Wien. Schwere Vorwürfe gegen die Wiener SPÖ erheben jetzt die Grünen. Bei der letzten Nationalratswahl habe es in einigen Wahlsprengeln eine massive Verletzung des Amtsgeheimnisses durch Wahlbeisitzer gegeben, so die Kritik. Demnach hätten SP-Mitarbeiter, die als Beisitzer fungiert haben, eine zweite Wählerverzeichnisliste geführt und diese unerlaubterweise nach außen weitergegeben, da Beisitzer der Amtsverschwiegenheit unterliegen.
Aufrufe zum Kreuzerlmachen
Die Grüne Ruth Dögl, die in der Brigittenau als Wahlzeugin unterwegs war, bestätigt dies im Gespräch mit der „Presse“: „Da haben SP-Vertreter, die als Beisitzer tätig waren und eintrugen, wer schon gewählt hat, eine zweite vorgedruckte Parallelliste geführt.“ Diese Zweitliste sei dann nach außen gegeben worden. Zweck der Übung: SPÖ-Mitglieder aus dem Sprengel, die noch nicht gewählt hatten, können dann noch aktiviert werden. Dögl: „Ein Wahlbeobachter hat auf meine Anfrage gesagt: Was wir mit den Listen machen? Wir rufen dann unsere Leute an.“
Auf Drängen der Grünen sei schriftlich in Protokollen im Wahlsprengel festgehalten worden, dass Dopppellisten geführt wurden. Das Problem betreffe Wahlsprengel in vielen Bezirken, die meisten aber in der Brigittenau, so Dögl.
Gerhard Hammerer, VP-Obmann in Mariahilf und Wahlexperte seiner Partei, kann dies „zu 100 Prozent“ bestätigen. „Nicht bei uns im Sechsten. Aber ich weiß von anderen Bezirken, dass es gängige SP-Praxis ist, genau aufzuzeichnen, wer schon da war, um zu wählen.“
Bei der jüngsten Sitzung der Landeswahlbehörde vor einer Woche wurden die Vorwürfe des Amtsmissbrauches von den Grünen aufs Tapet gebracht. Bei der zuständigen MA 62 wird darauf hingewiesen, dass die Grünen die Vorkommnisse noch am Wahltag melden hätten sollen. Auf jeden Fall werden als Konsequenz bei den nächsten Wahlen die Sprengelleiter (Magistratsbeamte) besonders darauf aufmerksam gemacht, dass Wahlbeisitzern dies nicht erlaubt ist. Allerdings wird im Rathaus auch betont, dass der primäre Ball bei den wahlwerbenden Parteien liegt, an ihre Beisitzer zu appellieren.
Bei der Wiener SPÖ herrscht ob der Vorwürfe Verwunderung; man sei davon erst seit der letzten Sitzung der Wahlbehörde informiert. Die Grünen hätten dies gleich am Wahltag melden müssen, so der Vorwurf. „Im Nachhinein ist das schwierig nachzuprüfen“, sagt eine SP-Sprecherin. Auf jeden Fall würde die SPÖ – so wie die anderen Wiener Parteien – in Hinkunft vor einer Wahl an ihre Beisitzer appellieren, die genauen Vorschriften zu beachten.
Keine Amtsverschwiegenheit
Während der Wahlleiter ein Magistratsbeamter ist, werden die Beisitzer bei einer Wahl von den Parteien gestellt. Diese Funktionen werden je nach Stärke der Parteien bei der letzten Landeswahl aufgeteilt. Die stärkste Partei in Wien, die SPÖ, hat Anspruch auf zwei Beisitzer, die zweitstärkste, die VP, auf einen.
Bei einer Wahl dürfen dann noch von den Parteien nominierte Vertrauenspersonen und Wahlzeugen anwesend sein. Diese unterliegen – im Gegensatz zu den Wahlzeugen – nicht der Amtsverschwiegenheit. Die Grünen sehen darin eine Gesetzeslücke.

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