Iran: Ahmadinejad fordert harte Strafen für Oppositionsführer

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AHAMDINEJAD (c) EPA (Abedin Taherkenareh)
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Der iranische Präsident will, dass die "Haupt-Anstifter" der Proteste nach der Wahl angeklagt werden. "Die Rädelsführer müssen hingerichtet werden", fordern seine Anhänger.

Der iranische Präsident Mahmoud Ahmadinejad will , dass die Führer der Opposition wegen der Unruhen nach seiner umstrittenen Wiederwahl vor Gericht gestellt werden. "Ich fordere die Justiz auf, gegen die Führer und die, die die jüngsten Unruhen nach der Wahl geleitet haben, strafrechtlich vorzugehen", sagte er vor tausenden Menschen vor dem Freitagsgebet in Teheran.

Mit Bezug auf die schon laufenden Massenproteste gegen Teilnehmer an den Protestkundgebungen forderte Ahmadinejad, das dürften nicht die einzigen sein, die bestraft würden. Die Justiz müsse auch ernsthaft gegen die Führer und Schlüsselpersonen der Opposition vorgehen.

Namen nannte Ahmadinejad nicht. Viele Hardliner haben aber schon die Festnahme der offiziell unterlegenen Präsidentschaftskandidaten Mehdi Karroubi und Mir-Hossein Moussavi sowie der früheren Präsidenten Mohammad Khatami und Akbar Hashemi Rafsanjani gefordert.

"Die Rädelsführer müssen hingerichtet werden"

Die Oppositionsführer und die "Haupt-Anstifter" der Demonstrationen nach der Präsidentschaftswahl am 12. Juni müssten mit den Ereignissen "ernsthaft" und "hart" konfrontiert werden, sagte Ahmadinejad. Er warf ihnen vor, "die feindliche Doktrin" umgesetzt zu haben. Ahmadinejads Anhänger riefen: "Die Rädelsführer müssen hingerichtet werden."

Ahmadinejad hatte bereits vorige Woche dazu aufgerufen, führende Oppositionelle hinter Gitter zu bringen. Bei der feierlichen Angelobung des neuen Justiz-Chefs Sadeq Larijani sprach sich der Präsident dafür aus, die "Mächtigen und Reichen" im Lande vor Gericht zu stellen.

Derzeit müssen sich in einem von der Opposition als "Schauprozess" bezeichneten Verfahren mehr als 100 Oppositionelle verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, das islamische System umstürzen zu wollen.

(Ag.)

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