Sparpläne im Gesundheitswesen: „Ein genialer Trick“

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Die „harten Sparpläne“ im Gesundheitswesen erweisen sich bei näherer Betrachtung als nicht ganz so hart. Steigerungen bis 6,1 Prozent sind möglich.

Wien. Den Parlamentsbeschluss zur Umsetzung der 15a-Vereinbarung für Reformen im Gesundheitsbereich haben die Ärztekammern mit ihren Protestmaßnahmen nicht verhindern können. Somit ist zu erwarten, dass Regierung und Kammervertreter auch in den kommenden Monaten noch einige Sträuße ausfechten werden. Immerhin stehen im Frühjahr die Wahlen in der Ärztekammer an – was die Konfliktbereitschaft der Wahlkämpfenden doch eher erhöhen dürfte.

Zumindest ein Vorwurf der Ärzteschaft ist aber bei näherer Betrachtung schwer haltbar: Dass nämlich dem Gesundheitswesen Geld entzogen würde. Finanzminister Hans Jörg Schelling hat bekanntlich einen „Kostendämpfungspfad“ durchgesetzt, der den Zuwachs der Ausgaben auf 3,2 bis 3,6 Prozent pro Jahr festlegt.

Wie der Gesundheitsökonom Florian Habersberger in seinem Blog („Gesundheitswesen in Zahlen“) nachweist, ist dieses Sparziel bei näherer Betrachtung wenig ambitioniert. Die vermeintlich harte Ausgabenbeschränkung für Länder und Sozialversicherungen beruhe nämlich auf einem rechnerischen Trick: Als Ausgangsbasis wurden nicht die tatsächlichen Gesundheitsausgaben für das Jahr 2016 herangezogen, sondern eine fiktive Zahl: Die in der alten 15a-Vereinbarung aus dem Jahr 2011 vorgesehene Ausgabengrenze für 2016. Diese beruhte auf einem viel zu optimistisch angenommenen BIP-Wachstum, Länder und Sozialversicherungen gaben 500 Millionen weniger aus als vor fünf Jahren geplant.

Im kommenden Jahr dürfen die Gesundheitsausgaben damit um 6,1 Prozent wachsen, im gesamten Zeitraum bis 2021 um 3,9 Prozent statt der offiziell angegebenen 3,4 Prozent. Dass die Ärztekammer Bund, Ländern und Sozialversicherung diesen „genialen Trick“ nicht gönne und vom „Kaputtsparen“ spreche, habe da echten Unterhaltungswert, resümiert Habersberger.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.12.2016)

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