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VwGH: Wartezeit auf Urteile auf Rekordwert

15.07.2012 | 10:37 |   (DiePresse.com)

Der Verwaltungsgerichtshof lässt sich Zeit: Durchschnittlich wartet man 23 Monate lang auf ein Urteil. Der Rückstand an Verfahren dürfte bis 2014 nicht ganz aufzuarbeiten sein.

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Die Verfahrensdauer beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich auf einem Rekordwert eingependelt. Im Vorjahr betrug die Wartezeit auf ein Urteil 23 Monate, damit kam das Höchstgericht neuerlich auf den schon 2010 erreichten Höchstwert. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des VwGH für das Jahr 2011 hervor. Der Rucksack an anhängigen Altfällen konnte um 20 Prozent reduziert werden.

Auf die 3889 Sachentscheidungen des VwGH mit Erkenntnis musste im Vorjahr 23 Monate gewartet werden. Das Höchstgericht begründet die lange Verfahrensdauer damit, dass man verstärkt Rückstände aufgearbeitet haben. Zum Vergleich: Bis 1995 waren es konstant rund elf Monate, dann stieg die Wartezeit bis 2003 und 2004 auf 22 Monate, 2009 waren es 19 Monate.

Zu Jahresbeginn 2011 waren beim VwGH insgesamt 8446 aus früheren Jahren anhängig. Neu eingelangt sind im Laufe des Jahres etwas mehr als 6100 Fälle, erledigt wurden mehr als 7800. Damit konnte der Rückstand an nicht erledigten Fällen am Endes des Jahres 2011 auf 6726 Fälle reduziert werden. Ende 2008 hatte die Zahl der anhängigen Fälle noch über 12.000 betragen.

Kompletter Abbau bis 2014 nicht möglich

Der VwGH rechnet für die kommenden Jahre mit einer "ins Gewicht fallenden Verringerung der Anzahl der mehrere Jahre dauernden Verfahren und eine Verringerung der durchschnittlichen Verfahrensdauer". Bis zum Inkrafttreten der neuen Verwaltungsgerichte mit 1. Jänner 2014 glaubt das Höchstgericht jedoch nicht, die Rückstände zur Gänze abbauen zu können.

Die geplanten elf neue Verwaltungsgerichte - neun in den Ländern, zwei beim Bund mit einem Bundesverwaltungs- und einem Bundesfinanzgericht - hält der VwGH für "sehr positiv" und "von epochaler Bedeutung". Sie werden rund 120 Sonderbehörden und weisungsfrei gestellte Berufungssenate ersetzen - darunter die Unabhängigen Verwaltungssenate der Länder, das Bundesvergabeamt und den Asylgerichtshof. Der Instanzenzug wird grundsätzlich nur noch zweistufig.

Der VwGH verweist darauf, dass er durch die neuen Verwaltungsgerichte zwar entlastet wird, dass er aber gleichzeitig auch neue Aufgaben übertragen bekommt. Da statt derzeit der Verfassungsgerichtshof künftig wieder der VwGH als Höchstgericht in Asylsachen anzurufen sein wird, rechnet der VwGH ab 2014 mit einer Verdoppelung des Anfalls neuer Rechtssachen von derzeit etwa 5.000 auf rund 10.000 Fälle pro Jahr. Der VwGH fordert daher eine "ausreichende personelle Ausstattung der neuen Verwaltungsgerichte 1. Instanz, aber auch des Verwaltungsgerichtshofes".

(APA)

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14 Kommentare
Gast: Rechtsgeprellter
16.07.2012 08:42
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Beschwerde über MA 37 Skandal unten

Sehr geehrter Herr Wohnbaustadtrat Ludwig,

Ich erlaube mir die Gemeinde Wien aufzufordern die nachstehenden Machenschaften der MA 37 Spetterbrücke zu untersuchen.

