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Fitnessstudio: OGH verbietet Zwei- und Dreijahresverträge

22.07.2012 | 18:18 |   (Die Presse)

Arbeiterkammer setzt sich mit Unterlassungsklage gegen Kundenbenachteiligung durch.

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Wien/Kom. Verträge mit Fitnessstudios, die über zwei oder drei Jahre gehen und kein Recht des Kunden auf eine Auflösung aus wichtigem Grund vorsehen, sind unzulässig. Das hat der Oberste Gerichtshof in einem Verfahren gegen ein Fitnessstudio in der Steiermark entschieden, das die Bundesarbeitskammer per Verbandsklage angestrengt hat. Dass die Mitgliedschaft auf die Monate gerechnet mit zunehmender Bindungsdauer billiger war, änderte nichts daran, dass die Rechtsposition der Kunden „massiv beeinträchtigt“ war, so der OGH (9 Ob 69/11d).

Mindestens die Hälfte der Kunden entschieden sich für längerfristige Verträge, und von diesen entschlossen sich etwa drei von vier für den längstmöglichen Kündigungsverzicht von 36 Monaten. Dabei nahmen sie – ob sie es wussten oder nicht – in Kauf, dass sie selbst im Fall von Verletzungen, Schwangerschaft oder Übersiedlungen bloß im Kulanzweg eine Aussetzung der Mitgliedschaft erreichen konnten. Sie hätten auch während dieses Zeitraums weiterzahlen müssen, nur wären ihnen die ungenützt verstrichenen Monate an die Zeit der vereinbarten Bindung angestückelt worden. Der OGH hält die Benachteiligung für so gravierend, dass sie auch „nicht durch die von der Beklagten behaupteten wirtschaftlichen Investitionen sachlich gerechtfertigt sein könnten“.

Dasselbe gilt für die Sanktion, die für den Fall vereinbart wurde, dass der Kunde mit seinen Monatsbeiträgen säumig wurde und trotz Mahnung nicht zahlte: Nach der „Mitgliedsvereinbarung“ sollte ein Terminverlust eintreten, der Kunde also alle noch offenen Raten sofort begleichen müssen. Er müsste also für noch gar nicht erbrachte Gegenleistungen zahlen. Auch darin erkannt der OGH eine „gröbliche Benachteiligung“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.07.2012)

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6 Kommentare
Gast: UKW
23.07.2012 21:24
1 2

Schön für den Genossen, der die Genossen von der AK überzeugen konnte eine Verbandsklage gegen sein Fitnessstudio anzustrengen

Dafür gebe ich meine AK-Zwangsbeiträge doch gerne her. Das gewöhnliche Fußvolk darf bei Rechtsstreitigkeiten den Anwalt und die horrenden Gerichtskosten selbst bezahlen.


Antworten Gast: sdafsdas
26.07.2012 19:57
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Und wäre es Ihnen lieber wenn gar keiner was macht ?

Besser so als gar nicht - natürlich gibt es Verbesserungspotential.
Seltsam, dass eine gewisse "LAw-and-order"-Partei bis jetzt keine Organisation zusammengebracht hat (oder wollte ?) die solche Musterprozesse zu Gunsten der Konsumenten und kleinen Arbeitnehmer führt.
Das machen bis jetzt nur die "bösen Roten", sonst keiner. Besser so als gar nicht.
Alle anderen reden nur groß und verbünden sich im Ernstfall mit dem Kapital, s. z.B. ÖVP die "Familienpartei" bei der mehr als ein Jahrzehnt lang die Familienbeihilfe nicht erhöht wurde, aber für Griechenland waren nahezu über Nacht sofort Milliarden Euro da, ebenso für den ESM-Wahnsinn (zur Rettung von Spekulantengewinnen und Banken).
Die einzigen die heute überhaupt noch etwas für die Kleinen machen sind AK, Gewerkschaft und Kirche(Caritas).

Antworten Gast: Grummelbart2
24.07.2012 07:41
3 0

Re: Schön für den Genossen, der die Genossen von der AK überzeugen konnte eine Verbandsklage gegen sein Fitnessstudio anzustrengen

Naja, aufgrund derartiger Verbandsklagen ist die Rechtslage jedoch ziemlich klar, wenn sie später einmal den Anwalt bemühen müssen, bzw werden derartige Klauseln gar nicht in die AGB aufgenommen.

Typisch "wenns mir nicht sofort persönlich Vorteile verschafft, ist es sinnlos"-Geschwafel.

Krone oder Presse?

Zwischen "OGH verbietet Zwei- und Dreijahresverträge" und "Verträge mit Fitnessstudios, die über zwei oder drei Jahre gehen und kein Recht des Kunden auf eine Auflösung aus wichtigem Grund vorsehen, sind unzulässig." ist ein massiver Unterschied!

Warum muss die Presse zu solchen reißerischen Überschriften im Krone-stil greifen??

Antworten Gast: gast1234
23.07.2012 09:09
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Re: Krone oder Presse?

Seltsam, ich habe gleich kapiert, worum es ging.

Antworten Antworten Gast: der Philosph
24.07.2012 07:46
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Re: Re: Krone oder Presse?

Blitzkneisser !!!