Tricks der niederösterreichischen Wahlkämpfer

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Darf ein Bürgermeister im Gemeindebrief zur Wahl Erwin Prölls aufrufen? Während die SPÖ einen ÖVP-Funktionär dafür angezeigt hat, sind die Ermittlungen wegen ähnlicher Verfahren inzwischen eingestellt worden.

St. pölten. „Durch die Unterstützung unseres Ehrenbürgers, Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll, können auch Sie mithelfen, den bewährten Weg der Partnerschaft von Land und Gemeinde weiter zu gehen.“ Ein Satz, der in einem ÖVP-Wahlfolder stehen könnte oder auf einem der Plakatsujets, mit denen die Partei Niederösterreich überzogen hat. Dann hätte sein Autor, Tullns Bauernbund-Chef Rudolf Friewald, auch kein Problem.

Nur steht dieser Satz aber in einem offiziellen Gemeindebrief der Marktgemeinde Michelhausen, komplett mit Gemeindewappen und amtlichen Informationen wie den Öffnungszeiten der Wahllokale – ein Brief, den jeder Haushalt in Michelhausen erhalten hat. Und Friewald (ÖVP) ist Bürgermeister in der 2600-Einwohner-Gemeinde am Tullnerfeld. Er selbst sieht auch kein Problem darin, auf Gemeindekosten Wahlwerbung für Pröll zu machen: „Er ist Ehrenbürger bei uns, das sind wir ihm schuldig“, sagt Friewald im Gespräch mit der „Presse“. „Wäre er ein Roter, hätte ich das genauso gemacht.“

Günter Kraft, Vizebürgermeister im nahen Tulln, SPÖ-Landtagsabgeordneter und -Bezirkschef, sieht das weniger entspannt: Er hat Friewald wegen Amtsmissbrauchs und Untreue bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt. Es sei „ein Skandal“, der das „ÖVP-Sittenbild im Land aufzeigt“.

Ähnliches kritisieren die Grünen in der Waldviertler Gemeinde Schönberg am Kamp: Dort soll die ÖVP ihre Wahlwerbung mit dem offiziellen Bürgermeister-Briefpapier versandt haben. „Das zeigt wieder einmal den Allmachtsrausch der ÖVP in Niederösterreich“, sagt der grüne Landesgeschäftsführer Thomas Huber.

Nun mag die Verwendung von Gemeindepost zur Wahlwerbung politisch verwerflich sein – rechtlich dürfte sie aber nicht verboten sein. So hat der Grüne Peter Pilz Anfang des Jahres mehrere Bürgermeister angezeigt, die im Namen der Gemeinde für Stimmen für die Wehrpflicht bei der Volksbefragung am 20.Jänner geworben hatten.

Fast alle Ermittlungen deswegen sind inzwischen eingestellt worden, heißt es von den zuständigen Staatsanwaltschaften. „Solange ein Gemeindebrief amtliche Informationen wie die Öffnungszeiten von Wahllokalen enthält, dürfen darin auch andere Botschaften vorkommen“, sagt ein Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft, die die Anzeigen an lokale Staatsanwälte weitergegeben hat – strafrechtlich seien solche Briefe daher nicht relevant.

>> Gemeindebrief des Bürgermeisters von Michelhausen zum Download

„Pröll direkt wählen“: Täuschung?

Juristisch im Sand verlaufen dürfte unterdessen auch die Anzeige der Grünen gegen die ÖVP und ihren Landesgeschäftsführer Gerhard Karner wegen Wählertäuschung. Schon 2008 ist die SPÖ mit einer Unterlassungsklage gegen den Plakatspruch „Den Landeshauptmann direkt wählen“ abgeblitzt.

Dabei wird der Landeshauptmann in Niederösterreich wie auch sonst überall vom Landtag gewählt. Aber man kann, so die (erfolgreiche) ÖVP-Argumentation, Pröll seine Vorzugsstimme geben – und der sei schließlich gerade Landeshauptmann. Die neue Anzeige sei daher ein „Armutszeugnis“ einer Partei, die sich politisch abgemeldet habe, so Karner.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.02.2013)

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