Polizei: 26 Spitzenposten vor Ausschreibung – Pürstl fix

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Die neue Sicherheitsstruktur soll im Herbst stehen: Jeder Landespolizeidirektor muss künftig eine akademische Ausbildung vorweisen, Jusstudium ist keine Voraussetzung.

Die Reform der Sicherheitsstruktur – 31 Behörden werden künftig zu neun Landespolizeidirektionen zusammengefasst – geht nun in die heiße Phase. Derzeit laufen noch Verhandlungen mit den Personalvertretern, Anfang Juni sollen die Spitzenposten ausgeschrieben werden. Dabei handelt es sich um die neun Landespolizeidirektoren sowie deren Stellvertreter. Jeder Polizeichef eines Bundeslandes erhält zwei Stellvertreter. Somit müssten eigentlich 27 Spitzenjobs ausgeschrieben werden. Dennoch werden es nur 26 sein, denn der Posten des Wiener Landespolizeipräsidenten (der Titel „Präsident“ wird in der Bundeshauptstadt nun doch nicht in Direktor geändert) bleibt unangetastet. Gerhard Pürstl wird sich daher nicht neu bewerben müssen und sitzt als oberster Wiener Polizist fest im Sattel. Begründet wird das damit, dass sich bei seiner Tätigkeit keine oder nur geringfügige Änderungen ergeben.

Zu den Postenbesetzungen kursieren derzeit unterschiedliche Gerüchte: Einige meinen, für jedes Bundesland stehe das polizeiliche Führungstrio bereits fest. Andererseits ist aber auch zu hören, dass in einzelnen Bundesländern dazu noch Gespräche auf politischer Ebene geführt werden müssen. Auf politischer Ebene deshalb, weil der Landespolizeidirektor „im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann“ zu bestellen ist, wie es im Gesetz heißt. Dabei gilt es, auf die politischen Konstellationen im jeweiligen Bundesland Rücksicht zu nehmen. Grob gesprochen lautet aber die Devise: Der bisherige Sicherheitsdirektor soll künftig auch den Posten des Landespolizeidirektors bekleiden, der bisherige Landespolizeikommandant den jenes Stellvertreters, dem die Bereiche Organisation und Strategie zugeteilt werden.

Fest steht: Zum Landespolizeidirektor kann nur bestellt werden, wer eine abgeschlossene akademische Ausbildung aufweist. Alle derzeitigen Sicherheitsdirektoren sind Juristen. Das heißt aber auch, dass sich für den Polizeichef eines Bundeslandes Offiziere bewerben können, die einen Bachelorabschluss an einer Fachhochschule erworben haben. Jusstudium ist keines erforderlich.

Ein hoher Beamter, der zuletzt immer wieder für den Landespolizeidirektoren-Job in Niederösterreich, aber auch Salzburg in Verbindung gebracht wurde, ist damit aus dem Rennen. Franz Lang, Leiter des Bundeskriminalamtes (BK), trägt zwar den Titel General, hat aber keinen akademischen Grad. Sein Fünfjahresvertrag als BK-Chef läuft 2013 aus. Im internen Kreis soll er gemeint haben, er möchte sich polizeiintern verändern.

Sollte sich Lang tatsächlich nicht um eine Verlängerung seiner BK-Tätigkeit bemühen, dürfte das Innenministerium aber keine Probleme haben, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Einer, der immer wieder für höhere Jobs genannt wird, sitzt bereits im Haus: Ernst Geiger, der im Zuge der „Sauna-Affäre“ um seine Ehre kämpfen musste, ist höchstgerichtlich voll rehabilitiert.

Archiv:Ein Bericht zur Bachelor-Arbeit von Landespolizeikommandant Karl Mahrer aus dem Sommer 2010

E-Mails an: klaus.stoeger@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.05.2012)

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