Nicht jede Lüge muss gleich Arglist sein

Versicherer muss zahlen, obwohl Kunde flunkerte.

An sich darf man ja, wenn man eine Lebensversicherung abschließt, bei den Gesundheitsfragen nicht flunkern. Tut man es doch, muss das aber nicht unbedingt Arglist sein, entschied das Oberlandesgericht Wien.

Ein Kunde hatte beim Abschluss einer Ablebensversicherung angegeben, 20 Zigaretten pro Tag zu rauchen und keinen Alkohol zu trinken. Einen Spitalsaufenthalt im Jahr vor Vertragsabschluss verschwieg er. Im damals ausgestellten Patientenbrief hieß es, der Patient konsumiere täglich 30 bis 40 Zigaretten, bis zu zwei Liter Wein und vier bis fünf Flaschen Bier. Abstinenz sei dringend erforderlich.

Anfang 2011 starb der Mann an einem durch mehrere Lungenentzündungen verursachten Herzinfarkt. Trotz des verschwiegenen Spitalsaufenthalts muss die Versicherung zahlen, entschied das Gericht: Denn die Beweislast für Arglist trifft diese. Sie konnte aber nicht beweisen, dass ihr Kunde auf ihre Willensbildung Einfluss nehmen wollte, und wusste, dass der Vertrag bei wahrheitsgemäßen Angaben nicht zustande gekommen wäre. Der Versicherer hatte zudem auf sein Anfechtungsrecht bei arglistiger Täuschung verzichtet. Darauf kam es jedoch gar nicht mehr an.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.09.2015)

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