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Geld für Müll im Wurstelprater: Mann entlassen

24.06.2012 | 18:25 |  Philipp Aichinger (Die Presse)

Nach heimlichen Extratouren: VwGH bestätigt Disziplinarstrafe gegen einen Müllmann.

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Geld stinkt nicht, mag sich der Wiener Müllmann gedacht haben. Viele Jahre legte er im Wiener Wurstelprater mit dem Lkw heimliche Extratouren ein und ließ sich dafür bezahlen. Nun aber kommt dem Mann sein Verhalten doch noch teuer zu stehen. Denn der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass der bei der MA 48 beschäftigte Beamte seinen Job verliert.

Von 1998 bis 2007 leerte der Mann öfter als im Tourenbuch vorgesehen den Müll der Lokalbetreiber. Dafür erhielt er unter der Hand Bargeld, Lokalgutscheine oder andere Sachleistungen. Als die krummen Touren aufflogen, schritt die Strafjustiz ein: Sie verurteilte den Wiener wegen verbotener Geschenkannahme zu sechs Monaten bedingter Haft.

Zudem wurde ein Disziplinarverfahren gegen den Mann eingeleitet. Die Disziplinarkommission der Stadt Wien gab sich milde und verurteilte den Mann nur zu einer Geldstrafe von sieben Monatsbezügen. Der Dienstrechtssenat verfügte aber in zweiter Instanz die Entlassung des Mannes. Diese Entscheidung sei korrekt gewesen, bestätigte nun der VwGH (2011/09/0013). Denn die Taten seien über einen langen Zeitraum begangen worden. Es bestehe daher die Gefahr, dass der Mann bei einer Weiterbeschäftigung auch in Hinkunft Dienstpflichten verletze. Das Vertrauen in ihn sei verwirkt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.06.2012)

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9 Kommentare
Gast: Bademeisterin
25.06.2012 16:22
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Also Genosse kann der Herr Müllmann keiner gewesen sein -

Genossen werden bei der Gemeinde nicht rausgeschmissen.
Aber wenn er kein Genosse war, wie ist er dann zu dem Gemeindejob gekommen. Irgendetwas stimmt da nicht!
Fragen über Fragen......

Antworten Gast: UKW
25.06.2012 23:31
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Re: Also Genosse kann der Herr Müllmann keiner gewesen sein -

Könnte ja auch sein, dass er bei der Einstellung zahlendes Mitglied war, danach aber ausgetreten ist, weil er sich das Geld sparen wollte. Kein Schutzgeld = kein Schutz. Vielleicht hatte er aber auch den Frevel begangen und ist nicht nur aus der SPÖ ausgetreten, sondern auch aus der Gewerkschaft. Dann muss man fast Verständnis für die Entlassung aufbringen. So etwas kann nicht ungesühnt bleiben.

Hätt er ein paar Millionen kassiert...


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Wäre er ein Politiker...

...abgesehen davon, dass er sich an nichts erinnern könnte - er hätte ausgesorgt

Wirklich lustig

Auch wenn die Entscheidung juristisch völlig korrekt ist:

Da geht jemand, in Eigeninitiative und rein nach dem Prinzip "Angebot und Nachfrage" vor und der Staat straft ihn dafür ab.

Nachfrage: häufigere Müllbeseitigung gegen Geld
Angebot: Müllbeseitigung gegen Geld
Konsequenz? Jobverlust für den Anbieter und keine Müllbeseitigung für die Nachfrager.

Irgendwie...geisteskrank.

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Re: Wirklich lustig

Warum soll das geisteskrank sein? Der ist ja dort nur angstellt gewesen und nicht Inhaber der Müllabfuhr. Wenn mehr Mist entsteht, dann kommt der Müllwagen öfter, das kostet aber auch mehr. Das wollten sich die Betreiber im Prater ersparen und er hat sich dafür bezahlen lassen.

Das ist doch das selbe wie wenn ein Regalschlichter in einem Supermarkt beginnt, Lebensmittel aus dem Regal zu nehmen und privat zu verkaufen. Selbstverständlich gäbe es dafür eine Nachfrage.

Antworten Gast: baumisms
25.06.2012 12:48
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Interessanter Ansatz.

Es sollten nach Ihrer Meinung also auch z.B. Polizisten in ihrer Freizeit "auf eigene Rechnung" Strafzettel ausstellen dürfen, um "Eigeninitiative" zu zeigen?
Und Billa-Angestellte beim Hinterausgang Waren auf "eigene Rechnung" verkaufen, weil vorne eine Kassa zu wenig geöffnet ist, also um "eine Fehlplanung der Firmenleitung" auszubügeln?

Re: Interessanter Ansatz.

Ich habe ja gesagt, dass das juristisch völlig korrekt ist. Der Mann hat die Ressourcen von seinem Arbeitgeber zu seinem eigenen Vorteil benutzt.

Trotzdem: Ihre Vergleiche hinken nicht, die sind querschnittsgelähmt. Wenn Billa-Angestellte Waren verkaufen, dann stehlen sie von dem Arbeitgeber. Wenn Polizisten Strafzettel ausstellen, ohne dazu im Rahmen ihrer Dienstzeit ermächtigt zu sein, begehen sie Amtsmissbrauch.

Der einzige "Schaden" der hier verursacht wurde, war, dass der Müllwagen halt ein paar mal zusätzlich im Kreis gefahren ist. Also Benzinkosten und vielleicht (!) zusätzliche Wartungskosten.

Erinnert an den Kommunismus: der Staat bestimmt das Angebot, wenn das nicht mit der Nachfrage übereinstimmt: Pech für den Nachfrager. Ein privates Unternehmen würde den Mitarbeiter zwar auch entlassen, würde danach aber sofort reagieren und zusätzliche Touren einführen. Bringt ja Geld.

Und die grossen Betrüger kommen frei...

Wird der Prater jetzt im Müll ersticken, oder wird das Müllproblem nun auf kosten des Steuerzahlers geregelt?

Den kleinen Fisch, der sich nur ein Körberlgeld verdient haben dürfte - und damit vielleicht sogar die Fehlplanung der Gemeinde ausgebügelt hat - den erwischen sie sofort.
Aber die grossen Betrüger (z.B.: "Graf Lobby und seine Angetraute Bundeshymnenverfälscherin") denen passiert wohl nichts...