Was ist die digitale Katastralmappe?

In der digitalen Katastralmappe sind die Grundstücke einer Katastralgemeinde dargestellt. Die Grundstücksnummern sind dort ebenso ersichtlich wie Hinweise auf die Nutzungsarten (z. B. Verkehrsfläche, Baufläche, landwirtschaftliche Nutzung etc.). Sie ist ein Teil der Grundstücksdatenbank. Abfragen sind kostenpflichtig; sie sind im Internet über das Portal des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (www.bev.gv.at) und sogenannte Verrechnungsstellen möglich (Verzeichnis unter www.justiz.gv.at). Offizielle Planauszüge, etwa zur Vorlage bei Behörden, erhält man gegen Gebühr bei Vermessungsämtern und Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen.

Aber Vorsicht: Will man den exakten Grenzverlauf einer Liegenschaft feststellen, eignet sich die Katastralmappe nur bedingt - und zwar lediglich bei jenen Grundstücken, die bereits in den Grenzkataster aufgenommen wurden.Dieser legt die Grenzen verbindlich fest. Geschehen ist das aber erst bei weniger als 15 Prozent der heimischen Grundstücke. Denn abgesehen von bestimmten Ausnahmefällen, in denen eine Vermessung vorgeschrieben ist, bleibt es den Eigentümern überlassen, ob sie dieses - aufwendige und nicht ganz billige - Verfahren durchführen lassen oder nicht.
Bei Grundstücken, die nicht im Grenzkataster erfasst sind, beruhen die Daten in der Katastralmappe im Wesentlichen auf dem Grundsteuerkataster. Diesen gibt es bereits seit Maria Theresias Zeiten. Zwar wird er seit 1883 aktualisiert, es bestehen aber - so Gabriele Etzl, Immobilienrechtsexpertin bei Wolf Theiss - „zum Teil erhebliche Abweichungen zwischen den dort vermerkten und den tatsächlichen natürlichen Grundstücksgrenzen". Dementsprechend genießen zwar die dort angegebenen Grundstücksnummern öffentlichen Glauben, nicht aber die Angaben über Flächenausmaße und Grenzen.
Ist ein Grundstück dagegen im Grenzkataster erfasst, kann sich jeder auf die Richtigkeit der darin festgesetzten Grenzen und Maße berufen. Was, so Etzl, einen eklatanten Vorteil hat: „Das unkontrollierte ,Wandern' des Besitzes wird damit unterbunden." Eine Ersitzung von Grundstücksteilen ist dann gesetzlich ausgeschlossen, während es sonst durchaus passieren kann, dass man auf diese Weise Teile seines Eigentums an seinen Nachbarn verliert. Als gutgläubiger Erwerber kann man sich ebenfalls auf den im Grenzkataster angegebenen Grenzverlauf - der dann auch in der Katastralmappe aufscheint - berufen.
Trotz dieser Pluspunkte ringen sich nur wenige Grundstückseigentümer dazu durch, den Aufwand für das Verfahren auf sich zu nehmen, immerhin kann es einige hundert, im Extremfall sogar einige tausend Euro kosten. Vielen seien die Unterschiede zwischen Grenz- und Grundsteuerkataster auch gar nicht bekannt, meint Etzl.

Wie auch immer - Faktum ist, dass man sich bei einem Großteil der Grundstücke nicht auf den in der Katastralmappe aufscheinenden Grenzverlauf verlassen sollte, weil er nicht rechtsverbindlich ist.
Dasselbe gilt übrigens auch für die Nutzungen der einzelnen Grundstücksteile. Auch die diesbezüglichen Daten sind oft nicht auf dem letzten Stand. Die Aktualität der Angaben in der Katastralmappe hängt letztlich davon ab, dass Grundstückseigentümer und Behörden Veränderungen - im Grenzverlauf wie auch in der Nutzung, etwa durch Neu-, Zu- oder Umbauten - den Vermessungsämtern bekanntgeben. Was sie zwar von Gesetzes wegen machen müssten, aber längst nicht immer tun.

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