Das BZÖ muss seinen umstrittenen Wahlkampf-Spot entfernen. Der Richter erkannte die "Kunst des Videos" nicht, dafür eine Verletzung der Ehre von FPK-Chef Scheuch.
FPK-Chef Kurt Scheuch hat eine Einstweilige Verfügung gegen das BZÖ erwirkt. Es geht um das orange Wahlkampfvideo "Wege zur Freiheit". Darin werden Kärntner Spitzenpolitiker mit Diktatoren in eine Reihe gestellt. Dann heißt es: "Auch für uns ist die Zeit gekommen". Wofür, verrät das BZÖ am Ende: "Am 3. März: Kärnten befreien." Der Clip, der unter anderem auf der Website des Kärntner BZÖ und auf der Facebook-Seite von Wahlkampfmanager Stefan Petzner zu sehen ist, muss nun "sofort bei sonstiger Exekution" entfernt werden, entschied Richter Janko Ferk am Freitag.
Petzner betonte, man werde den Spot "im Laufe des Wochenendes" entfernen.
"Kunst des Videos" nicht ersichtlich
Die Einstweilige Verfügung ist Teil einer Unterlassungsklage Scheuchs. Vergleiche von ihm mit Nicolae Ceausescu, Hosni Mubarak, Zine El-Abidine Ben Ali und Slobodan Milosevic sind für das BZÖ damit tabu. Das Video verletze die Ehre des FPK-Politikers und könne daher seinen "Erwerb oder das Fortkommen" beeinträchtigen, erläuterte der Richter seinen Beschluss.
Dem Argument des BZÖ, das Video sei als Satire zu verstehen und unterliege damit der Kunstfreiheit, folgte der Richter nicht. "Erstens wird Kunst von Künstlern hergestellt und zweitens ist nicht nachvollziehbar, worin die Kunst dieses Videos begründet sein soll", stellte Ferk fest. Filmische Kunst bestehe jedenfalls nicht darin, Personen in ihrer Ehre zu verletzen.
Petzner: "Clip hat Zweck bereits erfüllt"
Das BZÖ will sich an die Entscheidung halten. Der Spot habe seinen Zweck ohnehin schon erfüllt, sagte Petzner. "Ich bedanke mich bei den 75.000 Sehern." Ein Rechtsmittel gegen die Einstweilige Verfügung will das Bündnis nicht einlegen.
Der umstrittene BZÖ-Spot sollte ursprünglich auch in Kärntner Kinos gespielt werden. Die Betreiber lehnten dies jedoch mit der Begründung ab, man empfinde den Clip als "verhetzend und menschenverachtend".
Die Einstweilige Verfügung ist nicht die erste, die Scheuch gegen das BZÖ im Vorfeld der Landtagswahl am 3. März erwirkte. Schon gegen Aussagen in anderen Wahlkampfunterlagen, wonach Scheuch "korrupt" sei und "im Visier der Justiz" stünde, ließ der FPK-Chef gerichtlich untersagen. Laut BZÖ wurde Widerspruch eingelegt.
(Red./APA)