Parteien erhalten mehr Geld für Wahlkampf

(c) Die Presse (Fabry Clemens)
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Wählen ab 16 und die Abgeltung der Inflation sorgen dafür, dass die wahlwerbenden Parteien so viel öffentliche Förderung erhalten wie nie zuvor. Die Grünen fordern eine Regelung, die für mehr Transparenz sorgen soll.

Wahlen, oder vielmehr die oft exzessiv geführten Wahlkämpfe, stellen für die teilnehmenden Parteien eine erhebliche Belastung für ihre Budgets dar. Angesichts der rund 50 Millionen Euro, die die Parteien nach Schätzung des Politologen Hubert Sickinger in die Hand genommen haben, dürften sich alle Fraktionen über die diesmal höheren Wahlwerbungskosten-Beitrag freuen.

Diese dürften von 12,4 auf rund 13 Mio. Euro erhöht werden. Grund für diese Entwicklung: Aufgrund der Änderung des Wahlrechtes ist bei dem Urnengang erstmals bundesweit das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt. Dadurch steigt die Zahl der Wahlberechtigten, weswegen sich auch die Förderung der Wahlwerbungskosten erhöht. Eine zweiter Punk, der den Geldregen für die Parteien mehr, ist dioe Onflationsabgeltung.

Nach der jüngsten Rechnungslegung aus 2007 haben die Großparteien für die Nationalratswahl 2006 deutlich mehr Geld ausgegeben, als angekündigt. Demnach haben ÖVP und SPÖ insgesamt fast 32 Mio. Euro in die Öffentlichkeitsarbeit gesteckt. Insgesamt kostete die Materialschlacht des Jahres 2006 den Parteien rund 42 Millionen, wobei Sickinger von insgesamt 50 Mio. Euro ausgeht, wenn man die dezentralen Kosten mit einrechne. Darunter fallen etwa die Investitionen der Landesorganisationen oder von Parteiorganisationen wie den Bünden.

Grüne fordern Transparenz

Um hier Klarheit zu schaffen, forderte Dritte Nationalratspräsidentin der Grünen, Eva Glawischnig, die anderen Fraktionen dazu auf, einem Antrag ihrer Partei für mehr Transparenz bei den Kampagnenkosten zuzustimmen: Die für den Stillstand der vergangenen Wochen verantwortlichen Parteien SPÖ und ÖVP sollten wenigstens sicherstellen, dass die Bevölkerung nicht durch enorm teure Wahlkämpfe ein weiteres Mal belastet werde.

Der Antrag der Grünen sieht vor, dass dem Rechnungshof acht Wochen vor einer Wahl von jeder Partei die Wahlkampf-Kostenhöhe mitgeteilt werden, danach erfolgt die Veröffentlichung. Vier Wochen nach dem Urnengang muss wiederum beim RH gemeldet werden, wie viel tatsächlich ausgegeben wurde. Wenn eine Partei die Angaben um mindestens zehn Prozent überschreitet, wird die Hälfte des überzogenen Betrags von der Wahlkampfkosten-Rückerstattung abgezogen.

Von der öffentlichen Hand bekommen die Parteien nur für die Wahl den einmaligen Werbungskosten-Beitrag, dessen tatsächliche Höhe erst mit dem Vorliegen der Anzahl der Wahlberechtigten (meist erst am Wahltag) ausgewiesen wird. Wie hoch der Wahlwerbungskosten-Beitrag tatsächlich ausfallen wird, ist derzeit nur überschlagsmäßig errechnet worden. Pro Wahlberechtigten werden es inflationsbereinigt etwas mehr als zwei Euro sein, insgesamt werden sich die Parteien wahrscheinlich über einen Betrag zwischen 13 und 13,2 Mio. Euro freuen dürfen, wie aus unterschiedlichen Berechnungen hervorgeht.

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