Hintergrund: Die Todesstrafe in Österreich

Die letzte Hinrichtung in Österreich fand am 24. März 1950 statt. Vollständig abgeschafft wurde sie 1968.

Die Todesstrafe ist in Österreich seit 45 Jahren (seit dem 7. Februar 1968) völlig abgeschafft, seit 1950 war dies schon für ordentliche Strafverfahren der Fall. Der Beschluss fiel damals einstimmig und seither hat sich auch keine einzige Parlamentspartei und kein namhafter Politiker jemals für die Wiedereinführung ausgesprochen. Nur eine rechtsextreme Partei tat dies in ihrem Parteiprogramm, die 2002 gegründete Nationaldemokratische Partei Österreichs.

Die letzte Hinrichtung in Österreich fand am 24. März 1950 statt. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren noch 101 Todesurteil - 30 im Rahmen der Volksgerichte - verhängt und 46 exekutiert worden. Zwei Monate später, am 24. Mai 1950, wurde die Todesstrafe im ordentlichen Strafverfahren durch die lebenslange Freiheitsstrafe ersetzt. Danach durfte sie nur mehr von den Volksgerichten (bis 1955) bzw. im Fall standesgerichtlicher Verfahren (bis 1968) verhängt werden, was aber in der Praxis nie angewandt wurde.

Erste Versuche, die Todesstrafe in Österreich abzuschaffen, hatte schon 1787 Kaiser Joseph II. unternommen, 1803 wurde sie aber wieder eingeführt. 1919 setzte die Konstituierende Nationalversammlung der Republik Deutschösterreich den nächsten Versuche: Mit 3. April 1919 wurde die Todesstrafe im ordentlichen Verfahren abgeschafft, verankert im Artikel 85 der Bundesverfassung 1920. Bestehen blieb die höchste Strafdrohung nur mehr für das Verfahren nach standesrechtlicher Ordnung, die für den Fall des Aufruhrs oder des "besonders gefahrdrohenden Umsichgreifens" schwerer Verbrechen ausgerufen werden konnte.

Als die Bundesregierung im November 1933 von dieser Möglichkeit tatsächlich Gebrauch machte, war dies einer der Schritte, die den Weg von der Demokratie zur Diktatur signalisierten. Die erste Hinrichtung wurde an einem Mann, der Feuer an einen Heuschuppen gelegt hatte, vorgenommen. In der Zeit des Bürgerkrieges 1934 und des autoritären Ständestaates bis 1938 wurden 44 von 141 Todesurteilen vollstreckt.

Blutig ist - auch in der Gerichtsbarkeit - die Spur der Nationalsozialisten: In der Nazi-Zeit von 1938 bis 1945 weist das "Hinrichtungsbuch" eines einzigen - allerdings des größten - Gerichtshofes auf österreichischem Boden, des Straflandesgerichtes Wien, die Namen von 1.184 Hingerichteten auf. In den Jahren 1942 bis 1945 fiel im Durchschnitt täglich das Fallbeil. Die große Mehrheit der Hinrichtungen erfolgte aus politischen Gründen, die Opfer waren überwiegend Antifaschisten und Patrioten.

Nach dem Wiedererstehen der Republik meinte man zunächst, auf die Todesstrafe nicht verzichten zu können. Deshalb wurde sie immer wieder, befristet auf meistens ein Jahr, verlängert. Am 24. Mai 1950 scheiterte aber ein neuerlicher Antrag auf Beibehaltung: In geheimer Abstimmung gab es 86 Stimmen dagegen bei 64 dafür. Danach gab es zunächst einige Initiativen auf Wiedereinführung, aber auch viele Bemühungen zur Abschaffung - u.a. vom damaligen Justizminister Christian Broda (SPÖ) -, die schließlich 1968 zur völlig Streichung aus den österreichischen Strafgesetzen führten.

In den ersten Jahrzehnten danach wurde gelegentlich noch der Ruf nach Wiedereinführung laut - oft unter dem Eindruck grausamer Straftaten oder auch 1977, als die USA zur Todesstrafe zurückkehrten. Die Parlamentsparteien waren sich jedoch immer einig, wenn es darum ging, z.B. Initiativen zur Abschaffung weltweit zu unterstützen. Die wenigen Umfragen zu diesem Thema lassen darauf schließen, dass die Mehrheit der Österreicher die Todesstrafe generell ablehnt.

Wortmeldungen dafür sorgen immer für breite Kritik, auch aus den eigenen Reihen - so z.B. die des Kurienkardinals Alfons M. Stickler im Jahr 1993 oder des Tiroler Wirtschaftskammerpräsidenten Jürgen Bodenseer (ÖVP) auf Facebook im April vorigen Jahres. Gröbere Zerwürfnisse mit der heimischen Politik handelte sich - zumindest vorübergehend - der sonst so beliebte Arnold Schwarzenegger ein, weil er 2005 als kalifornischer Gouverneur ein Gnadengesuch eines zum Tod verurteilten Möders abgelehnt hatte.

(APA)

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