Demokratie: In Graz geht ordentlich die Post ab

Die Presse (Fabry)
  • Drucken

Premiere für die neuen Stimm-Regeln: Bei der Gemeinderatswahl kann man nun auch per Brief votieren.

Graz. Ganz Graz wählt am Sonntag einen neuen Gemeinderat. Ganz Graz? Nein. Wer will, kann schon vorher wählen – und das vom Sofa aus. In Graz kommt zum ersten Mal die im Vorjahr beschlossene Wahlreform für ganz Österreich zum Tragen. Man rechnet damit, dass bis zu 15.000 der insgesamt rund 190.000 Grazer Wahlberechtigten die neue Form des Wählens nützen werden. Und der Rest der Republik blickt gespannt, wie die neuen Wahlregeln bei ihrer Premiere in der steirischen Landeshauptstadt funktionieren.

Die im Vorjahr beschlossenen Gesetze ermöglichen die Briefwahl bei allen Urnengängen – egal ob Nationalrats-, Landtags- oder Gemeinderatswahl. Bisher konnte man bei Regionalwahlen überhaupt nicht votieren, wenn man am Tag des Urnengangs nicht innerhalb des Wahlgebiets war. Bei bundesweiten Wahlen war eine Abgabe der Stimme auf dem Briefweg nur möglich, wenn man am Wahltag im Ausland weilte – und auch dann musste man das Kreuzerl vor Zeugen oder bei einer österreichischen Vertretungsbehörde machen. Zeugen braucht man bei der Briefwahl nun nicht mehr – es reicht, wenn man mit seiner Unterschrift die unbeeinflusste Wahl bestätigt.

Schummeln möglich?

Aber Vorsicht! Trotzdem kann passieren, dass bei der Briefwahl etwas schief geht. Zunächst muss man einmal rechtzeitig einen Antrag auf eine Wahlkarte stellen (online ist das unter www.graz.at noch bis zum morgigen Mittwoch möglich, persönlich – etwa bei den Bezirksämtern – bis Freitag). Aufpassen heißt es beim Ausfüllen der sogenannten „Wahlkarte“ (sie dient eigentlich als Umschlag für ein weiteres Kuvert, in dem aus Gründen der Anonymisierung erst die Stimmzetteln hineinkommen). Auf der Wahlkarte muss der Wähler unbedingt Ort und Tag der Stimmabgabe vermerken. Achtung: Wer erst am Wahltag wählt, muss auch die Uhrzeit dazu schreiben – sonst zählt die Stimme nicht. Denn nach dem Schließen der Wahlurnen am Sonntag um 16 Uhr darf auch ein zuhause liegender Stimmzettel nicht mehr ausgefüllt werden.

Freilich kann schwer überprüft werden, ob der Wähler nicht „schummelt“ – also, ob er etwa erst nach der Hochrechnung im Fernsehen seine Stimme abgibt. Denn damit die Stimme gezählt wird, reicht es aus, wenn der Brief bis zum 23. Jänner, 14 Uhr bei der Stadtwahlbehörde einlangt.

Dass viele erst nach Betrachten der Ergebnisse wählen, glaubt man aber nicht: „Nur wenige tun sich diese Mühe an, das müssten schon Profis sein“, meint die Grazer Wahlleiterin Ingrid Bardeau, Übrigens drohen strafrechtliche Konsequenzen, wenn der kleine Wahlbetrug auffliegt. Unklar ist aber noch, welches Delikt zum Tragen kommt. Es habe nämlich noch keinen vergleichbaren Fall vor Gericht gegeben, berichtet Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium: In Frage kämen die Delikte „Urkundenfälschung“ (Strafdrohung: bis zu einem Jahr Haft) oder „Fälschung bei einer Wahl“ (Strafdrohung: Bis zu sechs Monaten Haft oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze).

Keine Gnade für verspätete Briefe

Und was ist, wenn ein pünktlich abgeschickter Stimmzettel nicht rechtzeitig zur Wahlbehörde kommt, weil die Post einen Fehler macht? Dann hat man schlicht Pech gehabt. Die Wahlordnung sieht keine Möglichkeit vor, dass die Stimme doch noch gezählt wird. Wer der Post nicht vertraut, kann aber zu Alternativen greifen. So können Grazer ihre Wahlkarte persönlich in extra aufgestellte Boxen einwerfen. Oder man geht am Sonntag doch klassisch wählen: Denn auch nach Beantragung der Wahlkarte kann man noch zur Urne pilgern. Man muss nur die Wahlkarte mitbringen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.01.2008)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.