Wiener Wahlrecht: Tag der Entscheidung

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Am Freitag wollen die Grünen ein neues Wahlrecht für Wien beschließen – mit FPÖ und ÖVP gegen den roten Koalitionspartner, der das verhindern will. Die Sitzung könnte hitzig werden.

Wien. Mit einem Kunstgriff wollen die Grünen, gemeinsam mit FPÖ und ÖVP am Freitag ein neues Wahlrecht für Wien gegen ihren Koalitionspartner SPÖ umsetzen. Immerhin haben sich die Grünen (wie FPÖ und ÖVP) in einem Notariatsakt vor der Wien-Wahl 2010 verpflichtet, im Falle einer Koalition mit der SPÖ ein neues, faires Wahlrecht für Wien umzusetzen. Das Ziel: Jede Stimme muss gleich viel wert sein. Damit soll die Wiener SPÖ nicht mehr mit rund 43 Prozent der Stimmen die absolute Mehrheit an Mandaten bekommen können.

Gesetzesreparatur als Auslöser

Wird dieses Wahlrecht am Freitag beschlossen, büßt die SPÖ radikal an Mandaten und Macht ein. Die Rede ist von vier und mehr Mandaten. Und das will die Partei von Bürgermeister Michael Häupl naturgemäß verhindern. Ebenfalls mit einem Kunstgriff. Damit sind die Voraussetzungen für eine hitzige Landtagssitzung samt zahlreicher Unterbrechungen und Streitereien über die rechtliche Auslegung von Gesetzen gegeben. Die Details:
Konkret wird am Freitag die verfassungsrechtlich notwendige Reparatur des Wiener Wahlrechts beschlossen (Ende der Briefwahl-Nachfrist bzw. Wahlrecht für Straftäter).

In dieser Sitzung könnten FPÖ und ÖVP mit einem Zusatzantrag aber ein völlig neues Wiener Wahlrecht beschließen – mithilfe der Grünen, die gegen ihren Koalitionspartner SPÖ stimmen werden. Immerhin verfügt Schwarz-Blau-Grün über 51 der 100 Mandate im Landtag, und über ein neues Wahlrecht wird (nachdem sich Rot-Grün nicht einigen konnte) im koalitionsfreien Raum entschieden.
Der Haken: Landtagspräsident Harry Kopietz kann diesen schwarz-blau-grünen Antrag dem zuständigen Ausschuss zuweisen. Dort hat die SPÖ (dank der Stadtverfassung) trotz 44 Prozent der Stimmen weiterhin die absolute Mehrheit. Und kann diesen Antrag dort beerdigen. Dass Kopietz den Antrag zuweisen wird, steht außer Frage. Immerhin ist er der engste Vertraute Bürgermeister Michael Häupls bzw. ist die Zuweisung die letzte Möglichkeit für die SPÖ, ein neues, (für die Partei) nachteiliges Wahlrecht zu verhindern.

Wird Wien-Wahl aufgehoben?

Um zu verhindern, dass Landtagspräsident Kopietz den schwarz-blau-grünen Antrag dem Ausschuss zuweist (also politisch beerdigt), bringen die Grünen einen zusätzlichen Antrag ein. Damit soll die Geschäftsordnung des Landtages geändert, die Macht von Kopietz beschnitten und damit die Beerdigung des neuen Wahlrechts in einem Ausschuss verhindert werden. Dafür hat sich die Anti-SPÖ-Allianz rechtlich aufmunitioniert. Die ÖVP besitzt ein Gutachten des prominenten Verfassungsjuristen Heinz Mayer, wonach Kopietz den schwarz-blau-grünen Antrag zulassen muss. Verweigert das Kopietz, kann die Wien-Wahl laut ÖVP aufgehoben werden – demnach droht eine Wahlwiederholung. In eine ähnliche Kerbe schlagen die Grünen: Kopietz sei gesetzlich verpflichtet, zumindest die Änderung der Geschäftsordnung zuzulassen. Damit würden seine Kompetenzen beschnitten – er könnte einen sofortigen Beschluss des neuen Wahlrechts nicht verhindern.

Die SPÖ ist vom Engagement des grünen Koalitionspartners irritiert, der Kunstgriff mit der neuen Geschäftsordnung wird in SPÖ-Kreisen so kommentiert: „Bisher wurde die Geschäftsordnung immer im Konsens geändert. Es ist unverständlich, warum sich die Grünen nun darüber hinwegsetzen.“ Zwar sei das kein Koalitionsbruch, nachdem das Thema im koalitionsfreien Raum sei: „Aber der Trick mit der Geschäftsordnung (den die SPÖ als ernsthafte Bedrohung sieht, Anm.) kommt von den Grünen – da gibt es keinen mehr in der SPÖ, der nicht verärgert ist.“ Nachsatz: Außerdem werde die neue Geschäftsordnung nicht sofort wirksam. Deshalb sei Kopietz gesetzlich verpflichtet, die Abstimmung über ein neues Wahlrecht in der Freitagssitzung nicht zuzulassen. Dafür wird die SPÖ dem Vernehmen nach ebenfalls ein Rechtsgutachten vorlegen.

Damit wird es in der Sitzung am Freitag ein Patt geben. Geschieht nichts Unvorhergesehenes, dürfte das neue Wahlrecht also nicht beschlossen werden. Auch auf die Gefahr hin, dass die Wien-Wahl später aufgehoben werden könnte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.03.2015)

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