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Lesben als Pflegeeltern: Antrag scheitert

05.08.2012 | 17:09 |   (Die Presse)

Die Anwältin der Frauen ortet in der Entscheidung trotzdem eine Chance für ihre Mandantinnen.

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Wien/AICH. Ein Lesbenpaar, das Elternrechte bei einem Kind durchsetzen möchte, scheiterte mit seinem Wunsch vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). Die Höchstrichter verweigerten eine Bestätigung, laut der die beiden Frauen als „Pflegeeltern“ zu werten sind.

Eine der Frauen hat das Kind nach einer anonymen, künstlichen Befruchtung im Ausland zur Welt gebracht. Sie möchte das Kind mit ihrer Lebenspartnerin aufziehen. Der OGH (8 Ob 62/12v) verwies aber auf das Gesetz: Aus diesem könne man nicht ableiten, dass eine Pflegeelterneigenschaft überhaupt gerichtlich festgestellt werden könne. Die Frauen beschritten den Rechtsweg, weil sie von der Tiroler Gebietskrankenkasse Kindergeld fordern. Dieses „kann nur dann an die Ko-Mutter ausbezahlt werden, wenn entweder eine gemeinsame Obsorge besteht, oder zumindest eine Zuerkennung einer Teilobsorge“, sagt Michaela Tulipan, die Anwältin der Frauen. Sie sieht im Gespräch mit der „Presse“ die OGH-Entscheidung positiv. Zwar sei der Antrag formell gescheitert. Das Gericht habe aber in seinem Urteil auch erklärt, dass „an der materiell-rechtlichen Stellung“ der Lebenspartnerin als „Pflegeelternteil“ nicht gezweifelt werden kann. Die Anwältin erhofft sich im Lichte des Urteils nun gute Karten bei der Krankenkasse.

Vergangenes Jahr hatte sich ein anderes Lesbenpaar an den OGH gewandt. Dieses forderte sogar die gemeinsame Obsorge für das Kind, das eine der Frauen zur Welt gebracht hatte (das Rechtspanorama berichtete). Der OGH entschied, dass es kein Recht auf Obsorge für ein Kind gebe, das nicht von einem selbst stamme (7 Ob 124/11b).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.08.2012)

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17 Kommentare

frechheit.


Gast: Maggerl B
08.08.2012 08:26
7 2

Gute Entscheidung

Eine normale Familie ist der einzige und beste Hort für Kinder, auch wenn die Grünen das so nicht sehen.

Gast: unklar
07.08.2012 08:39
11 2

Was ist mit dem Menschenrecht des Kindes

darauf, zu wissen, wer seine leiblichen Eltern sind? Ist allen egal, außer, der leibliche Vater wird als Bankomat benötigt.

Antworten Gast: Gegenblödheitistkeinkrautgewachsen
09.08.2012 07:54
2 2

Re: Was ist mit dem Menschenrecht des Kindes

Supermarktkinder aus dem Regal haben keine Rechte. Es gibt zwar eine Scheinjugendwohlfahrt, die ist aber nur da, wenn die Obrigkeit "Fass" sagt. Ansonsten verhält sie sich ruhig und unauffällig. Der Gesetzgeber tut kaum etwas für Supermarktkinder, da sie ja erst in 18 Jahren wählen können, während die Supermarktkund/Innen jetzt schon wahlberechtigt sind.

verdammt


Verwirrung total, wenn sich der Mensch zum Schöpfer macht.


Meine Meinung:

Nicht schön, dass Leute mit voller Absicht bestimmen, dass ein Kind schon von Geburt an, unwiderruflich, gänzlich auf die Vaterbeziehung wird verzichten müssen.
Was für eine Einstellung zu Kindern, und deren Würde, soll das sein?

Antworten Gast: schlÄchter
08.08.2012 08:17
4 1

Re: Meine Meinung:

sg(e) kritallblau!
dickes +
von mir. sie bringens genau auf den pu nkt.
mfg
s.

Antworten Gast: bbc
06.08.2012 22:37
7 1

Re: Meine Meinung:

Ich kann Ihnen nur von ganzem Herzen recht geben.
In all diesen Diskussionen wird leider immer nur auf die Bedürfnisse der Pflegeeltern, aber nie auf jene der Kinder eingegangen.

In Wien

wurde vor einiger Zeit massiv für homosexuelle Pflegeelternpäärchen geworben.
Dann muss es bitte auch die gleichen Rechte geben.

