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Studiengebühren: VfGH lässt Studenten abblitzen

05.07.2012 | 13:08 |   (DiePresse.com)

Der Verfassungsgerichtshof lehnt die erste Studenten-Beschwerde ab, allerdings aus formalen Gründen. Die Entscheidung über die Zulässigkeit von autonomen Gebühren ist damit nicht gefallen.

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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Donnerstag die erste Entscheidung in Sachen autonome Studiengebühren getroffen: Aus formalen Gründen wurde der Individualantrag eines Studenten zurückgewiesen, der damit die von der Uni Wien selbst beschlossenen Studienbeiträge zu Fall bringen wollte. Die Regelungen könnten nur mittels Bescheidbeschwerden bekämpft werden, so der VfGH. Inhaltlich könnten daraus keine Rückschlüsse in irgendeine Richtung gezogen werden. Lange Ruhe vor dem Thema hat der Gerichtshof aber nicht: Bereits in der kommenden Woche sollen solche Bescheidbeschwerden eingebracht werden.

Donnerstag war nämlich nicht nur Studiengebühren-Entscheidungstag am VfGH, sondern auch an der Universität Wien. Der dortige Senat hat in einer Sondersitzung die Berufungen von sieben Studenten gegen die Gebührenpflicht abgewiesen - und damit den Betroffenen den Weg zum VfGH wieder geöffnet. Diese wiederum warten nur auf die Zustellung der Entscheidung und wollen bereits nächste Woche ihre Bescheidbeschwerden beim VfGH einbringen.

Uni-Politik als Gerichts-Schauspiel

Der VfGH wird damit immer mehr zum zentralen Organ in Sachen Studiengebühren. Ausgangspunkt der aktuellen Anträge war ebenfalls ein VfGH-Urteil, durch das mit 1. März jene Bestimmungen aus dem Gesetz gefallen sind, die festlegen, wann Studiengebühren zu zahlen sind und wann nicht. Da sich die Regierung auf keine Neuregelung einigen konnte, forderte Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) unter Berufung auf ein Gutachten des Wiener Verfassungsjuristen Heinz Mayer die Unis auf, Gebühren autonom in ihren Satzungen zu verankern und einzuheben - ob sie dies überhaupt dürfen, wollen die Studenten in ihren aktuellen Beschwerden geklärt wissen.

Gebühren eingeführt haben konkret die Universität Wien, die Universität Innsbruck, die Wirtschaftsuniversität (WU), die Universität Graz, die Technische Universität (TU) Graz, die Universität Linz, das Mozarteum Salzburg und die Veterinärmedizinische Universität. Sie heben ab dem Wintersemester 2012/13 363,36 Euro pro Semester von jenen Studenten ein, die die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschritten haben bzw. aus Nicht-EU-Staaten kommen. Das sind pro Uni ca. 15 Prozent aller Inskribierten.

In der ÖH zeigte man sich von der aktuellen VfGH-Entscheidung nicht überrascht. Auf den Kampf gegen Studiengebühren habe diese aber keine Auswirkungen, so ÖH-Chef Martin Schott (Fachschaftslisten/FLÖ). Auch Töchterle reagierte gelassen. Nun gelte es, die inhaltliche Entscheidung abzuwarten. Dass im aktuellen Anlassfall rasch entschieden wurde, ist aus Sicht des Ministers "sehr begrüßenswert". Das BZÖ verlangt von Töchterle in einer Aussendung die generelle Einführung einheitlicher Studiengebühren an allen Universitäten, die Grünen umgekehrt von ihm deren endgültige Abschaffung.

(APA/Red.)

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31 Kommentare
 
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Antworten Gast: besserwisser
05.07.2012 12:17
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Re: Ja!!

Ich mein, wenn man wenigstens die Unterüberschrift lesen würde, würde man begreifen das es keine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Studiengebühren gibt...

@Student1234: Das Stimmt. Der Bescheid sagt aus, dass die Individualbeschwerde nicht zulässig ist und man auf den Bescheid warten muss und mit diesen dann beim VfGh Beschwerde einlegen kann. Die ÖH hat damit gerechnet, wollte aber die Möglichkeit nicht unversucht lassen.

Antworten Gast: Student1234
05.07.2012 10:51
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Re: Ja!!

Sie sollten den Artikel nochmals lesen....der VfGH hat sich nicht zu den Studiengebühren geäußert.

Der "normale" Weg zum VfGH sieht so aus: Bescheid bekommen, und diesen danach, mittels Bescheidbeschwerde, an den VfGH tragen.

Es gibt aber auch die Möglichkeit ein Gesetz direkt, mittels Individualbeschwerde, anzugreifen. Dies ist aber nur unter bestimmten Umständen möglich. Zum Beispiel dass der "normale Weg", wegen zu großer Nachteile/enormen Aufwand/etc... nicht zumutbar ist.

Ohne das Urteil gelesen zu haben, vermute ich, dass es deshalb zurückgewiesen wurde.

Von daher müssen die Studenten nun warten, bis sie einen Bescheid in Händen halten.

LG

Antworten Antworten Gast: sadronas
05.07.2012 12:36
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Re: Re: Ja!!

Steht alles in Walter/Mayer,sehr ausführlich sogar, und Öhlinger,warum gerade in diesem/solchen Fall/Fällen kein Individualantrag möglich gewesen ist.

Verstehe nicht warum man dann trotzdem einen versucht und so eigentlich Zeit verliert.
Mir ist so eine Herangehensweise unerklärlich.

Typisch Chaostruppe ÖH.

Wer führt in dieser Chaostruppe Regie betreffend juristischer Angelegenheiten ?
Die ehemalige KaffeesiederIN vom Cafe Rosa ?

fast zutreffend

den zeitverlust sehe ich nicht - aber unter den tausenden jusstudenten hätte sich wohl einer finden lassen, der gewusst hätte, dass ein individualantrag aus formalen gründen zurückgewiesen wird. das spricht entweder nicht für die öh oder nicht für das niveau des studiums in wien.

Antworten Antworten Antworten Gast: har
05.07.2012 16:30
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Re: Re: Re: Ja!!

Ich meine man hat keine Zeit verloren, da man jetzt für eine Klage erstmal bis zum Ende der Inskiptionsfrist warten muss.
Man braucht ja zuerst den Bescheid um Beschwerde einzulegen.

Noe, muss man nicht.

Gewartet werden muss auf die Bescheide der Uni, und die kann sich ein bisschen mehr als 2x 6 Monate Zeit lassen (und auf Devolutionsanträge warten). Wenn sie denn will.

 
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