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Sexdelikte: Richter verhängen öfter harte Strafen

08.08.2012 | 18:17 |  PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Die Zahl der Sexualstraftäter, die zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt werden, nimmt zu. Die Strafverteidiger bemängeln aber, dass Vermögensdelikte immer noch härter als Körperverletzungen bestraft werden.

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Wien. Aktuelle Urteile lassen die Diskussion über die Verhältnismäßigkeit von Strafen neu entflammen. So erhielt eine Wiener Mutter, die sich an ihrer zehnjährigen Tochter selbst vergangen und sie für sexuelle Praktiken einem Mann überlassen hatte, nur dreieinhalb Jahre Haft. Der ehemalige Generalsekretär des Österreichischen Olympischen Comités, Heinz Jungwirth, fasste wegen Untreue fünf Jahre Haft aus. Er soll einen Schaden von 3,3 Millionen Euro angerichtet haben. Die beiden Urteile sind zwar nicht rechtskräftig, aber sie verstärken die oft geäußerte Meinung, laut der Sexual- und Gewaltdelikte milder bestraft werden als Vermögensdelikte (Diebstahl, Untreue).

Doch stimmt das Vorurteil? Einen Vergleich der verschiedenen Deliktsgruppen gibt es nicht. Doch eine der „Presse“ vorliegende Statistik des Justizministeriums zeigt, dass gegen Sexualtäter immer öfter eine strenge Strafe verhängt wird. So wurden im Jahr 2010 bei Sexualdelikten noch in 25 Fällen Strafen von mehr als fünf Jahren Haft ausgesprochen. Im Vorjahr stieg diese Zahl aber auf 44. Und das, obwohl die Verurteilungen wegen Sexualdelikten insgesamt sogar von 648 auf 605 zurückgingen. Die österreichischen Richter lassen also bei den Sanktionen zunehmend Härte walten, wenn sie Sexualstraftäter schuldig sprechen.

 

Ministerium: Strafen ausgewogen

Auch im langjährigen Schnitt zeigt die bis auf das Jahr 2002 zurückgehende Statistik, dass die hohen Strafen bei Sexualdelikten zunehmen. Christian Pilnacek, Chef der Strafrechtssektion im Justizministerium, verweist darauf, dass die gesetzlichen Sanktionen für Sexualdelikte immer wieder erhöht wurden. Und das Verhältnis der Strafrahmen von Körperverletzungs- bzw. Vermögensdelikten sei im „Großen und Ganzen ausgewogen“. Hat die Debatte über ein Missverhältnis der Strafen also gar keine Berechtigung? „Nein, die Diskussion ist nicht verfehlt“, meint Richard Soyer, Sprecher der Strafverteidigervereinigung. Soyer betont zwar, dass Sexualdelikte ähnlich hart bestraft werden wie Vermögensdelikte. Anderes gelte aber bei der Körperverletzung. In diesem Bereich würden die Urteile trotz ähnlicher Strafdrohungen auffällig milder ausfallen, sagt Soyer. Das heiße aber nicht unbedingt, dass man bei Körperverletzungen höhere Strafen verhängen soll. Man müsse sich auch fragen, ob nicht bei Vermögensdelikten zu hohe Strafen ausgesprochen werden.

Für Werner Zinkl, Präsident der Richtervereinigung, sind die verschiedenen Deliktsarten „sehr schwer zu vergleichen“. Er hat aber Verständnis für die öffentliche Diskussion. „Ein Gewaltdelikt wird als grauslicher empfunden als ein Vermögensdelikt“, analysiert Zinkl. Doch der Richter müsse bei seinem Urteil immer im Einzelfall Erschwernis- und Milderungsgründe beachten.

 

Gründe für verschiedene Strafen

Darin könnte auch schon ein Erklärungsversuch für höhere Strafen bei Vermögensdelikten liegen. Denn in diesem Bereich gibt es laut der Richterschaft öfter Wiederholungstäter – diese bekommen schärfere Sanktionen zu spüren als Ersttäter. Ein weiterer möglicher Erklärungspunkt ist aber auch im Aufbau des Strafgesetzbuchs zu sehen. Bei Körperverletzungen gibt es verschiedenste Varianten, die die Sanktionsmöglichkeiten für Richter eingrenzen. So gibt es die einfache Körperverletzung (Höchststrafe: ein Jahr Haft), die schwere Körperverletzung (drei Jahre), die Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (fünf Jahre) oder die Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (zehn Jahre).

