Das Mehrheitswahlrecht als Chance

(c) APA (Roland Schlager)
  • Drucken

Was tun gegen die politische Ermattung? Ein neues Wahlrecht könnte helfen – und auch die Politiker und ihre Parteien verändern.

Seit zumindest 30 Jahren hat es in Österreich keine so intensive Debatte über ein Mehrheitswahlrecht gegeben wie jetzt. Das hat einen Grund: die Unzufriedenheit mit einer Regierung, die aus zwei Partnern besteht, die im Grunde lieber nicht miteinander regieren würden, aber keine Alternative dazu haben.

Es ist verständlich, aus dieser Erfahrung heraus über eine große Wahlrechtsreform zu diskutieren – aber es kann auch gefährlich sein. Ein Volk ändert vernünftigerweise sein Wahlrecht nur alle paar Generationen; kürzere Intervalle verträgt eine lebendige und sich organisch entwickelnde Demokratie nicht. Daher wäre es schlecht, aus einer momentanen Pattstellung der Parteien heraus das Wahlrecht völlig neu zu konzipieren.

In diese Kategorie fallen alle Überlegungen, zwar einen Verhältniswahl so wie bisher abzuhalten, der stärksten Partei aber so viele Mandate zu geben, dass sie entweder eine absolute Mehrheit im Nationalrat hat oder so stark wird, dass sie mit jeder anderen Partei im Parlament koalieren könnte. Solche Systeme würden nur einen Teil des Problems zu lösen versuchen: die Not, einen geeigneten Koalitionspartner zu finden. Das allein würde also eine Generaldiskussion über die Zukunft des Wahlrechts nicht rechtfertigen. Zumal ein Land gut beraten ist, wenn es nur alle paar Generationen einschneidend in den Modus der demokratischen Willensbildung eingreift. Da sollte man sich vor rein anlassbezogenen Gewaltakten hüten.

Aber es kommt etwas anderes hinzu, das über den aktuellen Anlass hinausgeht: die Ermattung des gesamten Systems, das von Parteien getragen wird, deren ideologische Ausrichtung aus dem 19. Jahrhundert stammt und durch die Konfrontation mit der heutigen Realität ein immer weniger kohärentes Bild ihrer Positionen bietet. Auch die historischen Gründe der Verzahnung des öffentlichen Lebens (und des halben privaten) mit der Parteipolitik – Klassenkampf und Bewahrung des katholischen Österreich, 27er-, 34er- und 38er-Jahre, das Dachauerlebnis, Besatzung und Wiederaufbau – liegen soweit zurück, dass ein Aggiornamento überfällig ist, zu dem die Parteien im aktuellen System aber nicht mehr die Kraft zu haben scheinen.

Umso mehr, als die ideologische Eindeutigkeit der Parteien schwindet. Wesentliche Markierungen werden heute von beiden großen Parteien nicht mehr in Frage gestellt. So hat die Sozialdemokratie generell ihren Frieden mit der Marktwirtschaft und dem einstmals als „kapitalistisches Kartell“ beargwöhnten vereinten Europa gemacht. Umgekehrt hat der Mainstream der ÖVP nicht nur die Arbeitnehmer-Mitbestimmung verinnerlicht, sondern auch im Kulturkampf um Abtreibung, Scheidung, Bioethik und Homosexualität die einstige Katholizität aufgegeben und die Fahnen gestrichen. Einzig die Frage, ob man Migranten, zumal Moslems, für böse oder sehr böse halten soll, scheint noch wirklich offen. In den Details der Ausgestaltung des gemeinsam anerkannten Rahmens gibt es freilich noch Dissens, aber der verläuft nicht mehr entlang der Parteigrenzen – Musterbeispiel Sonntagsöffnung.

Was aber hat das alles mit der Frage eines Mehrheitswahlrechts zu tun? Sehr viel. Beim Wahlrecht geht es ja darum, wie die Vertretung des einzelnen Bürgers geregelt wird, der ja nicht an jeder Abstimmung selbst teilnehmen kann. Und da tut sich die Frage auf: Wie erfolgt am besten und zweckmäßigsten diese Übertragung des Willens vom Bürger auf seine Repräsentanten? Wenn nun die Verfechter des herkömmlichen Wahlsystems sagen, so wie jetzt wäre es „fairer“, dann meinen sie ja auch nicht das enttäuschte Gesicht des Kleinparteiobmanns, der wieder nicht den Parlamentseinzug geschafft hat, sondern sie drücken damit aus, dass sie es für das Beste halten, wenn die Vertretung der Bürger durch die Parteien im Verhältnis der von den Bürgern bei der Wahl geäußerten weltanschaulichen Präferenzen erfolgt.

Das hat viel für sich, ist aber heute schwerer zu argumentieren, wo doch die weltanschaulichen Präferenzen der Bürger, aber auch der Parteien weniger klar akzentuiert sind. Noch dazu, wo die Koalitionsbildung die vorher ausgedrückte Präferenz völlig verwässern kann – und dies im Fall der Großen Koalition auch in hohem Maße tut. Die Partei als solche ist daher nur mehr sehr bedingt in der Lage, den einzelnen Bürger, der ihr „anhängt“, zu vertreten. Parteitaktik verdrängt Sachpolitik, die Klientele werden wichtiger als die Visionen. Und am Ende vertritt man nur noch das, was noch am klarsten fassbar ist: die eigenen Interessen. Daher die Hoffnung auf ein Wahlrecht, das Wahlen den Charakter einer im Endergebnis doch wenig wirksamen Ideologie-Umfrage nehmen und stattdessen stärker den Charakter eines Auswahlprozesses fähiger Wahlkreisvertreter annehmen.

Daher die Erweiterung auf eine zweite Verantwortlichkeit des Mandatars: Er soll nicht nur seiner Partei gegenüber, sondern auch dem Wähler seines Wahlkreises gegenüber verantwortlich sein, und zwar nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis. Das heißt: Bürger eines Wahlkreises sollen ihren Kandidaten unter gehörigen Druck setzen können.

Ein weiterer Vorzug des Mehrheitswahlrechts: Die Koalitionsbildung findet vor der Wahl statt, der Wähler weiß also viel mehr über die künftige Politik. Dort, wo sich zwei große Parteien herausbilden, müssen sie vor einer Wahl um die Mitte buhlen, wo der Wahlsieg entschieden wird – und sie müssen im Vorhinein entscheiden, welche Randgruppen und Nischen sie bedienen wollen, damit diese dem Gegner nicht zum Sieg verhelfen. Gerade in Zeiten eines breiten Grundkonsenses bringt das Stabilität. So leben die USA heute noch im Wesentlichen in den unter Reagan definierten Rahmenbedingungen und die Briten in einer Thatcher-Welt.

Und ein Mehrheitswahlrecht ist wie kein anderes dazu fähig, jemanden abzuwählen. In der Demokratie ist es mitunter entscheidender, die Flaschen loswerden als die Stars auswählen zu können.

Eines ist aber klar: Eine Systemänderung wäre keine, wenn sie die politischen Traditionen unberührt ließe. Ein Mehrheitswahlrecht mit weiter bestehendem Klubzwang wäre eine Totgeburt. Wenn ein neues Wahlrecht einen Aufbruch bedeuten soll, dann liegt die Verwirklichung der Potenziale in den Händen der Parteien. Ob sie durch einen neuen Wahlmodus dafür ausreichend umgekrempelt würden, sollte der Kern der Diskussion sein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.03.2008)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.