Wien. Wenn Theo Öhlinger über das politische System in Österreich philosophiert, dann gelangt der Verfassungsrechtler zu einem revolutionären Schluss. „Aus meiner Sicht ist ein Systemwechsel zu einem Mehrheitswahlrecht unvermeidlich“, stellte der Professor am Donnerstag bei einem Symposium der „Initiative Mehrheitswahlrecht“ im Parlament klar. Prominente Experten widmeten sich im Lokal VI der nationalen „Demokratie im Umbruch“ und beleuchteten „Perspektiven einer Wahlrechtsreform“.
Öhlinger jedenfalls führt seine Forderung einerseits auf die Verfassung der Politik zurück: Das Ziel der Parteien sei nicht mehr die Lösung von Problemen, „sondern ein Erfolg bei der nächsten Wahl“. Das geltende Verhältniswahlrecht trage dieses Spiegelbild „zwangsläufig“ in die Regierung hinein. Ergebnis? „Selbstblockaden und permanenter Streit“, wie in den letzten eineinhalb Jahren quasi live zu sehen gewesen sei, erklärte der Verfassungsrechtler.
„Marionetten der Parteien“
Besserungsgelöbnisse würden allenfalls als „homöopathische Arzneien wirken“, zur Genesung könne jedoch nur eine Wahlrechtsreform beitragen. Öhlinger plädiert für das „klassische Mehrheitswahlrecht“. Sprich: Die stimmenstärkste Partei wird mit der absoluten Mehrheit ausgestattet.
Aus Sicht des Experten spricht noch ein zweites Argument für ein Mehrheitswahlrecht – das Brechen der Macht der Parteisekretariate nämlich. Weil „wir keine Personen wählen, sondern Listen, die in den Parteien erstellt werden.“ Die Abgeordneten würden so zu „Marionetten“ degradiert. Eine Wahlrechtsreform mit Einerwahlkreisen könne hier gegensteuern. Sie würde jedenfalls zu „mehr Selbstständigkeit“ führen und so auch der „Qualität im Parlament“ zugute kommen.
Nur eine Frage vermag der Professor dann doch nicht zu beantworten, wie er ein wenig feixend bemerkte: „Wie kann man die Parteien dazu bringen, das Wahlrecht zu reformieren und damit sich selbst infrage zu stellen?“
Schlechte Personalauslese
Heinz Mayer, ebenfalls Experte für Verfassungsrecht in Wien, sieht im Mehrheitswahlrecht zumindest nicht das alleinige Heilmittel. Denn: „Die Probleme, die unser System kennzeichnen, entziehen sich einer rechtlichen Regelung.“
Gemeint ist einerseits: „Die Krise der Parteien insgesamt.“ Die SPÖ habe ihr Profil verloren, die ÖVP werde zwischen Bünde- und Länderinteressen zerrieben, die rechten Parteien konzentrierten sich auf Radau, und den Grünen sei ihr Leibthema – die Umwelt – einigermaßen abhandengekommen, analysierte Mayer.
Dann warf er eine (rhetorische) Frage in den Raum: „Ist die Personalauslese der Parteien eigentlich die richtige?“ Zumal das Gros der Volksvertreter quasi von der Schule in die Politik wechsle, ohne zwischenzeitlich einen zivilen Beruf ausgeübt zu haben. Das führe zu einer Abhängigkeit von der Partei, „hier muss man ansetzen“.
Moderator Heinrich Neisser, führendes Mitglied der „Initiative Mehrheitswahlrecht“, hat eine andere, radikalere Sicht der Dinge. In seiner Argumentation nahm er Anleihe bei ÖVP-Parteifreund Wilhelm Molterer: „Uns reicht's, dass wir eine Parteienlandschaft haben, die zunehmend erstarrt“.
Ganz so weit wollte die Gastgeberin zwar nicht gehen, doch auch Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) denkt zumindest über eine Reform des Wahlrechts nach. Zwei Fragen nähren jedoch ihre Skepsis hinsichtlich Mehrheitswahlrecht: „Würde die Mandatsverteilung dann auch dem Wählerwillen entsprechen?“ Und: „Wie schaut's eigentlich mit den Frauen aus?“ Schließlich hätten internationale Studien ergeben, dass Frauen in Staaten mit Mehrheitswahlrecht unterrepräsentiert seien, warnte Prammer.
Das wiederum führte sie geradewegs zur „desaströsen“ Frauenquote im neuen Nationalrat: Nach derzeitigem Stand werden bloß 51 von 183 Abgeordneten weiblich sein – sieben Frauen weniger als in der abgelaufenen Legislaturperiode. Weshalb die Parlamentspräsidentin am Rande des Symposiums eine Diskussion über gesetzliche Vorgaben anregte. Eine Variante: Die Förderungen werden an die Frauenquote gekoppelt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.10.2008)

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