Dabei geht es um die Tatbestände der Beweismittelunterdrückung, des Amtsmissbrauchs, der ungerechtfertigten selektiven Verfolgung dieser Familie, der Verweigerung beantragter Bescheide und Verweigerung einer Stellungnahme zu Anträgen, ebenso um konstruierte Verdachtsmomente, um in die Wohnräume dieser Familie einzudringen und sie zu quälen, - und um bewusste Falschauslegung der Bauordnung bzw. um Vertuschung jener Bestimmungen die die behauptete Verwaltungsübertretung widerlegen würde. (verglaster Balkon seit 35 Jahren!) .

Dem Beschwerdeführer wurde vom Bezirksamt Hietzing eine „Aufforderung zur Rechtfertigung“ zugestellt, warum er einer 4-köpfige Delegation der Gemeinde Wien das Betreten seiner Wohnräume verwehrte.

Ein Teil dieser Rechtfertigung wurde bereits in der PRESSE der Öffentlichkeit vorgestellt und wird dem Bezirksamt zur Gänze bis Fristende zugestellt. Jedenfalls erwarte ich mir dass die Baubehörde ihre Machenschaften umgehend einstellt und das Harassment dieser Familie unterlässt.

Eine Kopie ergeht:

michael.ludwig@wien.gv.at
andrea.kalchbrenner@spw.at
gabriele.kalchbrenner@wien.gv.at
14.15@ma37.wien.gv.at


Re: Beschwerde über MA 37 Skandal unten

Es ist halt ein Kreuz mit dem öffentlichen Recht - Leute auf Versorgungsposten, denen die "wahre Rechtslage" vollkommen wurscht ist.

Bei unserem Wohnblock wurden früher jedes Jahr regelmäßig, großflächig PERSONENDURCHSUCHUNGEN (!) und HAUSDURCHSUCHUNGEN MIT HUNDEN (!!!) durchgeführt, nur weil der Nachbar, der israelische Botschafter eine PRIVATE (!!!!!) Gartenparty veranstaltet hat.

Natürlich mit jeder Menge Lärm bis weit nach Mitternacht.

Antworten Antworten Gast: Rechtsgeprellter
19.07.2012 10:55
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Re: Re: Beschwerde über MA 37 Skandal unten

Also wenn das stimmt (mit den hausdurchsuchungen wegen einer Gartenparty des Nachbarn) , wundert mich überhaupt nichts mehr!

Noch zu meinem Fall:

zu 1) Die Behörde verweigerte die Ausstellung eines Bescheids über die angefochtene Amtshandlung. Dieser wurde zeitgerecht am 11. Mai 2012 beantragt. Das sture Festhalten an der Abhaltung der Verhandlung in den Wohnräumen des BF am 30.Mai 2012 - also noch vor der Klärung, ob sie unter den skandalösen Umständen (Malversation, Vertuschung, Falschdarstellung von Beweismittel, Amtsmissbrauch) überhaupt rechtmäßig ist, überspringt diesen elementaren Verfahrensschritt und schaltet ein Grundrecht des BF aus. (EMRK Art.6). Aus diesem Grund zieht die Baubehörde die Verhandlung im Wohnheim dem angeforderten Bescheid auch vor, weil ihre Amtshandlung (angesichts des schweren behördlichen Rechtsmissbrauches) niemals durchsetzbar wäre. Die angesetzte Amtshandlung ist jedoch nicht nur illegal, sondern ebenso absurd wie es die Verletzung der Privatsphäre durch die Polizei nach einem Falschparkdelikt wäre, die sich auf polizeiliche Befugnisse zum Eindringen in Wohnungen berufen könnte. Außerdem könnte die Baubehörde mit diesem lachhaften Trick in jedes andere Haus eindringen, das ihr zu groß erscheint. Diesbezüglich wird der BF der Baubehörde künftig Listen von Häusern der Bauklasse I vorlegen, welche einen weitaus höheren Eindruck als sein Haus vermitteln, um das Pflichtbewußsein der Behörde zu befriedigen. – Gleiche Verdachtslage!)