Nun ist zwar auch ein simpler Diebstahl nur mit sechs Monaten Haft bedroht, sobald es aber um hohe Summen geht, bleibt dem Richter viel Interpretationsspielraum: Bereits ab 50.000 Euro Schadenssumme beträgt die Strafdrohung bei Untreue oder Diebstahl zwischen einem und zehn Jahren. Bei höheren Schadensummen würden Richter daher öfter eine hohe Strafe verhängen, sagt Zinkl.
Leitartikel, Seite 2

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.08.2012)

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57 Kommentare
 
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Gast: plebs potus
20.08.2012 15:26
1 0

also bei Veruntreuung sollten die Strafen BESONDERS hoch sein

und einen Misbrauchsfall und einen Untreue-Fall zu vergleichen finde ich hinkt gewaltig. Trotzdem. Gewalt- und Korruptionsdelikte gehören mit 5-10 Jahren UNBEDINGT bestraft. Mindestens. Ab einer Million gehört so eine Person ausserdem mit zahlreichen Sanktionen belegt, wie etwa: kein Job in der Finanz- Polit- oder sonst einer Geldwirtschaft, kein Management, keien Unternehmensführung e.t.c. solche Leute dürfen einfach nicht mehr mit Geld umgehen oder Macht ausüben dürfen. Bei Veruntreuung von Steuer- b.z.w. Staatsgeldern durch Regierungs- oder Parteiangehörige sollten diese Personen mindestens 10 Jahre ins Gefängnis. Dass ein Schüssel noch frei rumläuft geht auch nur im Bananenstaat Österreich.

Gast: monika0815
14.08.2012 10:59
1 0

der Grund

für die höheren Urteile bei Sexualdelikten ist wohl die permanente Berichterstattung und der aufgeheizte Volkszorn. Wann immer die Herren der Schöpfung von kleinen oder größeren Sexualdelikten in der Zeitung lesen, empören sie sich massiv und fordern mehr und höhere Strafen. Beim eigenen Herumschwanzeln nehmen sie es aber nicht so genau... Die Richter sind eben auch durch die Medien sehr beeinflussbar.

Dann kommt vielleicht (wie bei den großen Vermögensdelikten) auch noch Neid dazu und jetzt kann man es so einem so richtig zeigen...

Anders bei der kleinen Körperverletzung. Aufs blaue Auge ist niemand neidisch, der Schläger vielleicht noch ein toller Hecht.

Gast: Alles relativ
11.08.2012 10:38
0 3

Angemessene Strafdrohungen???

Wer eine Frau vergewaltigt, riskiert eine Mindeststrafe von 6 Monaten (§201 StGB),

wer sie politisch unkorrekt begrüßt, das Doppelte, nämlich 12 Monate (§3g VG)

es ist eben alles relativ....


Gast: Gestoppter
09.08.2012 15:53
1 4

Der Zensor wacht


Linzer Wagner-Jauregg-Klink ---stopp---zu Tode gefoltert----stopp----17-jährige-----stopp----Missbraucht im Kindesalter-----stopp----- Nachbar ist ein Richter ----- stopp --- Kind wurde von Großeltern an Perverslinge vermietet-----stopp----kann nicht mehr aussagen da tot----stopp---der Rest läuft frei herum----stopp-----es gilt die Unschuldsvermutung----stopp---Linzer Wagner Jauregg Klinik---stopp-stopp-stopp--stopp

Re: Der Zensor wacht

Zu tode gefoltert? Wer erzählt ihnen diese Märchen?
Lesen sie Reisingers Märchenerzählungen?

Antworten Gast: Grummelbart2
12.08.2012 00:30
3 0

Re: Der Zensor wacht

Die Aussagen der Teenagerin wurdeng eprüft und für unglaubwürdig empfunden; sie hat sich in massive Widersprüche verwickelt.

ENtsprechend wurde denen nicht gegelaubt.

Der anschließende Tod des Mädchens ist eine Tragödie, muss jedoch nicht zwangsläufig in einem Zusammenhang mit der Aussage stehen.

