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Mutter muss Vater nicht E-Card der Tochter borgen

24.06.2012 | 18:25 |   (Die Presse)

Vater wollte für den Fall vorsorgen, dass während seiner Besuchszeit etwas passiert.

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Wien/Aich. Bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH) ging ein Vater, um für die E-Card der Tochter zu kämpfen. Der Vater hat kein Sorgerecht, darf sein Kind aber alle 14 Tage übers Wochenende sehen. Für diese Zeit solle die Mutter ihm die E-Card der Tochter mitgeben, forderte der Mann. Alle Instanzen bis hin zum OGH (3 Ob 68/12i)ließen den Vater aber abblitzen. Begründung: Bei Notfällen brauche man keine E-Card, und auch sonst würde für eine ärztliche Behandlung die telefonische Zustimmung der Mutter reichen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.06.2012)

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18 Kommentare
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Jaja, Notfall.

Aber wie bekommt man die Kaution für die fehlende Karte wieder zurück?

Gast: ich war da
04.09.2012 08:57
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in schule und kiga gibt man die e-card nicht ab

typische sekkiererei des erzeugers

Gast: pfff...
09.08.2012 12:42
0 0

...

sicher funktioniert es auch ohne e-card, führt aber zu zeitverzögerungen, das muss sich die mutter eben überlegen, ob ihr der streit mit dem ex das wert ist, dass die tochter deswegen um einige minuten später behandelt wird.
eine mutter die ihr kind liebt, kennt die richtige antwort auf diese einfache frage.
sie sollte auf jeden fall für den bürokratischen mehraufwand finanziell aufkommen, den sie damit verursacht, dass man mühsam im computer suchend eruieren muss, wo und wie die kleine krankenversichert ist. in einem krankenhaus gibt es tatsächlich wichtigeres zu tun, als rumzickerei unter exen auszubügeln.
erscheinen ohne e-card sollte dem versicherten 50€ kosten und schon ist das problem keines mehr.

Schwachsinn pur, was da das Gericht von sich gibt.

Als ich mit einem Rippenbruch und halb abgetrennten Bein abtransportiert wurde, fragte mich der Sanitäter im Ambulanzwagen als allererstes nach der e-Card.

Re: Schwachsinn pur, was da das Gericht von sich gibt.

ja aber die Sanitäter hätten dich ohne SV-Nummer auch mitgenommen

Gast: justerix
26.06.2012 12:23
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e-card....

Da bleibt nur mehr der Weg zum EGMR.

Antworten Gast: Bertha7F
26.06.2012 16:36
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Keine Sorge,

das ignoriert der OGH dann ewig lang.

Gast: Gunterstorfer
26.06.2012 10:46
5 1

Realitätsfremd

Eine typische Entscheidung des OGH, die völlig an der Realität vorbei geht.

Bei Notfällen brauche man keine ecard? Haben OGH-Richter keine Kinder und Enkel? Die telefonische Zustimmung der Mutter würde reichen? Ja - wenn diese erreichbar sein will. Und ganz abgesehen von der späteren Beweisführung, wenn wirklich etwas passiert.

Entscheidungen dieser Art kommen von der - vom OGH verursachten - verfassungswidrigen Einführung eines "Besuchsrechts". Elternteile, die - verfassungskonform - gleiche Rechte und Pflichten hätten, wären beide im Besitz der ecard für ihr Kind. Aber die - verfassungskonforme - Innehabung der vollen Obsorge durch beide Elternteile wird man verknöcherten OGH-Richtern noch lange nicht beibringen.

Re: Realitätsfremd

Typisch, anstatt der verhunzten Gesetzeslage die Schuld zu geben, schimpft man wieder mal auf den OGH.

Die SPÖ weigert sich gegen eine geseztliche Regelung der gemeinsamen Obsorge. Die fürchterliche "Besuchsrecht"-Regelung entspricht dem Willen des Gesetzgebers. Und daran hat sich der OGH nunmal primär zu orientieren.

Das ist irgendwie eine völlig neue Spielart des "blame the messenger" Prinzips. Für schlechte Gesetze macht man also nicht inkompetente Politiker, sondern machtlose Richter verantwortlich. Tolle Einstellung!

Traurig,

dass Menschen, die miteinander ein Kind haben, über so etwas überhaupt derart streiten.

Antworten Gast: gasdf21341234
29.06.2012 15:06
1 1

Re: Traurig,

Ja, das ist traurig. Und? Ist der Konflikt deswegen jetzt aus der Welt? Themenverfehlung!

Gast: Otto I
25.06.2012 13:36
3 1

Es ist an der Zeit

dass der OGH regelmäßig eine vom VfGH auf die Finger kriegen darf.

Antworten Gast: Brimsen
25.06.2012 15:44
1 5

Re: Es ist an der Zeit

Nur Troll oder beleidigter Kläger ?

Re: Es ist an der Zeit

Wieso? Was ist denn Ihrer Meinung nach an diesem Ergebnis verfassungswidrig?

Antworten Antworten Gast: reer
26.06.2012 16:04
0 0

Troll?

Oder meinen Sie das ernst?

Antworten Antworten Gast: gast5566
25.06.2012 16:48
4 2

Re: Re: Es ist an der Zeit

verstoß gegen die geichbehandlung von mann und frau

das ganze familienrecht ist sexistisch und benachteiligt väter

österreich ist nicht nur einmal vom eugh verurteilt worden

Antworten Antworten Antworten Gast: egal
25.06.2012 19:16
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Re: Re: Re: Es ist an der Zeit

Mit Gleichbehandlung hat das Urteil aber gar nichts zu tun. Die Mutter hat das Sorgerecht und deshalb auch die e-card. Hätte der Vater das Sorgerecht, hätte er die e-card.

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: kater carlo
26.06.2012 12:39
2 0

also eh nur indirekte

Diskriminierung, weil der Vater das Sorgerecht praktisch nie bekommt. Klingt plausibel. Es sollte zwei E-Cards für Kinder geben denn auch bei intakten Beziehungen kommt es vor, dass nur einer mit dem Kind unterwegs ist und wer denkt schon vorher an die Karte.