Der mutmaßliche ungarische Nazi-Kriegsverbrecher Laszlo Csatary wird durch neue Dokumente in slowakischen Archiven zusätzlich belastet. Seine Unterschrift unter den Dokumenten belege eindeutig, dass er Befehle für die Deportation von Juden im heute slowakischen Kosice gegeben habe, berichtete der Völkerrechtler Adam Gellert am Mittwoch im Budapester Holocaust-Gedenkzentrum.
Unter dem "Getto-Kommandanten" Csatary seien zwischen dem 15. Mai und 2. Juni 1944 fast 12.000 Juden aus Kosice nach Auschwitz deportiert worden, sagte Gellert. Die Archivdokumente bestätigten anhand der Unterschrift eindeutig die Befehle Csatarys. Der 97-Jährige hatte vor Journalisten behauptet, er hätte "nicht an den Deportationen teilgenommen". Zeugenaussagen würden jedoch "Brutalität und Sadismus" von Csatary belegen.
Mittelsmann zwischen Ungarn und Deutschland
Wie auf der Pressekonferenz betont, soll Csatary angesichts seiner guten Deutschkenntnisse bei der Deportation als Verbindungsmann zwischen den ungarischen Behörden und deutschen Besatzern gearbeitet haben.
Laut Gellert stehen im Fall Csatary wesentlich mehr Beweise zur Verfügung als im Falle des mutmaßlichen ungarischen NZ-Schergen Sandor Kepiro. Der Prozess gegen Kepiro war im Vorjahr mangels an Beweisen eingestellt worden. Der inzwischen verstorbene Kepiro saß auf der Grundlage einer einzigen Zeugenaussage auf der Anklagebank, erinnert Adam Gellert.
Staatsanwaltschaft jahrelang untätig
Gegen den 97-jährigen Csatary ist die ungarische Staatsanwaltschaft erst nach jahrelangem Drängen des Simon-Wiesenthal-Zentrums eingeschritten. Am 18. Juli 2012 wurde Csatary festgenommen, den ersten Verhören unterzogen und unter Hausarrest gestellt. Das Jerusalemer Wiesenthal-Zentrum hatte den seit Jahren unbehelligt in Budapest lebenden Mann aufgespürt.
Wie der Strafrechter Mihaly Toth der Ungarischen Nachrichtenagentur MTI gegenüber betonte, müsste Csatary an die Slowakei ausgeliefert werden, wenn er beim Prozess im Jahr 1948 in der damaligen Tschechoslowakei verurteilt wurde. Doch auch in dem Falle müssen die slowakischen Behörden die Auslieferung beantragen. Toth erinnert daran, dass im gleichen Fall nicht zwei Mal geurteilt werden dürfe. Daher bezweifle er, dass es im Fall Csatary noch ein rechtskräftiges Urteil geben werde. Gellert fand jedenfalls in Kosice kein Dokument, das ein angebliches Todesurteil gegen Csatary in der damaligen Tschechoslowakei belegen würde.
(APA)
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