In Wien geht es um kinderlose gleichgeschlechtliche Paare die sich für den Job als Pflegeeltern bewerben können. Da hat man auch bestimmt dafür gesorgt, dass es möglichst keine rechtliche Benachteiligung gibt.

Aber von den zwei Frauen ist eine die leibliche Mutter des Kindes. Eine völlig andere Situation.

Von einer rechtlichen Einschränkung sind aber auch die wiener gleichgeschlechtlichen Pflegeeltern betroffen. Gleichgeschlechtliche "Dauerpflegeeltern" können Kinder bei derzeitiger Rechtslage nicht zu einem späteren Zeitpunkt adoptieren. Kinder die bei verschiedengeschlechtlichen "Dauerpflegeeltern" untergebracht werden können auch adoptiert werden, was für manche Pflegekinder eine gute und vorteilshafte Lösung darstellt.

Ich nehme an es gibt für den Einsatz als "Krisenpflegeeltern" (ich glaube i.d.R. max 2 wochenlang) genau die selben Rechte wie für verschiedengeschlechtliche "Krisenpflegeeltern". Vorhandene Erfahrung mit Kindern sollte mMn aber Voraussetzung sein, denn gerade Kinder die in die Krisenpflege kommen sind schwierig.

Wien sollte im Interesse der Kinder jedenfalls vehement um verschiedengeschlechtliche Paare werben.

Zurück zum Artikel:- Generell muss man, glaube ich, die Frage stellen wie weit sollte der Staat Leuten, die mit voller Absicht verhindern, dass ein Kind jemals die Vaterbeziehung erleben darf (immerhin einer der zwei wichtigsten und schönsten Beziehungsformen die ein Kind kennenlernen kann - und es war nie ein gutes Erziehungsprinzip Kindern absichtlich die schönsten Erlebnisse vorzuenthalten, sondern alles zu tun, um sie Kindern zu ermöglichen) entgegenkommen. Folge könnte nämlich sein, dass generell die Hemschwelle eine sochle Einstellung .

Antworten Antworten Gast: fürgleichstellung
15.08.2012 11:17
0 0

Re: In Wien geht es um kinderlose gleichgeschlechtliche Paare die sich für den Job als Pflegeeltern bewerben können. Da hat man auch bestimmt dafür gesorgt, dass es möglichst keine rechtliche Benachteiligung gibt.

Vater-, aber auch Mutterbeziehung werden meiner Meinung nach geschlechtsspezifisch zu sehr überwertet.
Kinder können ganz gut auch ohne einen Elternteil aufwachsen - viele müssen dies auch durch Tod oder Scheidung eines Elternteils gezwungenermaßen, auch hier ohne Rücksicht auf das Kindeswohl (es sei denn, es liegt Gewalttätigkeit eines Elternteiles vor). Nicht alle geschiedenen Elternteile gehen eine neue Beziehung ein oder haben / suchen intensiven Kontakt zu ihren Kindern, weshalb das Rollenmodell Vater, Mutter, Kind(er) auch nicht tagtäglich und damit "normal" gelebt wird.

In diesem Fall, wie auch in vielen anderen wird Kindern ein Familienleben geboten, das durchaus mit dem vergleichbarer Familien Werte, Kompetenzen etc vermitteln kann, weshalb Österreich durchaus den Weg zahlreicher anderer Länder gehen und eine vollkommene Gleichstellung in allen Belangen, also in Pflichten und Rechten, verschiedenster Lebensformen umsetzen sollte.

Re: Re: In Wien geht es um kinderlose gleichgeschlechtliche Paare die sich für den Job als Pflegeeltern bewerben können. Da hat man auch bestimmt dafür gesorgt, dass es möglichst keine rechtliche Benachteiligung gibt.

Der Link: http://prospect.org/article/vive-la-france Kommentar v Franz M. Zum Thema Beziehungsdiversität / Wahrnehmungsdiversität / Bedeutung geschlechtspezifischer Eigenschaften der Eltern für die frühkindliche Wahrnehmung

"Vater-, ..Mutterbeziehung werden meiner Meinung nach geschlechtsspezifisch..überwertet." - Wahrnehmungsvielfalt ist für Klein(st)kinder nicht nur hochinteressant sondern Quelle von Lebensfreude.

