Am Morgen des 18. Oktober 1977 fanden Wärter im Gefängnis Stuttgart-Stammheim die drei RAF-Anführer Gudrun Ensslin, Andreas Baader und Jan-Carl Raspe tot in ihren Zellen. Selbstmord, ergab die Untersuchung der Justiz. 35 Jahre später wollen daran aber noch nicht alle glauben: Ensslins Bruder hat nun die Wiederaufnahme der Untersuchung beantragt, wie deutsche Medien am Freitag berichteten.
„Die Staatsanwälte und Polizisten, die 1977 ermittelten, haben nur nach der Bestätigung der Selbstmordhypothese gesucht. Ich verlange eine ergebnisoffene Untersuchung", sagte Gottfried Ensslin laut „Spiegel" bei einem Pressegespräch. Ensslin stützt seine Zweifel vor allem auf das Buch „Die Todesnacht in Stammheim" von Helge Lehmann, in dem über zahlreiche Ungereimtheiten berichtet wird. Lehmann hat nun auch für Ensslins Antrag 32 Punkte aufgelistet, die seiner Ansicht nach untersucht gehören. Sowohl Lehmann als auch Ensslin betonen, dass sie keine Hypothese haben, wie die drei Terroristen 1977 ums Leben kamen.
Ensslin wurde damals erhängt an ihrem Zellenfenster baumelnd aufgefunden. Baader und Raspe starben an Schusswunden. Eine weitere Terroristin, Irmgard Möller, lag mit mehreren Stichverletzungen in ihrer Zelle. Sie überlebte die „Stammheimer Todesnacht" als einzige und behauptet bis heute, sie sei angegriffen worden.
Kurz vor dem Tod der "Stammheimer" waren die Geiseln in der Lufthansa-Maschine „Landshut" befreit worden, mit denen die Terroristen freigepresst werden sollten. Raspe hatte ein Radio. Die Ermittler gingen davon aus, dass er die Nachricht von der Geiselbefreiung gehört und seine Mithäftlinge informiert hatte. Daraufhin hätten die Häftlinge begriffen, dass es keine Chance mehr auf ein Leben in Freiheit gab, und gemeinsam ihren Selbstmord beschlossen. Schon im Jahr zuvor hatte RAF-Anwalt Arndt Müller Schusswaffen in den Hochsicherheitstrakt eingeschmuggelt.
Zu den bis heute rätselhaften Punkten zählt laut Lehmann unter anderem, dass einer der beiden zuständigen Wachbeamten in der Todesnacht in eine andere Abteilung abberufen wurde. Die Videoüberwachungsanlage soll ausgefallen sein. Laut Lehmann fanden sich außerdem auf den Händen von Baader und Raspe keine Schmauchspuren.
Die RAF-Akten sind teilweise nach wie vor unter Verschluss. Ihre Freigabe wird auch von Angehörigen von Mordopfern der Terrorgruppe gefordert. Einige der Verbrechen der RAF sind bis heute nicht aufgeklärt.
(kron)
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