Antworten Antworten Antworten Gast: Rechtsgeprellter
19.07.2012 17:26
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nicht nur kriminell, sondern auch unfähig

Fußnoten:

1 Schon die Darstellung der Gemeinde Wien vom 4. Juli 2012 ist irreführend, wonach 3 Behördenvertretern der Zutritt verweigert wurde. Tatsächlich begehrten 4 Personen Einlass, wovon drei von der MA 37 sein mochten, aber sich ein vierter als „der Jurist“ ausgab.

2 Neben der falschen Darstellung und Vertuschung von nachweisbaren Sachverhalten, beruht die kriminelle Amtshandlung auch auf peinlicher Unfähigkeit der Baubehörde, wie der Nichtberücksichtigung von „gewachsenem Grund“ gegenüber abgegrabener Höhenlage, die die Behörde unberücksichtigt lässt.

Gast: UKW
15.07.2012 18:10
1 0

Vielleicht sollte man dazuschreiben mit wessen Geld der Großteil dieser Verfahren geführt wird?

Mit Steuergeld.

Vielleicht sollte man dazuschreiben auf wessen Betreiben diese Verfahren geführt wird?

Es sind die sogenannten NGOs.

Und von welchem Geld werden diese NGOs selbst finanziert?

Ebenfalls mit Steuergeld.

Antworten Gast: Arhho
17.07.2012 17:12
0 1

Wirklich?

Die NGOs führen Verfahren über Schnellfahren und Steuerbescheide (=80% der Arbeit des VwGH)? Das wäre uns Lesern hier neu.

Gast: Rechtsgeprellter
15.07.2012 17:57
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Skandal: Vertuschung und Betrug durch wissentlich falsche Rechtsauslegung --- Teil1

zu 5) Die absurde Amtshandlung des Eindringens in die Wohnräume ist nichtig, da die unterstellte Verwaltungsverletzung („vorschriftswidriger Zubau“) zum „Tatzeitpunkt“ vor über 35 Jahren der Bauordnung nicht widersprach. (Die Rundum-Verglasung des Balkons bildete zu dem damaligen Zeitpunkt keine bauliche und bewilligungspflichtige Maßnahme und wurde 1000-fach in Wien ohne Baubewilligung und mit Duldung der Behörden ausgeführt (Loggien, Balkone, verglaste Car-Ports, Wintergärten, etc.). So wurden beispielsweise tausende verglaste Wintergärten – teilweise in Bausatzform - als Anbauten zu Einfamilienhäusern und Kleingartenobjekten ohne Baugenehmigung errichtet oder vertrieben, weil ihre leichte und verglaste Bauweise nicht als bewilligungspflichtige Bausubstanz galt. --- Erst Jahrzehnte später novellierte die Gemeinde Wien die Bauordnung sukzessive, - bis etwa ab dem Jahre 2003 die Wiener Stadtregierung vollkommen neue und härtere Auflagen verabschiedete. (Siehe beiliegende Zeitungs- und Radiomeldungen). --Ebenso belegen Luftbildaufnahmen in den Archiven der Gemeinde Wien in 1190 Wien, Muthgasse, dass die Verglasung in den 70er Jahren vorgenommen wurde.
Obwohl der Behörde diese Beweismittel zur Verfügung stehen, zieht sie diese nicht vorweg zur Sachverhaltsklärung heran, um so einen Vorwand für das Eindringen in die Wohnräume zu konstruieren. (Beweismittelunterdrückung, Amtsmissbrauch). Das Eindringen in die Wohnräume ist auch unter diesen Umständen rechtswidrig.

Gast: Rechtsbetrogener
15.07.2012 17:55
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Skandal: Vertuschung und Betrug durch wissentlich falsche Rechtsauslegung --- Teil 2

Es ist ein absoluter Skandal, dass die Behörde wissentlich dem BF die geänderte Rechtslage vorenthält und ihn nach der neuen verfolgt, - anstatt ihn darauf hinzuweisen, dass die bis Mai 2007 großzügige und freie Handhabung von derartigen Ausbauten (BO § 75 Abs.9) erst ab diesem Zeitpunkt (Mai 2007) „mit sofortiger Wirkung“ vom VwGH aufgehoben wurde (G 103/05).---- Siehe Beilage „Rechtspanorama“- Die PRESSE vom 28.05.2007: „Wiener Bauordnung: VwGH streicht Freibrief für Bauhöhe“. Siehe auch Landesgesetzblatt 19.Stück vom 15.Mai 2007. ---- Nach Ansicht des BF manifestiert die Vorenthaltung dieses entscheidenden Ereignisses bereits ein Betrugsdelikt.

