Wien/Aich. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt den Schuldspruch gegen einen burgenländischen Beamten. Dieser hat einem von ihm selbst erlegten Hirsch bescheinigt, dass er für den Verzehr geeignet sei. Darauf hat der Mann den Hirsch verkauft, obwohl dessen Verzehr gesundheitlich bedenklich war.
Vor dem OGH ging es unter anderem um die Frage, ob dies auch strafbar ist, wenn der Mann den Erlös für das Wildbret gar nicht selbst kassiert haben sollte. Diese Frage sei aber irrelevant, erklärten die Höchstrichter (17 Os 4/12k). Der Mann habe jedenfalls Amtsmissbrauch begangen. Über die Strafhöhe entscheidet noch das Oberlandesgericht Wien.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.08.2012)
Bewerben zahlt sich aus