Sie ist in den vergangenen Jahren zum Synonym für die gemeinsame Währung und die mit der Budgetkonsolidierung verbundenen Sparzwänge geworden: Die niederländische Stadt Maastricht, in der am 7. Februar 1992 der Vertrag über die Europäische Union unterzeichnet wurde. Die im Vertrag festgelegten Maastricht-Kriterien für ausgeglichene Staatsfinanzen sind jedoch nur ein Mosaikstein des Vertragswerks, das nach dem Fall des Eisernen Vorhangs die europäische Einigung vollenden sollte.
Der von den damaligen zwölf Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaften (EG) geschlossene Vertrag galt als Quantensprung im nach dem Zweiten Weltkrieg von den westeuropäischen Staaten begonnenen Einigungsprozess. Hatte man sich bisher ganz auf den Abbau von Handelshemmnissen und die Schaffung eines gemeinsamen Marktes konzentriert, sollte die europäische Einigung nun die hochpolitischen Bereiche Außenpolitik, Justiz und Inneres umfassen.
Der Maastricht-Vertrag wertete auch das seit 1979 direkt von den Bürgern gewählte Europäische Parlament auf. Es erhielt im neuen "Mitentscheidungsverfahren" erstmals ein Vetorecht gegenüber dem im Ministerrat versammelten nationalen Regierungen. Zudem schuf der Maastricht-Vertrag eine "Unionsbürgerschaft", die aber - abgesehen vom Wahlrecht für EU-Ausländer auf kommunaler Ebene - weitgehend symbolischen Charakter hatte.
Kritik am "Drei-Säulen-Modell"
Experten kritisierten das im Vertrag von Maastricht gefundene "Drei-Säulen-Modell" als halbherzig. Die bisherigen Europäischen Gemeinschaften bildeten die erste Säule, mit verbindlichen Rechtsakten und Mehrheitsentscheidungen im ökonomischen Bereich. Die beiden anderen Säulen - die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (ZBJI) - sahen dagegen keine Einschränkung der nationalen Kompetenzen vor. Es wurde jeweils nach dem Einstimmigkeitsprinzip entschieden, wobei die Beschlüsse oft keinen verbindlichen Charakter haben. Während sich die Kooperation im Justiz- und Sicherheitsbereich erst durch spätere Vertragsrevisionen dynamisch zu entwickeln begann, ist das nationale Vetorecht in außenpolitischen Fragen weiterhin intakt.
Dies erklärt, warum der Maastricht-Vertrag heute vor allem mit der Gemeinschaftswährung Euro in Verbindung gebracht wird. Das Vertragswerk schuf nämlich eine "Wirtschafts- und Währungsunion" (WWU) und legte einen genauen Fahrplan zu ihrer Verwirklichung im Jahr 1999 fest. Viele Beobachter sehen den Vertrag von Maastricht im Zusammenhang mit der zwei Jahre zuvor erfolgten deutschen Wiedervereinigung. Frankreich habe dieser nur zugestimmt, wenn Deutschland zugleich seine starke Landeswährung D-Mark zugunsten einer EU-Gemeinschaftswährung aufgebe. Allerdings konnte Deutschland erreichen, dass die neuen EU-Währungshüter der Europäischen Zentralbank (EZB) eine strikt an der Preisstabilität orientierte Geldpolitik verfolgen müssen.
Die EU-Konvergenzkriterien bezogen sich auf Inflation, Zinsniveau von Staatsanleihen, Wechselkursstabilität sowie die öffentlichen Finanzen (höchstens drei Prozent Budgetdefizit und 60 Prozent Staatsverschuldung im Vergleich zur jährlichen Wirtschaftskraft). Kritiker sehen diesen Kriteriensatz als unzureichend an, weil die unterschiedlichen Wirtschaftskraft der einzelnen Staaten keine Bedeutung geschenkt worden sei. Dies sei die Ursache für die jetzige Schuldenkrise. Dagegen meinte einer der Architekten des Maastricht-Vertrags, der deutsche Ex-Außenminister Hans Dietrich Genscher, jüngst, dass verabsäumt worden sei, die im Maastricht-Vertrag vorgesehene stärkere Abstimmung der nationalen Wirtschaftspolitiken zu verwirklichen. "Heute verstehen wir es noch besser, warum das wichtig ist", sagte Genscher kürzlich in Wien.
Dänen wollten anfangs nicht
Doch der Vertrag von Maastricht stand schon von Anfang an nicht unter einem glücklichen Stern. So hatte sich das europaskeptische Großbritannien eine Ausnahme von der Währungsunion ausverhandelt, in Dänemark scheiterte im Juli 1992 eine erste Volksabstimmung über das Vertragswerk knapp. Die Dänen stimmten ein Jahr später in einer zweiten Volksabstimmung zu, nachdem auch sie Ausnahmeregelungen - darunter in der Justiz-Kooperation - erhalten haben. Dem französischen Präsidenten Francois Mitterrand, einem der Architekten des Maastricht-Vertrags, blieb eine Blamage nur knapp erspart. Beim Referendum am 20. September 1992 stimmten 51,5 Prozent der Franzosen für den Vertrag.
(Ag.)
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