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"Rechte" Gottes im Widerstreit mit den Menschenrechten

08.07.2012 | 18:05 |  MARIE-LUISA FRICK UND ANDREAS TH. MÜLLER (Die Presse)

Der Islam stellt eine ernste Herausforderung für das Projekt universaler Menschenrechte dar. Ein besonderer Brennpunkt der Debatte ist die im Koran und der Prophetentradition verankerte Todesstrafe für diverse Delikte.

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Innsbruck. Für Juristen ist das Recht im Allgemeinen und das Völkerrecht im Besonderen ein grundsätzlich säkulares Unterfangen. Gerade diese Ausrichtung jenseits partikularer weltanschaulicher Traditionen wird als Stärke wahrgenommen – insbesondere angesichts historischer Beispiele religiöser oder konfessioneller Auseinandersetzungen. Stichwort: Kreuzzüge, Europäische Religionskriege, (Re-)Conquista.

Nach Ende des Ost-West-Konflikts herrschte die Meinung vor, dass sich das Modell des westlich-liberalen Rechtsstaates und der Menschenrechte ungehindert über den Erdball ausdehnen würde. Entgegen den Erwartungen haben sich indes schon im Zuge der Dekolonisierung manifest gewordene Prozesse verstärkt. In verschiedenen Ländern haben Individuen und Gruppen unter Berufung auf religiöse Autoritäten bestehende rechtliche und politische Ordnungen kritisiert und sich für deren Ablösung durch religiöse Alternativmodelle eingesetzt. Oft haben sie für diese „Reformen“ ausdrücklich ein demokratisches Mandat gesucht. Dass diese Dynamiken alles andere als abgeschlossen sind, zeigen machtvoll die jüngsten Ereignisse im Zusammenhang mit dem Arabischen Frühling.

Besonders prekär erweist sich das Verhältnis zwischen religiösen Ordnungsvorstellungen und Menschenrechten, wie jüngst eine wissenschaftliche Konferenz zum Thema „Islam and International Law“ an der Universität Innsbruck unter Beteiligung von Experten aus fünfzehn Ländern gezeigt hat. Dass alle Menschen „frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind“, hat die Staatengemeinschaft 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte proklamiert. Dies gilt heute mehr denn je als unverhandelbarer Kern des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes. Der darin enthaltene Universalitätsanspruch und das Abstellen auf das Individuum als Hauptreferenzpunkt der Menschenrechte sind aber nicht unumstritten.

Die in Bezug auf den Islam typischerweise identifizierten Spannungsfelder sind wohlbekannt. Sie betreffen die Stellung der Frau, etwa im Bereich der Freiheit vor Gewalt, der sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmung, der freien Berufswahl und des Zugangs zu Bildung und Gesundheitsversorgung. Zudem stellen gewisse Gruppierungen, ja Staaten Menschenrechte infrage, wenn sie in Widerspruch zu den „Rechten“ Gottes oder seiner Vertreter auf Erden gesehen werden. Meinungs- und Glaubensfreiheit sollen dementsprechend ihre Grenzen im Falle vermeintlicher Blasphemie oder beim Versuch des Verlassens der Glaubensgemeinschaft finden.

 

Strafen wider das Folterverbot?

Ein besonderer Brennpunkt der Debatte ist die im Koran und der Prophetentradition (Sunna), den beiden Hauptquellen des islamischen Rechts, verankerte Todesstrafe für diverse Delikte. Aus völkerrechtlicher Sicht allerdings noch schwerer wiegen die darin ebenfalls festgeschriebenen Körperstrafen (Hudd-Strafen), etwa in Form von Amputationen, die mit dem absoluten Verbot der Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung wohl nicht in Einklang zu bringen sind.

Auf diese Spannungen wird von muslimischer Seite unterschiedlich reagiert. Nicht wenige bekennen sich offen zum Primat des islamischen Rechtssystems (Scharia). Menschenrechte sind dann nur insoweit akzeptabel, als sie dazu nicht im Widerspruch stehen. Exemplarisch für diese Haltung sind die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (1990), verfasst im Schoß der Organisation der Islamischen Konferenz (heute: Kooperation), und ihr Generalvorbehalt, der alle darin erklärten Rechte der Scharia unterwirft.

