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Hirsch verkauft: Amtsmissbrauch

05.08.2012 | 18:20 |   (Die Presse)

Beamter schoss Tier und erklärte es als für den Verzehr geeignet.

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Wien/Aich. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt den Schuldspruch gegen einen burgenländischen Beamten. Dieser hat einem von ihm selbst erlegten Hirsch bescheinigt, dass er für den Verzehr geeignet sei. Darauf hat der Mann den Hirsch verkauft, obwohl dessen Verzehr gesundheitlich bedenklich war.

Vor dem OGH ging es unter anderem um die Frage, ob dies auch strafbar ist, wenn der Mann den Erlös für das Wildbret gar nicht selbst kassiert haben sollte. Diese Frage sei aber irrelevant, erklärten die Höchstrichter (17 Os 4/12k). Der Mann habe jedenfalls Amtsmissbrauch begangen. Über die Strafhöhe entscheidet noch das Oberlandesgericht Wien.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.08.2012)

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3 Kommentare
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Warum

hat der Käufer den Schützen nicht zu einem Mahl geladen?
Übringends: War der Herr nicht schon amtsbekannt?

Gast: Hirschgulasch
08.08.2012 10:15
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Justiz soll sich auf das Wesentliche konzentrieren

Nur weil möglicherweise ein Besoffener sich bei einer Entscheidung verhaut hat, werden hier sämtliche Instanzen rauf und runter beschäftigt;für wesentliche Dinge,bei denen es um Millionen und Milliarden geht, hat man dann keine Kapazitäten mehr

Antworten Gast: Grummelbart2
09.08.2012 08:34
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Re: Justiz soll sich auf das Wesentliche konzentrieren

Die Insatanzen beschäftigen sich nicht freiwillig mit sowas; es wurde Berufung erhoben.

Und wenn sie mir jetzt noch sagen, wie man bei Amtsmissbrauch solche Fälle, mit denen sich die Justiz "nicht beschäöftigen soll", von massiven Fällen unterscheiden soll, ohne das Wort "gesunder Menschenverstand" zu benutzen, können wir weiterreden.