EGMR: Kucsko-Stadlmayer wird Österreichs Richterin

PR�SENTATION DES NEUEN MENSCHENRECHTSBEIRATES: KUCSKO-STADLMAYER
PR�SENTATION DES NEUEN MENSCHENRECHTSBEIRATES: KUCSKO-STADLMAYER(c) APA (HERBERT NEUBAUER)
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Die Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht wurde zum österreichischen Mitglied beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewählt.

Wien/Straßburg. Die Wiener Verfassungsrechtsrofessorin Gabriele Kucsko-Stadlmayer (59) wird die nächste österreichische Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat sie am Dienstag für diese Funktion gewählt. Kucsko-Stadlmayer, zurzeit auch Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofs und Vorsitzende des Senats der Uni Wien, löst Elisabeth Steiner ab, deren Amtszeit am 31. Oktober endet.

Kucsko-Stadlmayer war neben ihrer Linzer Fachkollegin Katharina Pabel und dem Wiener Strafrechtsprofessor und Anwalt Peter Lewisch von der Regierung vorgeschlagen worden. Ein Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung empfahl die beiden Kandidatinnen als gleichermaßen bestgeeignet für die Wahl.

Mitentscheidend für Kucsko-Stadlmayers Erfolg war wohl ihre Erfahrung als Höchstrichterin. Sie war 1995 auf Vorschlag der SPÖ (parteifreies) Ersatzmitglied des VfGH geworden. Sie kandidierte auch bereits als VfGH-Mitglied, scheiterte aber zweimal überraschend im letzten Moment. Kucsko-Stadlmayer ist verheiratet und zweifache Mutter.

Der Straßburger Gerichtshof prägt mit seinen Urteilen verbindlich die Menschenrechte auch in Österreich. Den 47 Europaratsländern steht je ein Richter zu. (kom)

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