Parallel dazu existieren Auffassungen, die Menschenrechte im Bezug auf den Islam nicht als Fremdkörper wahrnehmen, sondern argumentieren, dass bei rechter Betrachtung der Islam die Menschenrechte hervorgebracht hätte, z.B. Mindeststandards im Bereich des Kriegsrechts sowie Garantien für besonders Schutzbedürftige einschließlich gewisser Rechte für religiöse Minderheiten, sofern es sich um Angehörige der sogenannten Buchreligionen handelte. Auch die Würde des Menschen sei im Islam grundgelegt. Regelmäßig fällt hier das (Koran-)Wort vom Menschen als Kalifen (d.h. Stellvertreter) Gottes auf Erden. Ungeachtet der Frage der historischen Haltbarkeit derartiger Thesen entziehen sich solche Positionen aber nur allzu oft der Gretchenfrage, ob im Falle eines unauflösbaren Widerspruchs zwischen einem religiösen Gebot und einem menschenrechtlichen Anspruch diesem oder jenem der Vorrang zukommt. Schließlich gibt es auch Haltungen, die sich im Fall von derartigen Widersprüchen zum Vorrang der säkularen Menschenrechte bekennen. Oft ist hier freilich eine harmonisierende Auslegung am Werk, die problematische Koranverse und Prophetenüberlieferungen weitestmöglich als Scheinwidersprüche zu menschenrechtlichen Vorgaben entlarven möchte. Andere halten es dagegen für konsistenter, die Unvereinbarkeit gewisser Elemente der Tradition mit den Menschenrechten offen einzugestehen und diesbezüglich eine Reform der Tradition einzufordern.

 

Nicht mit zweierlei Maß messen

Manch „aufgeklärter Westler“ mag sich angesichts dessen mit der Beobachterperspektive begnügen und das Ergebnis des islaminternen Meinungsstreits abwarten wollen. Will man das Menschenrechtsprojekt aber ernst nehmen, darf man die Augen vor den Herausforderungen des globalen Menschenrechtsdiskurses nicht verschließen. Den schlechtesten Dienst erweist der Westen „seinen“ Menschenrechten jedenfalls, wenn er sie inkonsistent anwendet oder gar zum eigenen Vorteil instrumentalisiert. Der Vorwurf, mit zweierlei Maß zu messen, ist im globalen Süden weit verbreitet – oft nicht unbegründet. Wenn man muslimische Staaten glaubwürdig hinsichtlich der von ihnen eingegangenen menschenrechtlichen Verpflichtungen in Anspruch nehmen will, müssen Menschenrechte umgekehrt ernsthaft und diskriminierungsfrei gewährt werden, insbesondere in Auslandseinsätzen, an den Grenzen der Union („Festung Europa“) ebenso wie im Umgang mit Minderheiten im Inland (vgl. Minarettverbot).

Die Einzementierung des Status quo ist jedenfalls keine tragfähige Option, nicht zuletzt angesichts der gravierenden Verschiebungen im weltweiten Machtgefüge, die den (Zwangs-)Export westlicher Menschenrechtsvorstellungen immer weniger zulassen. Will das Völkerrecht seine Aufgaben auch im 21. Jahrhundert erfüllen, muss man sich mit anderen Rechtstraditionen, namentlich dem Islam, weit stärker als bisher auseinandersetzen – gewiss kritisch, aber mit einem echten Interesse am Gegenüber.

Allen Unkenrufen zum Trotz wird das à la longue die Menschenrechtsidee nicht schwächen, sondern stärken.

Ass.-Prof. Dr. Andreas Th. Müller, LL.M. (Yale) und Ass.-Prof. Dr. Marie-Luisa Frick arbeiten am Institut für Europa- und Völkerrecht bzw. am Institut für Philosophie an der Universität Innsbruck.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.07.2012)

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46 Kommentare
 
12

danke,

völlig treffend charakterisiert.

3 5

Schwacher Artikel

Und wieder mal ein Artikel der sich in Ignoranz und gutmenschlichen Plattitüden ergeht.
Natürlich stellen Sunna bzw Sharia ein Problem dar, vor allem wenn man so dumm ist und sich ihre Proponenten ins Land holt.

Inkosistenz des Westens bei seinen Werten stellt in Wahrheit kein Problem dar, auch nicht ein gewisser gesunder Egoismus.
Denn unsere Werte sind menschengemacht, sie müssen nicht perfekt sein wie das die Muslime von ihren "gottgewollten" behaupten - und auch daran scheitern.
Muslime nehmen nur eines nicht ernst, Menschen die ihre westliche Kultur selbst nicht respektieren und mitunter sogar verachten.
Klar auch, dass Muslime gerne auf innerwestliche kritische Diskurse aufspringen, beim Islam würden sie vergleichbares ablehnen.

Übrigens Kreuzzüge, schon mal was von den Almoraviden, Almohaden oder den sog. Schädelminaretten gehört?
Eben...

Antworten Gast: schlÄchter
24.07.2012 07:51
1 2

Re: Schwacher Artikel

sg astuga!
+
mfg
s.

