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"Rechte" Gottes im Widerstreit mit den Menschenrechten

08.07.2012 | 18:05 |  MARIE-LUISA FRICK UND ANDREAS TH. MÜLLER (Die Presse)

Der Islam stellt eine ernste Herausforderung für das Projekt universaler Menschenrechte dar. Ein besonderer Brennpunkt der Debatte ist die im Koran und der Prophetentradition verankerte Todesstrafe für diverse Delikte.

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Innsbruck. Für Juristen ist das Recht im Allgemeinen und das Völkerrecht im Besonderen ein grundsätzlich säkulares Unterfangen. Gerade diese Ausrichtung jenseits partikularer weltanschaulicher Traditionen wird als Stärke wahrgenommen – insbesondere angesichts historischer Beispiele religiöser oder konfessioneller Auseinandersetzungen. Stichwort: Kreuzzüge, Europäische Religionskriege, (Re-)Conquista.

Nach Ende des Ost-West-Konflikts herrschte die Meinung vor, dass sich das Modell des westlich-liberalen Rechtsstaates und der Menschenrechte ungehindert über den Erdball ausdehnen würde. Entgegen den Erwartungen haben sich indes schon im Zuge der Dekolonisierung manifest gewordene Prozesse verstärkt. In verschiedenen Ländern haben Individuen und Gruppen unter Berufung auf religiöse Autoritäten bestehende rechtliche und politische Ordnungen kritisiert und sich für deren Ablösung durch religiöse Alternativmodelle eingesetzt. Oft haben sie für diese „Reformen“ ausdrücklich ein demokratisches Mandat gesucht. Dass diese Dynamiken alles andere als abgeschlossen sind, zeigen machtvoll die jüngsten Ereignisse im Zusammenhang mit dem Arabischen Frühling.

Besonders prekär erweist sich das Verhältnis zwischen religiösen Ordnungsvorstellungen und Menschenrechten, wie jüngst eine wissenschaftliche Konferenz zum Thema „Islam and International Law“ an der Universität Innsbruck unter Beteiligung von Experten aus fünfzehn Ländern gezeigt hat. Dass alle Menschen „frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind“, hat die Staatengemeinschaft 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte proklamiert. Dies gilt heute mehr denn je als unverhandelbarer Kern des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes. Der darin enthaltene Universalitätsanspruch und das Abstellen auf das Individuum als Hauptreferenzpunkt der Menschenrechte sind aber nicht unumstritten.

Die in Bezug auf den Islam typischerweise identifizierten Spannungsfelder sind wohlbekannt. Sie betreffen die Stellung der Frau, etwa im Bereich der Freiheit vor Gewalt, der sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmung, der freien Berufswahl und des Zugangs zu Bildung und Gesundheitsversorgung. Zudem stellen gewisse Gruppierungen, ja Staaten Menschenrechte infrage, wenn sie in Widerspruch zu den „Rechten“ Gottes oder seiner Vertreter auf Erden gesehen werden. Meinungs- und Glaubensfreiheit sollen dementsprechend ihre Grenzen im Falle vermeintlicher Blasphemie oder beim Versuch des Verlassens der Glaubensgemeinschaft finden.

 

Strafen wider das Folterverbot?

Ein besonderer Brennpunkt der Debatte ist die im Koran und der Prophetentradition (Sunna), den beiden Hauptquellen des islamischen Rechts, verankerte Todesstrafe für diverse Delikte. Aus völkerrechtlicher Sicht allerdings noch schwerer wiegen die darin ebenfalls festgeschriebenen Körperstrafen (Hudd-Strafen), etwa in Form von Amputationen, die mit dem absoluten Verbot der Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung wohl nicht in Einklang zu bringen sind.

Auf diese Spannungen wird von muslimischer Seite unterschiedlich reagiert. Nicht wenige bekennen sich offen zum Primat des islamischen Rechtssystems (Scharia). Menschenrechte sind dann nur insoweit akzeptabel, als sie dazu nicht im Widerspruch stehen. Exemplarisch für diese Haltung sind die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (1990), verfasst im Schoß der Organisation der Islamischen Konferenz (heute: Kooperation), und ihr Generalvorbehalt, der alle darin erklärten Rechte der Scharia unterwirft.