Gast: schlÄchter
09.08.2012 13:33
1 0

sg herr redakteur aichinger!

"sexdelikte"

tolle recherche...

:-)))

m belustigten g
s.

Gast: Franz H
09.08.2012 10:33
1 2

Leider nicht überall

Sexualdelikte sind oft nicht so eindeutig zu werten. "Belästigt" wird emanzipierte frau nun ja schon , bei ungebetenen Essenseinladungen oder Mails. Soweit pervers.

Aber !! Hat in Salzburg ein Wirt ein Mädchen mit Ko Tropfen betäubt und vergewaltigt, hat 7 Monate unbedingt und ca. 9 Mon bedingt, erhalten.
Das passt ganz und gar nicht!!!!
Ich weiß zwar nicht sicher , ob das im eigenen Lokal vom Wirt geschah oder es nur eine Berufsbezeichnung lt. Medien war.

Ansonst hat gerade ein Gastwirt, dem eine Kundin vertraut und auch Eltern, eine besonders hohe Schutzverpflichtung.
Wenn gerade der diese noch mißbraucht, ist das äußerst frevelhaft.

Da gehören wohl 5 Jahre unbedingt her!!!!
Schon aus Generalprävention. Das mit den KO Tropfen sind ja zudem eindeutige, geplante Vorsatzdelikte, zudem verschärfend!

Da darf es keinen Pardon geben. Das hat nichst mit dem "üblichen" analkoholisieren zu tun, um Weibchen etwas gefügiger zu machen.
Das ist hochkriminell.

Re: Leider nicht überall

Dass der Gastwirt eine Schutzverpflichtung o.Ä. hätte, ist unrichtig. Mit der Forderung nach höheren Strafen bei Sexualstraftätern haben Sie aber natürlich Recht.

Antworten Antworten Gast: FH
10.08.2012 10:08
0 0

Re: Re: Leider nicht überall

Nunja wohl keine konkrete rechtliche Schutzverpflichtung. Eher nur für aufgehängte Sachen usw.
Aber man kann doch davon ausgehen, dass es in einem Gastlokal, wo es ja auch einen gewerberechtlichen Geschäftsführer undso geben muß, Gäste in einem gewissen Rahmen "betreut "werden.
Zumindest hat ein Gast wohl die Erwartung dort " relativ"sicher zu sein. Ein Gatswirt ist wohl verpflichtet Behördenzu vertändigen bei problemen usw. Also: wenn gerade in diesem relativ geschütztem Umfeld vom Verantwortlichen etwas geschieht, ist dies wohl sehr verschärfend zu sehen.
Ich habe abe rschon ausgeführt, dass aus den Medienberichten nicht ganz eindeutig war, ob das nun im Loal des Verurteilten passiert ist, oder es eine bloße Berufsbezeichnung des Täters war. Anzunehmen war schon, dass es sich um den Wirt des Lokales selber gehandelt hat.
Prizipiell halte ich zwar Geld und Arbeitsleistungen für zielführender als Strafen, aber in einem solchen Fall wird es wohl kaum anders gehen. Schon wegen der Generalprävention.

Gast: gast99
09.08.2012 09:43
0 4

Die Strafverteidiger bemängeln aber, dass Vermögensdelikte immer noch härter als Körperverletzungen bestraft werden.

na ja wenn man jemand zusammenschlägt, dann wird einer geschädigt, wenn man aber politiker besticht, damit sie z.b. gestze zum arbeitnehmerercht ändern betrifft das alle menschen, auch wenn ein unternehmer insolvenzverschleppung betreibt, trifft das sehr viele, weil diesen schaden die allgemeinheit bezahlen bzw tragen muss

somit irgendwie logisch, dass vermögensdelikte härter bestraft werden, eigentlich wird im bereich korruption noch viel zu wenig getan

es dürfte auch korruption im spiel sein, wenn so viel steuergeld aufgewendet wird, um banken und andere staaten zu retten

Antworten Gast: apfelmännchen
09.08.2012 10:39
1 1

Re: Die Strafverteidiger bemängeln aber, dass Vermögensdelikte immer noch härter als Körperverletzungen bestraft werden.

ja, durchaus betrifft der Schaden bei Vermögensdelikten idR mehr Personen als bei Sexualdelikten.
Dennoch sollte die lebenslange Traumatisierung oder gar Zerstörung des geistigen Wohles des Opfers wesentlich höher bestraft werden. Denn finanziellen Schaden kann man zumindest zum Teil ersetzen - ein zerstörtes Leben nicht.

