Handballer studiert Jus: Steuerlich abzugsfähig

(c) GEPA pictures/Oliver Lerch
  • Drucken

Der Verwaltungsgerichtshof akzeptiert die Ausbildung neben dem Profisport als Umschulung.

Wien. Ein Profisportler, der sich während der aktiven Zeit mit einem Jusstudium für die Zeit danach rüsten will, kann die Ausgaben für das Studium als Werbungskosten abziehen. Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats korrigiert, mit der einem Handballer die Berücksichtigung von Kilometergeld, Studiengebühren und Ausgaben für Fachliteratur verweigert worden war.

Der Mann hatte sein Studium bereits begonnen, noch ehe er seine Karriere als Profisportler begann. In deren Verlauf betrieb er das Studium aber weiter, weil er annahm, sein Geld längstens bis zum 35. Lebensjahr mit dem Handball verdienen zu können.

Der Finanzsenat (seit 1. Jänner 2014: Bundesfinanzgericht) sah einerseits keine steuerlich relevante Aus- und Fortbildung, weil diese eine Nähe zur aktuellen Berufstätigkeit erfordert. Andererseits liege auch keine Umschulung vor: Denn dazu hätte der Sportler noch nicht konkret genug vor Augen gehabt, wann und was er sonst arbeiten wollte.

Für den Verwaltungsgerichtshof (2011/13/0120, RdW 3/2015, 195) ist hingegen klar, dass das Studium während der Zeit als Sportler den Mann für einen anderen Beruf qualifizieren sollte. Dass er noch keine konkretere Vorstellung hatte, welchen juristischen Beruf er dann ausüben wolle, schadet dem Handballer nicht: Eine Universitätsausbildung ziele allgemein darauf ab, Absolventen für unterschiedliche Bereiche zu befähigen, so der Gerichtshof. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.04.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.