Grasser-Verfahren eingestellt: Keine Anklage nach Hochzeit

GRASSER
GRASSER(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
  • Drucken

2005 heiratete Karl-Heinz Grasser in der Wachau. Ein für die Hochzeit gemeldeter Zweitwohnsitz rief Ermittler auf den Plan. Die ließen nun ab.

Jahrelang ist ermittelt worden. Zuletzt unter strenger Führung der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption und unter Einbindung des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung. Der Verdacht: Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Doch die Knochenarbeit der Korruptionsjäger blieb unbelohnt. Statt einer saftigen Anklage – Amtsmissbrauch ist immerhin mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht – wird jetzt eine Einstellung des Strafverfahrens gemeldet. Karl-Heinz Grasser, der Beschuldigte, darf aufatmen.

Nein, hier geht es nicht um den von Bestechungsvorwürfen begleiteten Buwog-Verkauf. Und auch nicht um die ebenso punzierte Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower. In diesen Fällen muss Grasser nämlich, wie berichtet, sehr wohl und ziemlich dringend mit einer Anklage rechnen. Hier geht es um die Hochzeit des früheren Finanzministers mit Kristallerbin Fiona Swarovski. Beziehungsweise um das Drumherum.

Es war 2005, und es war so etwas wie Indian Summer in der Wachau; Schauplatz der Zeremonie war das malerische Weißenkirchen. Der damalige ÖVP-Bürgermeister, Anton Bodenstein, meinte es gut mit Grasser. Er half ihm bei der Anmeldung eines Nebenwohnsitzes. Dieser lag dann in einem der Frau des Ortschefs gehörenden Weingut. Dabei habe Grasser doch nie so recht dort gewohnt, meinten die Ermittler. Vielmehr habe er den Bürgermeister dazu bestimmt, das Meldegesetz zu verletzen. Ist gleich: Amtsmissbrauch. Grasser dementierte von Anfang an: Er habe damals oft in der Wachau genächtigt.

Der Ortschef selbst wurde nie verfolgt. In seinem Fall war nämlich dann, als die Ermittler Verdacht schöpften, Verjährung eingetreten. Bei Grasser nicht. Bei ihm hieß es: Die anderen mutmaßlich gesetzten Taten (hier sind wir wieder bei Buwog, Terminal Tower und Co.) würden die Verjährung hemmen.

Warum das Ganze? Man kann doch heiraten, wo man will. Das schon, aber das Wohnsitzstandesamt muss erst die Ehefähigkeit (Mündigkeit, Geschäftsfähigkeit etc.) prüfen. Hätte Wien dies erledigt, so wäre die Botschaft von der Society-Hochzeit vorher wohl durchgesickert. So aber konnte der Bürgermeister von Weißenkirchen diese obligate Prüfung höchstselbst und diskret erledigen.

Wie dem auch sei: Für Grasser ist diese (Straf-)Sache nun ausgestanden. Denn, so heißt es trocken in der (der „Presse“ vorliegenden) „Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens“: Dem Beschuldigten würden ja ohnedies „mehrere Straftaten zur Last liegen“. Und eine Einstellung der Causa „Hochzeit in Weißenkirchen“ würde sich „voraussichtlich“ auf die in anderen Verdachtsfällen zu erwartende Strafe nicht auswirken. Und wenn es auch in den anderen Punkten nicht für eine Verurteilung reicht? Für diese Variante (von der natürlich Grasser selbst, Stichwort Unschuldsvermutung, ausgeht) hat die Anklage schonungslos vorgesorgt. Heißt es doch – fett gedruckt – in der Benachrichtigung zur Hochzeits-Causa: „Eine spätere Verfolgung bleibt vorbehalten.“

manfred.seeh@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.02.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.