Parallel dazu existieren Auffassungen, die Menschenrechte im Bezug auf den Islam nicht als Fremdkörper wahrnehmen, sondern argumentieren, dass bei rechter Betrachtung der Islam die Menschenrechte hervorgebracht hätte, z.B. Mindeststandards im Bereich des Kriegsrechts sowie Garantien für besonders Schutzbedürftige einschließlich gewisser Rechte für religiöse Minderheiten, sofern es sich um Angehörige der sogenannten Buchreligionen handelte. Auch die Würde des Menschen sei im Islam grundgelegt. Regelmäßig fällt hier das (Koran-)Wort vom Menschen als Kalifen (d.h. Stellvertreter) Gottes auf Erden. Ungeachtet der Frage der historischen Haltbarkeit derartiger Thesen entziehen sich solche Positionen aber nur allzu oft der Gretchenfrage, ob im Falle eines unauflösbaren Widerspruchs zwischen einem religiösen Gebot und einem menschenrechtlichen Anspruch diesem oder jenem der Vorrang zukommt. Schließlich gibt es auch Haltungen, die sich im Fall von derartigen Widersprüchen zum Vorrang der säkularen Menschenrechte bekennen. Oft ist hier freilich eine harmonisierende Auslegung am Werk, die problematische Koranverse und Prophetenüberlieferungen weitestmöglich als Scheinwidersprüche zu menschenrechtlichen Vorgaben entlarven möchte. Andere halten es dagegen für konsistenter, die Unvereinbarkeit gewisser Elemente der Tradition mit den Menschenrechten offen einzugestehen und diesbezüglich eine Reform der Tradition einzufordern.

 

Nicht mit zweierlei Maß messen

Manch „aufgeklärter Westler“ mag sich angesichts dessen mit der Beobachterperspektive begnügen und das Ergebnis des islaminternen Meinungsstreits abwarten wollen. Will man das Menschenrechtsprojekt aber ernst nehmen, darf man die Augen vor den Herausforderungen des globalen Menschenrechtsdiskurses nicht verschließen. Den schlechtesten Dienst erweist der Westen „seinen“ Menschenrechten jedenfalls, wenn er sie inkonsistent anwendet oder gar zum eigenen Vorteil instrumentalisiert. Der Vorwurf, mit zweierlei Maß zu messen, ist im globalen Süden weit verbreitet – oft nicht unbegründet. Wenn man muslimische Staaten glaubwürdig hinsichtlich der von ihnen eingegangenen menschenrechtlichen Verpflichtungen in Anspruch nehmen will, müssen Menschenrechte umgekehrt ernsthaft und diskriminierungsfrei gewährt werden, insbesondere in Auslandseinsätzen, an den Grenzen der Union („Festung Europa“) ebenso wie im Umgang mit Minderheiten im Inland (vgl. Minarettverbot).

Die Einzementierung des Status quo ist jedenfalls keine tragfähige Option, nicht zuletzt angesichts der gravierenden Verschiebungen im weltweiten Machtgefüge, die den (Zwangs-)Export westlicher Menschenrechtsvorstellungen immer weniger zulassen. Will das Völkerrecht seine Aufgaben auch im 21. Jahrhundert erfüllen, muss man sich mit anderen Rechtstraditionen, namentlich dem Islam, weit stärker als bisher auseinandersetzen – gewiss kritisch, aber mit einem echten Interesse am Gegenüber.

Allen Unkenrufen zum Trotz wird das à la longue die Menschenrechtsidee nicht schwächen, sondern stärken.

Ass.-Prof. Dr. Andreas Th. Müller, LL.M. (Yale) und Ass.-Prof. Dr. Marie-Luisa Frick arbeiten am Institut für Europa- und Völkerrecht bzw. am Institut für Philosophie an der Universität Innsbruck.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.07.2012)

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46 Kommentare
 
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Antworten Gast: Abramczik
09.07.2012 11:17
9 1

Die Freiheit von Religionen endet dort,

wo sie die Freiheit des Einzelnen einschränken möchten.

Re: Die Freiheit von Religionen endet dort,

Sehr schön. Aber zwei Punkte wären noch zu klären.

Erstens: Warum nur die Freiheit von Religionen (= Freiheit von Individuen religiöse Motive auszuleben)? Gilt das nicht genauso für die Freiheit jeder anderen Gruppe/Individuums?

Zweitens: Sie müssen noch definieren wann die Freiheit eines anderen eingeschränkt ist.

