Vor 100 Jahren: Als Beamte unkündbar wurden

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Am 25. Jänner 1914 wurde das "Dienstpragmatik"-Gesetz erlassen. Es sollte Beamte schützen und war eine Kampfansage gegen Korruption.

Am 25. Jänner 1914 wird das sogenannte "Dienstpragmatik"-Gesetz erlassen. "Damit erscheint eine Angelegenheit erledigt, die das Parlament seit 1907 fast unausgesetzt beschäftigte", schreibt die "Neue Freie Presse" zwei Tage später.

Das Gesetz verbietet den Beamten einerseits die Annahme von Geschenken. Bis dahin war diese für das Vornehmen amtlicher Tätigkeiten nicht nur geduldet, sondern sogar erlaubt. Andererseits wird das Beamtendienstverhältnis auf Lebensdauer eingeführt. Und durch die "Definitivstellung" nach einer gewissen Bewährungsfrist erlangt der Beamte schließlich einen Status, der einer Unkündbarkeit (bei groben Verfehlungen ist aber auch eine Entlassung möglich) entspricht. Das Ziel: "Im Idealfall konnte sich der Dienstgeber auf bestens ausgebildete, routinierte und für die gesicherte Anstellung inklusive Altersversorgung dankbare Beamtenschaft verlassen", schreibt dazu der Politologe Edgar Wojta in seiner Diplomarbeit.

Pragmatisierung zum Schutz der Beamten

Um das Gesetz und seine Bedeutung zu verstehen, muss man aber einen Blick noch weiter zurück in die Geschichte werfen. Denn die Pragmatisierung dient dem Schutz der Beamten vor unzulässiger Einflussnahme. "Die Bestellung auf Lebenszeit und Unkündbarkeit soll die Gesetzeskonformität, Unparteilichkeit und Objektivität auch gegenüber den eigenen weisungsgebundenen Vorgesetzten und damit auch gegenüber dem vorgesetzten Politiker schützen", hat dazu Verfassungsexperte Theo Öhlinger geschrieben.

Lange Zeit waren Bestechungsgelder eine Art fixer Bestandteil des Besoldungssystems. "Geldzahlungen an kaiserliche Beamte waren ein notwendiger Beitrag zur Finanzierung von deren Aufgabentätigkeit", schreibt Stefan Ehrenpreis in seinem Beitrag im Buch "Korruption: Historische Annäherungen". "Korruption galt am Kaiserhof bis in die Regierungszeit Maria Theresias nicht als ein Nachteil oder als Zeichen für Ineffizienz der Verwaltung, sondern wurde als Folge der Finanzierungsprobleme hingenommen."

"Der österreichische Beamte kennt keine Korruption"

Die Selbstwahrnehmung war freilich eine andere, wie Otto Friedländer in seinem Buch "Letzter Glanz der Märchenstadt" schreibt. Freundliches Entgegenkommen gegenüber Bürgern konnte man demnach "um alles in der Welt nicht kaufen".

Über das Selbstbild der Beamten schreibt er weiter: "Der österreichische Beamte kennt keine Korruption; es kommt ihm nicht einmal der Gedanke daran - er hält es gerade für unglaublich, dass es das in irgendeinem zivilisierten Staat der Welt geben könne. Und jahrzehntelang hat es in Österreich bei Beamten keine Korruptionsfälle gegeben. Eher vergreift sich ein Beamter, der in Not gerät, an staatlichem Geld, als dass er sich kaufen lässt. Er hat in dieser Beziehung ein geradezu pedantisches Gewissen und wittert auch geschickt verhüllte Versuche, ihm materielle Vorteile zuzuwenden. Die stolze Genugtuung, mit der er solche Versuche ablehnt, macht ihm mehr Freude als alles Geld."

Beamte als Gegengewicht zum Adel

Erstmals wurde die Unkündbarkeit von Dienstverhältnissen übrigens bereits 1773 angedacht, als Beamte unter Joseph II. zum ersten Mal fixe Gehälter ausgezahlt bekamen. Joseph II. wollte damit den Beamtenapparat als Gegengewicht zum immer noch starken Adel aufbauen. Öffentliche Staatsämter durften nicht käuflich oder erblich erwerbbar sein, um die Beamten vor der Willkür der Fürsten zu schützen.

Die soziale Lage der Beamten verbesserte sich durch die Einführung der Fixgehälter aber nicht. Im Gegenteil: Ihre Nebeneinkünfte wurden immer mehr eingeschränkt, gleichzeitig wurde der Druck von oben größer. Der Kaiser selbst nahm sich der Beschwerden über die Amtsführung von Beamten an. Die Folge waren zahlreiche unentgeltliche Überstunden verängstigter Beamter. Denunziantentum wurde durch kaiserliche Prämien gefördert. Wer als Beamter fix angestellt werden wollte, musste zudem acht bis neun Jahre unbezahltes Praktikum absolvieren.

Als Beamte betteln mussten

1810 konnte sogar von einer Verarmung des Beamtenstandes gesprochen werden, wie Bruno Schimetschek in seinem Buch "Der österreichische Beamte" schreibt. Sogar Bettelei stellte keine Ausnahme dar. Als Folge wurde auch das Nebenbeschäftigungsverbot wieder gelockert. Erst durch die Revolution 1848 kam es wieder zu einer Verbesserung für die Beamten, deren soziales Ansehen stieg.

Georg Markus schreibt im "Kurier": "Da die geringe Entlohnung öffentlicher Bediensteter die Gefahr von Korruption vergrößerte, kam es 1873 zu einem neuen, gerechteren Besoldungssystem, auch stiegen die Pensionen auf bis zu 80 Prozent des letzten Aktivbezugs." 1914 folgte schließlich mit der Beamten-Pragmatisierung ein Schritt, der bis heute für Diskussionen sorgt.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.