Gast: Eintreiber
15.07.2012 21:42
11 0

Guter Artikel

Ich verfolge das Rechtspanorama schon seit Jahren. Eigentlich verwunderlich, dass nicht mehr Zeitungen einen eigenen Reiter ausschließlich für Recht bringen, ich finde diepresse hat die beste Berichterstattung über juristische Themen aller nicht ausdrücklich juristischen Zeitschriften.

Besser als oben beschrieben, hätte man es nicht beschreiben können, ich finde, es war der beste artikel, den ich je im Rechtspanorama gelesen habe. Der Konflikt Staat-Religion wird sachlich auf den Punkt gebracht, weder werden Vorurteile geschürt, noch wird bagatellisiert. Ohne reißerische Worte wird der ernst der Lage und die Plicht des Staates aufgezeigt , das Recht um keinen Preis, auch nicht um den Preis der Diplomatie, der Religion zu überlassen.

Re: Guter Artikel

sehe ich genauso.

Gast: Freigeist
10.07.2012 20:36
15 1

solange eine religionsgesellschaft

nicht die MRK 1948 ohne Vorbehalt akzeptiert, sollte sie auch die darin verankerten rechte der religionsfreiheit nicht für sich in anspruch nehmen können

wiewohl der einzelne seine religion im rahmen der
bestehenden ordnungen ausüben können sollte

Re: solange eine religionsgesellschaft

Was kann ein Bosnier bei uns dafür, daß Leute in Kairo die Scharia über die Menschenrechte stellen?

0 0

Re: solange eine religionsgesellschaft

Etwas food for thought.

http://www.calameo.com/books/0003319354ce91dd821bf

Antworten Gast: SN33
12.07.2012 20:26
3 3

Deswegen

haben kath. Kirche und die anderen grossen Religionen in Österreich so grosse Probleme mit den Menschenrechten.

Antworten Antworten Gast: Freigeist
14.07.2012 19:16
1 0

Re: Deswegen

sollten wir daran arbeiten

das gäbe Sicherheit vor religiösen Fanatikern

20 0

Menschengruppen

Der Islam definiert Menschen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit.

Somit besteht hier ein unüberbrückbarer Konflikt zwischen Islam und universalen Menschenrechten.

Antworten Gast: Die Wahrheit macht frei
11.07.2012 15:06
13 0

Re: Menschengruppen

Obwohl der Islam seit 100 (!) Jahren anerkannt ist, wurde bis zum heutigen Tag nicht überprüft, wo der Islam gegen unsere Gesetze verstößt – so wie es das Gesetz aus 1912 verlangt.

Diese notwendige Überprüfung ist längst überfällig, und sollte unwiderruflich Klarstellung schaffen, dass sich europäische Werte in einem wesentlichen Masse durch Religionsfreiheit definieren. Religionsfreiheit als das Recht des Individuums, seinen Glauben zu wählen und zu verlassen und nicht als Recht der Muslime, den Islam als Gesellschaftsmodell ohne Rücksicht auf die europäischen Werte zu etablieren.

Re: Re: Menschengruppen

Der glaube war unserem guaten alten Kaiser wohl wurst, nach der Okupation Bosniens wollte er Ruhe im Inneren aber auch neue, treue Soldaten.

7 0

im wesentlichen gehts nur um macht und machterweiterung, und gleichzeitig um machtbeschränkung der anderen seite. egal ob religion, wirtschaft, ethnik usw.


ein ehernes naturgesetz mit unausweichlichen konflikten, das auch der neuzeitliche denkende mensch nicht zu verhindern imstande ist.

15 0

Die Scharia ist das oft Gegenteil von Meschenrechten, wie

sie der Westen versteht - die westlichen Spießbürger lernen verdammt langsam.

Antworten Gast: Es ist alles sehr kompliziert
10.07.2012 17:49
9 0

Re: Die Scharia ist das oft Gegenteil von Meschenrechten, wie

Der Glaube an Allah und das islamische System erfordert auch heute noch eine besondere Struktur der Intelligenz, weil alles, was in Allahs Namen postuliert wird: Das Paradies, der Dschihad, das Rechts- und Gesellschaftssystem bestenfalls für die naiven Menschen des siebten Jahrhunderts eine glaubwürdige Botschaft war.

Die Erfüllung der Hoffnungen aller Gottgläubigen steht in den Sternen. Doch die Gottesvertreter aller Couleur betreiben hartnäckig ihr Geschäft. Und immer noch, gehen ihnen erstaunlich viele Menschen auf den Leim.


gott wird von den menschen nur vorgeschoben.


10 0

Re: gott wird von den menschen nur vorgeschoben.

Welches Gottesbild - das ist das Entscheidende.

Gast: Penseur
09.07.2012 19:39
6 0

Machterhalt

Sind diese 'Unvereinbarkeitsargumente' nicht einfach ein Mittel despotischer Regierungen jeglicher Art Reformen, die deren Machterhalt gefährden würden, hintanzuhalten indem jegliche Reformbewegungen als fremde westliche Einflussnahme im Keim erstickt werden...?