Leider ist die Abgrenzung nicht so einfach, weil keiner so genau sagen kann was denn nun Freiheit genau ist.

Ist die Freiheit des Einzelnen erst eingeschränkt, wenn die Kirche ihn vor die Wahl Tod oder Taufe stellt? Oder reicht es, wenn die Kirche Kritik verbieten lassen will? Was ist mit der Freiheit in Kapellen zu pinkeln? Oder der Freiheit sich nicht anhören zu müssen wie die Nachbarn Kirchenlieder singen?
Oder noch schwieriger: Was ist wenn die Kriche Kritiker selbst massiv kritisiert und damit Repressalien aussetzt, weil diverse Gläubige mit den Kritikern dann nichts mehr zu tun haben wollen? Ist das die Freiheit der Kirche und ihrer Gläubiger, oder schränkt es die Freiheit der Kritiker ein. Oder vielleicht sogar beides, und die Philosophen haben recht, wenn sie meinen jede Ausübung von Freiheit würde die Freiheit der anderen automatisch einschränken.

Gast: plebs potus
09.07.2012 00:39
10 9

tja, das christentum hat also doch etwas mit dem islam gemeinsam

auf wessen konto mehr Meschenrechtsverletzungen gehen sei mal dahingestellt. Beides sind faschistische Systeme mit autokratischem Machtanspruch und einem Grad an Macht und Korruption die für eine moderne Welt nicht tragbar sind.

Antworten Gast: Honeywell
09.07.2012 13:49
6 1

Re: tja, das christentum hat also doch etwas mit dem islam gemeinsam

... und schon stehen Sie auf der (zumindest) gleichen Stufe wie diejenigen, die Sie gerade allesamt in einne Topf geworfen haben (Arg: "nicht mehr tragbar)

Gast: Fritz Maier, LL.M. (Yale)
08.07.2012 23:23
1 17

Da hats aber einer nötig?

Gut, seinen Namen mit zig Titeln zu umgeben und diese stets anzuführen mag eine Österreichische Eigenheit sein mit der man sich ja noch arrangieren kann, aber Prof. Müller scheint ja besonders stolz darauf zu sein, dass er seinen LL.M. in Yale gemacht hat. Ich weiß, ein ad hominem, aber trotzdem ...

Antworten Gast: Grummelbart2
09.07.2012 15:04
5 1

Re: Da hats aber einer nötig?

Und wenn das nicht dabeigestanden wär, wär die Argumentation gekommen:

Na, wer soll das sein, glaubt, der kann da einfach was schreiben...

Man kann es halt nicht allen Recht machen...

1 0

Re: Re: Da hats aber einer nötig?

es könnten ja Argumente für sich sprechen?

"Rechte" Gottes im Widerstreit mit den Menschenrechten


Vatikan: Vorstoß gegen Straffreiheit der Homosexualität

http://diepresse.com/home/panorama/religion/434562/index.do



Antworten Gast: erschrockener Leser
09.07.2012 08:44
3 0

Re: "Rechte" Gottes im Widerstreit mit den Menschenrechten

Danke für den interessanten Link! Schön, dass hier über die im Koran verankerte Todesstrafe philosophiert wird. Das kranke Spiel des Vatikans zu dem Thema wird geflissentlich nicht erwähnt. Grauslich!

Gast: alalongue
08.07.2012 20:59
2 1

wider die verweigerer

Will das Völkerrecht seine Aufgaben auch im 21. Jahrhundert erfüllen, muss man sich mit anderen Rechtstraditionen, namentlich dem Islam, weit stärker als bisher auseinandersetzen – gewiss kritisch, aber mit einem echten Interesse am Gegenüber. Gravierenden Verschiebungen im weltweiten Machtgefüge werden den (Zwangs-)Export westlicher Menschenrechtsvorstellungen immer weniger zulassen. Zitatende.
Die gesellschaftspolitische Wirkung des Islam gibt es wirklich? Man muss sich damit auseinandersetzen? Nicht nur bei Juristentagungen.


Gast: Frager
08.07.2012 20:08
11 1

kein Wort über Genitalverstümmelungen

Warum wird ein aktueller Punkt in der hiesigen Islamdebatte, die weit verbreitete Genitalverstümmelung (euphemisch Beschneidung) von männlichen Unmündingen nicht erwähnt? Zu heikel?

