Der Neuwahlantrag im Wortlaut

Die Koalitionsparteien und die Grünen haben sich Dienstagnachmittag auf einen gemeinsamen Antrag verständigt, mit dem das vorzeitige Ende der Gesetzgebungsperiode eingeleitet wird. FPÖ und BZÖ haben ihre Zustimmung angekündigt.

In den Erläuterungen wird der 28. September als Wahltag genannt und als Ziel ausgegeben, noch im heurigen Jahr eine neue Regierung bilden zu können.

Im Folgenden der genaue Wortlaut:

  • Artikel I Der Nationalrat wird gemäß Art. 29 Abs. 2 B-VG vor Ablauf der XXIII. Gesetzgebungsperiode aufgelöst.
  • Artikel II Dieses Bundesgesetz tritt mit 10. Juli 2008 in Kraft. Begründung: Die laufende Gesetzgebungsperiode des Nationalrates endet gem. Art. 27 B-VG spätestens mit 29. Oktober 2010. Dies bedeutet, dass die nächste Nationalratswahl spätestens im Herbst 2010 stattfinden müsste. Gem. Art. 29 Abs. 2 B-VG hat der Nationalrat jedoch das Recht, vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode durch einfaches Gesetz seine Auflösung zu beschließen. Von dieser Möglichkeit soll nunmehr Gebrauch gemacht werden. Um einerseits einen kurzen und sparsamen Wahlkampf zu ermöglichen und andererseits noch im Jahre 2008 eine neue Regierung bilden zu können, soll die Nationalratswahl bereits am 28. September 2008 stattfinden.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.