Da sie ihre Aufmerksamkeit vorallem / am intensivsten auf die primäre Bezugspersonen fokusieren, stellen insbes. die geschlechtsspezifischen Eigenschaften / Unterschiede der Eltern eine einmalige Quelle dieser Wahrnehmungsvielfalt dar. Gilt interessenerweise auch für Erwachsene - nur, weil es so selbsverständlich ist, ist es uns nicht bewusst. Entsprechende Entbehrungen zeigen dies auf - falls sie Englisch beherrschen lesen sie bitte Posting von Franz M. : link folgt seperat

"Kinder können ganz gut auch ohne einen Elternteil aufwachsen"
- ganz gut, in i.d.R. nicht *so* gut, mMn

"viele müssen dies auch durch Tod oder Scheidung eines Elternteils gezwungenermaßen"
- Schiksalswege sind ethisch anders zu bewerten als die von vornherein absichtlich geplante Herbeiführung einer Ein-Eltern-Lebensituation.

"..wird Kindern ein Familienleben geboten, das .. mit dem vergleichbarer Familien Werte, Kompetenzen etc vermitteln .."
- aber Beziehungsdiversität, Erlebnisvielfalt, Lebensfreude, -inhalt bietet man Kindern mMn noch immer am Besten mit Vater- + Mutterbeziehung.

"...Österreich .. eine vollkommene Gleichstellung in allen Belangen .. in Pflichten .. Rechten, verschiedenster Lebensformen umsetzen sollte."
- Die Aussage geht mMn an der Kernfrage vorbei. "Gleichstellung" hat nicht höchste Priorität.
Das wichtigste Element einer Familienform mit Kind ist das Kind. Bei allen Fragen, die Kinder betreffen sollten deren Bedürfnissen / Interessen vorrangige Berücksichtigung finden - nicht Gleichstellungsanliegen Erwachsener betreffend ihr Bedürfnis eine bestimmte "Lebensform" zu verwirklichen.

Ob in anderen Ländern "Gleichstellung" ohne ideologische Beweggründe umgesetzt wurde? Entscheidungsträger waren ev nicht gut informiert.

Häufige Irreführung mMn: wenn versucht auf die Psychologie zu reduzieren: Studien - lt Befürworter - hätten alles geklärt. In der Wissenschaft gibt es in Wirklichkeit zu wenig Konsens. Ich hoffe man bleibt in Ö. zwei wichtigen moralischen Grundsätzen Kinder betreffend treu - der Mensch Kindern das Beste schuldet was er zu bieten hat (UNO 1959) ; Kinderinteressen sind grundsätzlich vorrangig zu berücksichtigen (Prinzip d Kinderrechtsk.).

Kann man ernsthaft leugnen, dass es vorteilhaft ist, wenn Kinder in ihrem unmittelbaren Umfeld weibliche und männliche bes. vertrauenswürdige Bezugspersonen vorfinden. Weil Kinder Krisen durchlaufen ist es logischerweise ideal, wenn diese bes. Bezugspersonen im eigenen Zuhause und so gut wie mögl. immer verfügbar sind. Das spricht mMn für Mutter + Vater als primäre Bezugspersonen.

Ich habe noch nie gehört, dass es gut wäre Kindern die schönsten Erfahrungen die sie machen können absichtlich vorzuenthalten. Ich kenne niemand der nicht will, dass Kinder die Vielfalt der Natur, der Musik kennenlernen. Wer will nicht, dass jedes Kind ein See, das Gebirge erlebt. Schönste Erlebnisse - die man Kindern aktiv bietet. Aber nichts kann so schön / wichtig für sie sein als das Erleben verschiedener Beziehungen. Niemand erlebt die Vaterbeziehung wie die Beziehung zur Mutter, zur Oma,Tante, zum Opa, Cousin usw. Alle gehören zum Vielfalt der Beziehungsformen die d Leben lebenswerter machen, es Inhalt, Vielfalt, Freude geben. Ich kann nicht verstehen, wie man wollen kann, dass ein Kind auf gerade einer der zwei innigsten, schönsten Beziehungsformen die es erleben kann gänzlich verzichten soll.

Für mich lässt sich eine solche Absicht mit moralischen Grundsätzen nicht vereinbaren.

Ergänzung

....eine sochle Einstellung Kindern gegenüber einzunehmen (die aus meiner Sicht von zu geringem Respekt vor der Würde des Kindes zeugt) sinkt.

Und

"In Wien geht es um kinderlose gleichgeschlechtliche Paare...." stimmt wohl nicht ganz. Ich nehme an es stellt formell kein Hindernis dar, sollte ein gleichgeschlechtliches Paar bereits ein Kind grossziehen - das Kind welches in Pflege genommen wird ist "fremd".