zu 6) Die Behörde begründet ihr Eindringen durch Falschauslegung des § 129 Abs.3 BO (indem sie ein lebenslanges Betretungsrecht ohne schwerwiegenden Anlass reklamiert),- anstatt dass sie die unterstellte Verwaltungsübertretung der 35 Jahre alten Balkonverglasung durch maßgebende Bestimmungen der Bauordnung von 1970 belegt. Daher zitiert die Behörde lieber § 129 BO und §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes um die unzureichende Beweislage und illegale Amtshandlung zu verniedlichen, weil sie den maßgebenden Rechtstext aus der Bauordnung von 1970 (für die unterstellte Verwaltungsübertretung eines „vorschriftswidrigen Zubaus“) nicht nennen kann, bzw. um den ehemaligen §129 Abs.9 BO zu vertuschen. Der BF muss jedoch nach Art.6 EMRK „…in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigungen unter

Antworten Gast: Rechtsgeprellter
15.07.2012 18:24
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Re: Skandal: Vertuschung und Betrug durch wissentlich falsche Rechtsauslegung --- Teil 2

Erratum: Soll heißen: " um den ehemaligen §75 Abs.9 BO zu vertuschen."

Antworten Antworten Gast: Rechtsgeprellter
15.07.2012 20:40
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Re: Re: Skandal: Vertuschung und Betrug durch wissentlich falsche Rechtsauslegung --- Teil 3

B) Der BF beantragt dass die Behörde ihre Behauptung eines „vorschriftswidrigen Zubaus“ durch Verweis auf den entsprechenden Gesetzestext der Bauordnung von 1970 (!) belegt und eine Erklärung dafür abgibt, warum 1000-de andere Verglasungen nicht bewilligungspflichtig waren, bzw. nicht verfolgt werden, bzw. ab wann Verglasungen als bewilligungspflichtige Bausubstanz rechtlichen Niederschlag fanden. ( >>> EMRK Art.6…….“ in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigungen unterrichtet werden. )

C) Der BF beantragt eine Untersuchung warum die Behörde Beweismittel vorab zur Klärung des Sachverhaltes unterdrückt; warum sie wissentlich die Rechtslage des damals maßgebenden §75 Abs.9 BO verschweigt, anstatt diesen aus zeitrelevanten Gründen zu berücksichtigen; warum sie § 129 Abs.3 angesichts der banalen und nicht strafbaren Balkonverglasung durchzusetzen versucht um den BF und dessen Familie völlig unberechtigt in ihren intimsten Lebensraum zu quälen; warum die Behörde die Ausstellung eines beantragten Bescheids zu ihren rechtswidrigen Begehren verweigert und Anträge des BF unbeantwortet lässt.

Antworten Antworten Antworten Gast: ökono-mist
16.07.2012 01:10
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Re: Re: Re: "Skandal: Vertuschung und Betrug durch wissentlich falsche Rechtsauslegung --- Teil 3"


Danke, daß Sie das alles hier in dieser qualifizierten Form darlegen!
Es ist nämlich enorm wichtig, daß eine breitere Öffentlichkeit von solchen grundrechtsrelevanten Machenschaften erfährt.

Ab einem gewissen amoralischen Durchseuchungsgrad rechtsstaatlicher Einrichtungen hört sich nämlich die Rechtsstaatlichkeit überhaupt auf! Dieser Punkt scheint in Österreich längst überschritten worden zu sein.

Es gilt die Unschuldsvermutung - und zwar exklusiv für diese Art von - mutmaßlichen - Tätern. Leider.