Antworten Gast: b yxc nb
09.07.2012 21:31
2 0

Re: kein Wort über Genitalverstümmelungen

Beschneidung von kleinen Mädchen (und davon sind genauso welche betroffen, die in Ö geboren wurden) finde ich weitaus schlimmer, denn sie führen zu schweren körperlichen Beeinträchtigungen. Die Harmloseste ist, dass die Menstruation nicht richtig abfließen kann, die Schlimmste, dass regelmäßig Mädchen daran verbluten oder an Infektionen sterben bzw. dass unzählige Frauen und Babies bei der Geburt ums Leben kommen! Von den lebenslangen Qualen beim Geschlechtsakt gar nicht zu sprechen! Im Vergleich dazu ist die Beschneidung von Knaben - auch wenn ich auch diese keineswegs gutheiße - ein Kindergeburtstag!

Re: kein Wort über Genitalverstümmelungen

hm, die ist aber älter als der Islam, da wurden uralte Traditionen weitergeführt und die beschränken sich leider nicht nur auf die islamische Welt

Gast: b754
08.07.2012 19:56
13 11

ist doch bei denrechten katholiken auch nicht anders

opus dei pius brüder und co lassen grüßen und die bekommen wieder mehr zulauf oder die freikirchler in den usa kreationisten usw.

Re: ist doch bei denrechten katholiken auch nicht anders

Das geht aber am Thema vorbei, weil es um die Widersprüche zwischen staatlichem Recht und Menschenrechten geht.
Islamische Staaten gibt es einige, einen Opus-Dei-Staat bisher noch nicht.
Freikirchler in den USA den "rechten Katholiken" zuzuordnen ist auch recht kreativ.

Antworten Gast: Johann Gleiner
09.07.2012 10:16
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Die stellen ja sogar einen Univ.-Prof.

der ständig den absoluten Primat der Relgion vor allen Gesetzen inkl. Menschenrechten predigt ...

Re: Die stellen ja sogar einen Univ.-Prof.

Das ist heute aber allgemein anerkannt. Wenn der Staat zum Unrechtsstaat wird muss man ihm nicht mehr gehorchen. Darf es nicht einmal mehr.

Und wann ein Unrechtsstaat vorliegt muss man natürlich an ethischen Werten messen. Und für einen religiösen Menschen ist natürlich sein Glaube ein wesentlicher Teil der Ethik.

Die Menschenrechte sind nichts anderes als der Versuch, den gemeinsamen Nenner der damals in der UNO tonangebenden Gesellschaften zu finden und die relevanten Werte zu verschriftlichen. Sie geben den Maßstab daher nicht vor, sondern setzen ihn um. Und können - aus Sicht des Individuums - eben auch wieder falsch sein.
Unrechts-Menschenrechte sozusagen.

Ist bei Christen eher selten ein Problem, weil die Gesellschaften die unsere heutigen Menschenrechte verschriftlicht haben ohnehin christlich geprägt waren. In einigen Fragen haben aber insbesondere Radikale durchaus Probleme.
Wobei man durchaus auch berücksichtigen muss, dass die Menschenrechte nicht besonders scharf ausformuliert sind, sondern einigen Spielraum lassen.

Re: ist doch bei denrechten katholiken auch nicht anders


darüber werden Sie hier nichts lesen, Die Presse ist im Besitz der römisch-katholischen Kirche:

„98,33 % der Anteile sind im Besitz der Katholischer Medien Verein Privatstiftung (vormals Katholischer Preßverein Privatstiftung) und zu 1,67 % im Besitz des Katholischen Medien Vereins (vormals Katholischer Preßverein)“

„…Meilensteine der Unternehmensentwicklung waren … die schrittweise Übernahme der österreichischen Traditionszeitung Die Presse ab 1991.“

vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Styria-Verlag

vgl. http://diepresse.com/unternehmen/sales/online/532662/Offenlegung-fuer-Die-Presse-Digital



Islam stellt eine ernste "Herausforderung" dar...

Tolles Marketing bla bla.
Früher sprach man von Problemen, heute ist alles eine "Herausforderung".

Antworten Gast: Ernst Wender
08.07.2012 23:06
4 0

Was ist eigentlich aus dem schönen Wort

"Zumutung" geworden?

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Re: Was ist eigentlich aus dem schönen Wort

da hat es noch so ein schönes Wort gegeben, passt auch hier dazu:

anmuten

 
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