Antworten Gast: Grummelbart2
09.07.2012 20:10
7 0

Re: Machterhalt

Naja...

Wenn man sich die "Revolutionen" in der arabischen Welt anschaut - da werden die Extremisten anschließend gewählt.

Also "Ausrede von Despoten" ist kein alleiniges Argument - da dürften eher schon im Islam systemimmanentere Probleme vorliegen.

Gast: Eggnogg
09.07.2012 16:13
1 10

Wen interessieren

... Freimaurerprobleme? Der normale Mensch hat andere Sorgen.

Antworten Gast: blauer johannes
09.07.2012 18:05
3 1

Re: Wen interessieren

Schon irgendeinmal etwas von Freimaurern - den wahren Söhnen der Finsternis und ihrer (Anti)Religon - selbst gelesen und darüber nachgedacht?? ... wohl nicht; sie, die vorgeben Humanisten zu sein, sind - so paradox es klingt - die größte Bedrohung der freien Menschheit! Noch paradoxer - so eine Steigerung überhaupt möglich ist - ist die Tatsache, dass Christen Logenbrüder und damit Handlanger Luzifers, des Antichristen sind.

Geselle

Säkulares Recht

Die Menschenrechtsfrage ist nicht gar so simpel.
Ihrem Anspruch nach sind die Menschenrechte Naturrecht. Sie berufen sich nicht auf die Autorität des Verfassungsgesetzgebers, der demokratischen Mehrheit oder des absoluten Monarchen, wie säkular-positivistische Gesetze es tun würden, sondern auf eine höhere Ordnung. Sie folgen - so der Anspruch - aus der Natur des Menschen selbst.
Damit stehen sie aber in Wahrheit auf der selben Stufe wie religiöse Gebote. Wir sind felsenfest davon überzeugt, dass sie richtig sind, können das aber nicht wissenschaftlich beweisen. So wie jede moralische Wertung sich einem Beweis entzieht.

Man kann hier nicht mehr tun als seine Überzeugungen vertreten, und ob man sich dabei auf den allmächtigen Gott Rauschebart am Himmel, die allmächtige Mutter Natur oder die menschliche Vernunft beruft ändert an dem Konzept nicht viel.
Ausser vielleicht, dass die Religion zumeist nicht einmal so tut als könnte sie irgendwas beweisen.

Wenn man dann mit anderen Glaubensvorstellungen in Konflikt gerät gibt es Probleme. Was aber wiederum nicht nur für religiöse Vorstellungen gilt. Etwa Umweltschutz gegen Eigentumsrecht, Toleranz gegen Meinungsfreiheit, Frauenförderung gegen Gleichbehandlung, völkerrechtliche Souveränität gegen Selbstbestimmung und Freiheitsrechte der Individuen usw.

Wer es für unerträglich hält für bloße Glaubensvorstellungen einzutreten kann die Menschenrechte kaum fördern. Außer er lügt sich in die Tasche und tut so, als wären sie beweisbar.

Antworten Gast: grösso
09.07.2012 16:22
2 3

Re: Säkulares Recht

Sehr gut. Aber man muß noch einen Schritt weiter gehen, denn es gibt (historisch belegbar) kein Naturrecht, ja überhaupt kein Recht, das sich nicht letztlich auf göttliches Recht zurückführt. So wie jedes Rechtsempfinden sich auf religiöse Wertvorstellungen zurückführt, die vom staatlichen Recht ja nur gesichert wird.

Und Sie haben völlig recht: Ohne Bezug auf Gott (als Abbild Gottes) ist Menschenrecht sinnlos und (gefährlich) relativ. Kollisionen sind dann programmiert, auch mit dem Christentum.

Was sich z. B. in der Diskussion, ob Abtreibung, aber auch "Diskriminierung" der Gleichgeschlechtlichkeit "Menschenrecht" sein könne, längst abzeichnet.

Antworten Antworten Gast: Freigeist
21.07.2012 09:29
0 0

Re: Re: Säkulares Recht

aber solange es keinen beweis für gott gibt (und schon gar nicht für welchen), wird man sich mit der bloßen existenz der menschenrechte anfreunden müssen. die relativität wird "gottseidank" durch gewaltenteilung kompensiert, das sind die entwicklungen der letzten jahrtausende und die sollten wir nicht durch nicht nachweisbare (und damit wahrscheinlich auch menschlich projizierte) Absolutheiten gefährden, daran glaube ich

Antworten Gast: Abramczik
09.07.2012 11:17
9 1

Die Freiheit von Religionen endet dort,

wo sie die Freiheit des Einzelnen einschränken möchten.

 
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