Antworten Antworten Antworten Gast: Rechtsgeprellter
15.07.2012 21:08
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Re: Re: Re: Skandal: Vertuschung und Betrug durch wissentlich falsche Rechtsauslegung --- Teil 4

Die oben beschriebene Sauerei fällt unter die Zuständigkeit und unter die Mitwirkung von:

- Wohnbaustadtrat MICHAEL LUDWIG
- Bezirksvorsteherin KALCHBRENNER
- Magistrat. Bezirksamt-Sachbearbeiter
OMR Dr. KORNFELD
- MA 37 Oberstadtbaurat Dipl. Ing. ZIMMERMAN
- MA 37 Werkmeister TRIMMEL
- sowie unter die Auspizien des „Rechtsstaates Österreich“ mit seiner korrupten Verwaltung und verlotterten Justiz. – Gott schütze Österreich.

Gast: ökono-mist
15.07.2012 14:45
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Man wird zu Kreuze kriechen müssen (oder besser gesagt zu Halbmond...)


Wenn's auch nicht ungefährlich ist in Zeiten der (ständestaatlichen) Bettelverbotsgesetze: Der VwGH-Präsident wird sich ein Herz nehmen und das "König Abdullah-Zentrum" um eine milde (Personal-Leih-)Gabe bitten müssen...

Man weiß natürlich, daß solche Knierutschereien extrem demütigend sind; sollten sie jedoch unterbleiben, könnte es sein, daß wir bald einen König haben ( und die Justiz womöglich gar nicht mehr brauchen...).

P. S.: Eine Teilnahme des VfGH-Präsidenten an dieser Rettungsaktion könnte derselben zusätzliches Gewicht verleihen...

P. P. S.: Damit's nicht zu prosaisch wird: Der "Knierutscher-Jochen" des jungen Peter Rosegger wird sich wohl auch nicht zu träumen gewagt haben, daß er, der den Höllenschlunden der - zu seiner Zeit noch verfassungsrechtlich wasserdichten und auch sonst vollinhaltlich authentischen - Semmeringbahn-Tunnelkette noch einmal unversehrt entrinnen durfte, dereinst in derartigen Sphären sein Kreuz wird schlagen müssen - respektive seinen Halbmond...

Gast: 1. Parteiloser
15.07.2012 11:52
3 0

Die pragmatisierten, faulen und unfähigen Totalversager bei der Justiz geben dem Rechtsstaat den Rest!

Die Grundlage für den kaputten Rechtsstaat ist in Ö der Gesetzgeber. Es ist ein Gesetzgeber wo schon traditionell die Interessensvertreter (=Lobbyisten!) einen direkten Zugriff auf die Gesetzgebung hatten und diese Zugriff auch schon immer, vor allem in eigener Sache, missbraucht haben. Die Lebensläufe der Parlamentarier machen das auch Heute noch deutlich:

http://www.parlament.gv.at/WWER/NR/

Diese schwache Gesetzgebung wird dann von einer kranken Justiz perfektioniert. Die Verfahrensdauern sind einfach nur noch irre lange, wie auch die Beispiele Libro, Arigona, Tierschützer, etc. deutlich machten. Diese Versager stehen aber so daneben, dass es auch kaum mehr zu Verurteilungen kommt. Österreich hat zwischen 500.000 und 600.000 angezeigte Straftaten pro Jahr, die schwache Polizei kann etwa 40% davon aufklären, also den / die Täter identifizieren. Zu Verurteilungen kommt es nur noch bei 7% der angezeigten Straftaten, a bissl lächerliche Diversionen gibt es dann auch noch.

Bei den Korrupten wird gleich nicht einmal 1% der Täter überhaupt vor Gericht gestellt. Das handelt es sich um eine Perfektion des Täterschutzes durch die Justiz / Gesetzgebung.

Wenn es dann, nach sehr vielen Jahren, manchmal doch zu rechtsgültigen Verurteilungen kommt, dann passiert oft auch nichts. Der Konsum Gerharter sitzt anscheinend auch noch immer nicht.

Dieser Rechtsstaat ist BANKROTT!