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Dortmund: Ehemaliger SS-Mann wegen Mordes angeklagt

17.11.2009 | 12:33 |   (DiePresse.com)

Ein 90-Jähriger ist angeklagt worden, weil er 1945 im Burgenland mindestens 58 jüdische Zwangsarbeiter ermordet haben soll. Das Gericht muss nun über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden.

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Ein 90-jähriger Pensionist aus Duisburg ist wegen der Ermordung von jüdischen Zwangsarbeitern im März 1945 angeklagt worden. Ihm wird vorgeworfen, als Angehöriger der 5. SS-Panzer-Division "Wiking" mit anderen SS-Leuten und Angehörigen der Hitlerjugend die Erschießung von mindestens 57 jüdische Zwangsarbeitern in einem Waldstück im burgenländischen Deutsch-Schützen beschlossen und ausgeführt zu haben.

Die Zwangsarbeiter wurden laut Anklage am 29. März 1945 in mehreren Gruppen in ein Waldstück gebracht, mussten sich in einem Graben niederknien und wurden dann vom Angeklagten und weiteren SS-Angehörigen grausam von hinten erschossen. Der Angeklagte habe seine Oper im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie als minderwertig betrachtet, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Sein Handeln sei von äußerst menschenverachtender Gesinnung geprägt gewesen.

Dem Angeklagten wird außerdem zur Last gelegt, einen erschöpften und nicht mehr gehfähigen jüdischen Zwangsarbeiter auf einem Marsch mit mehr als 100 Zwangsarbeitern in der Nähe von Jabing  heimtückisch von hinten erschossen zu haben. Das Landgericht Duisburg muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

(Ag.)

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8 Kommentare
Gast: mike
18.11.2009 13:58
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Da werden sich die Behörden

mächtig beeilen müssen.
sonst wird es ein Fall für das Jüngste Gericht .

carullus
18.11.2009 11:02
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Rechtliche Fragen

Es stellen sich mir ein paar Fragen: Welche Rechtsordnung kommt zur Anwendung? Jene des deutschen Reiches? Warum (nicht)? Wie wird die Geltung deutschen Strafrechts begründet, wenn die Tat im heutigen Österreich begangen worden sein soll?

Und wenn wir einmal hilfsweise annehmen, dass österreichisches Recht zur Anwendung käme: Noch 1945 wurde das StG 1852 wieder eingeführt, das eine allgemeine Verjährungsfrist von 20 Jahren kannte. Unterstellen wir weiter dass die übrigen Voraussetzungen vorlagen, und eine 1945 begangene Tat 1965 verjährt ist.

Mit dem StGB 1975 wurde die Verjährung für bestimmte, schwere Verbrechen generell abgeschafft. Heißt das, dass damit eine bereits verjährte Strafbarkeit 10 Jahre später wieder auflebt? Kennt jemand Literatur dazu? Die Frage interessiert mich völlig unabhängig vom Anlassfall.

Antworten carullus
18.11.2009 11:08
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Denkfehler

§ 231 StG nahm Verbechen, die mit dem Tod zu bestrafen waren (wie Mord), immer schon von der Verjährung aus.

minas
17.11.2009 16:43
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Und weg mit ihm...netter Weise stirbt der Kerl bald.


carullus
17.11.2009 14:23
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Ob nach 65 Jahren ...

... noch ein Verfahren möglich ist, dass unseren rechtsstaatlichen Ansprüchen genügt? Es hat einen Grund, warum auch Verbrechen idR nach 20 Jahren verjähren...

Re: Ob nach 65 Jahren ...

Mord verjährt nie!

Und wie immer darf ich zu überlegen geben, wie sie darüber denken würden wenn man ihre Vorfahren damals so erschossen hätte...

Antworten Antworten carullus
17.11.2009 16:42
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Deswegen sagte ich ja

... "in der Regel". Mir ist schon klar, dass Mord nie verjährt, ob das so sein muss und ob, wie erwähnt, nach so langer Zeit ein Verfahren sinnvoller Weise noch möglich ist, darf man aber wohl hinterfragen.

Antworten Antworten Peregrin
17.11.2009 15:54
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Re: Re: Ob nach 65 Jahren ...

Verjaehrt zwar nicht, aber man wird genau aufpassen muessen, welche Beweise hier wie gewuerdigt werden. Es herrscht in Deutschland ja die rechtsstaatlich einigermassen bedenkliche Situation, dass Beweisantraege der Verteidigung in so einem Fall strafbar sein koennen.