anderem im Zusammenhang mit der Eurofighter-Beschaffung stehen. Mensdorff selber hat stets sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen.
Nicht nur Mensdorff – er hatte zuletzt im Korruptions-U-Ausschuss für Amüsement gesorgt, als er über seine wohlbekannte Leidenschaft, die Jagd, dozierte – steht nicht im Visier der Anklagebehörde. Auch sein Geschäftsfreund Kurt D. ist im Strafantrag erfasst. D. wird gerne auch als „der Geldbote“ bezeichnet. Für die beiden Beschuldigten gilt freilich die Unschuldsvermutung.
Mensdorff war Berater des internationalen Rüstungskonzerns BAE, der an der Eurofighter-Gesellschaft beteiligt ist. Bekanntlich besteht bis heute der Verdacht, dass die Eurofighter-Beschaffung für das österreichische Bundesheer von Bestechung und Schmiergeldzahlungen begleitet war.
12,6 Millionen Euro Schadenssumme
In einer Mitteilung der Staatsanwalt Wien heißt es: „Alfons Mensdorff-Pouilly soll in den Jahren 2000 bis 2008 in Summe rund 12,6 Millionen Euro erhalten haben, die zuvor unter Verwendung von Scheinverträgen aus dem Vermögen der BAE systems plc abgezogen wurden. Der Zweitangeklagte soll ihm bei den Geldtransfers behilflich gewesen sein. Mit dem Geld sollten vermutlich in Zentral- und Osteuropa Entscheidungsträger bestochen werden, um Waffengeschäfte für das Unternehmen zu erlangen. Die tatsächliche Verwendung des Geldes konnte nicht aufgeklärt werden.“
Ja, es gebe den Strafantrag, „aber ich kann dazu im Moment nichts sagen.“ So reagierte Mensdorffs Anwalt Harald Schuster auf „Presse“-Anfrage. Schon vor längerer Zeit hatte sich Schuster verwundert gezeigt. „Man tut sich schwer, das zitierte Schreiben nachzuvollziehen“, meinte er, weil das britische Betrugsdezernat SFO in einem Rechtshilfeersuchen an Österreich einen Bericht zitierte, den Mensdorff 2003 für seinen Auftraggeber, BAE, verfasst hatte. In dem Schreiben war von „aggressiven Zahlungen von Erfolgsprämien an wichtige Entscheidungsträger“ die Rede gewesen.
Nach „Presse“-Informationen ist in dem Strafantrag (ein Strafantrag wird bei kleinerer bis mittlerer Kriminalität gestellt, bei Kapitalverbrechen wird eine Anklageschrift verfasst) davon die Rede, dass Mensdorff (vom Boulevard gerne „Graf Ali“ genannt) „als Mittelsmann einer kriminellen Vereinigung“ fungiert habe. Als solcher habe er Gelder von BAE „versickern“ lassen.
Bestechung: Nachweis gelang nicht
Tatsächlich ist es bisher nicht gelungen, den Ursprungsverdacht, Bestechung, nachzuweisen. Dazu hätte es konkret jener Leute bedurft, die bestochen worden sein könnten. So lautet der Strafantrag auf Geldwäscherei. Für Mensdorff gilt die alte Fassung dieses Tatbestandes. Daher reicht die Strafdrohung bis zu fünf Jahre Haft – und nicht wie in der neuen Fassung bis zu zehn Jahre.
Für Geldwäscherei ist aber eine kriminelle Vortat nötig. Diese wird von der Anklagebehörde in der Bildung der besagten kriminellen Organisation gesehen. Bemerkenswert: Im Strafantrag werden sogar drei mutmaßlich kriminelle Köpfe, die im Zusammenhang mit dem Rüstungskonzern stehen, namentlich genannt. Es dürfte allerdings nicht einfach werden, diese Herren dazu zu bewegen, in Wien auszusagen.
Die weiteren Vorwürfe beziehen sich auf zwei Aussagen von Mensdorff: Einmal im Jahr 2007 beim Eurofighter-U-Ausschuss. Und einmal im Korruptions-U-Ausschuss. Im zweiten Fall geht es dem Vernehmen nach um Angaben zu Zahlungen an die Briefkastenfirma Brodman, die Mensdorff zugerechnet wird.
Bei der Vorlage eines verfälschten Beweismittels (laut Strafantrag) handelt es sich um Papiere, die Mensdorff zu seiner Entlastung dem Bundeskriminalamt vorlegte. Wie es nun aus Mensdorffs Umgebung heißt, wusste er aber nicht, dass ein Teil des Materials zuvor von dritter Seite verfälscht worden war. Der Prozess (voraussichtlich unter der Leitung von Richter Stefan Apostol) könnte noch dieses Jahr stattfinden.
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