Was Bestrafung von korrupten Politikern und Funktionären betrifft, so erwarte ich mir in den kommenden Monaten endlich ein knallhartes Durchgreifen der Justiz mit saftigen, unbedingten Haftstrafen, um endlich klar zu machen, dass dies von unserer Gesellschaft nicht länger akzeptiert wird.
Betrug an der Allgemeinheit muss wesentlich höher zu bestrafen sein, als Betrug an (zumeist) mündigen Einzelpersonen oder juristischen Personen, denn der Missbrauch des Vertrauens eines Politikers am Volk (Bruch des geleisteten Eides) ist kein Kavaliersdelikt.

Zero Tolerance. Now.


Antworten Antworten Gast: gast999
09.08.2012 12:07
1 0

Re: Re: Die Strafverteidiger bemängeln aber, dass Vermögensdelikte immer noch härter als Körperverletzungen bestraft werden.

und wer bestimmt, welcher psychische schaden höher ist, sie??

wenn man finanziell geschädigt wird, am arbeitsplatz wie der "letzte dreck" behandeltw erden kann, ist man auch psychisch geschädigt fürs leben vielleicht

wie viele menschen haben sich in den vergangenen jahren wegen der wirtschaftskrise das leben genommen?? wie viele kinder müssen und mussten von den eltern in heime abgegeben werden, weil sie kein essen mehr hatten und weil politiker und banker korrupt und kriminell waren??

man sollte nicht immer die paar sexualdelikte, nur weil sie medienwirksam verkauft werden, zu hoch bewerten

die schädigung der menschen und der gesellschaft durch korruption, diebstahl usw ist weit größer

Antworten Antworten Antworten Gast: apfelmännchen
09.08.2012 18:40
0 0

Re:

Man sollte schon differenzieren zwischen unmittelbarem Schaden, der materiell ist (und in der Regel ersetzbar) und psychischem Schaden - in allen Fällen, sofern überhaupt möglich, unter Berücksichtigung der absehbaren Folgen daraus, da gebe ich Ihnen durchaus Recht. denn...
Die Folgen von materiellen Schäden können natürlich die von Ihnen aufgezählten sekundären Folgen haben. Dies ist jedoch nicht zwingend anzunehmen und war nicht die primäre Absicht der begangenen Tat. Bei Sexualdelikten jedoch schon da bereits durch die Tat die Opfer traumatisiert wurden, nicht erst durch die weiteren Folgen aufgrund der Tat.

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: gast999
12.08.2012 23:24
0 0

Re: Re:

das ist absurd

sie sehen das schon eigenartig und sehr selektiv: also beim ersten beispiel ist es vielleicht so, beim 2ten beispiel ist sicher ein psychischer schaden vorhanden

Bei Sexualdelikten jedoch schon da bereits durch die Tat die Opfer traumatisiert wurden, nicht erst durch die weiteren Folgen aufgrund der Tat.

ob jemand nach einer vergewaltigung traumatisiert ist oder nicht ist nicht mit absoluter sicherheit zu sagen, eine vergewaltigung ist sex mit jemanden, mit dem man nicht will, sonst nichts, das ganze wird in den medien zu sehr aufgepauscht nach dem motto sex sells

wenn man natürlich jemanden laufend einredet, es müsse ihm doch schlecht gehen, weil er vergewaltigt wurde, dann wird es ihm schlecht gehen das ist logisch, daher sind solche absoluten aussagen kontraproduktiv und verhindern eine aufarbeitung durch das opfer

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: gast999
12.08.2012 20:49
0 0

Re: Re:

das ist absurd

beim ersten beispiel ist es vielleicht so, beim 2ten beispiel ist sicher ein psychischer schaden vorhanden

"Bei Sexualdelikten jedoch schon da bereits durch die Tat die Opfer traumatisiert wurden, nicht erst durch die weiteren Folgen aufgrund der Tat."

ob jemand nach einer vergewaltigung traumatisiert ist oder nicht ist nicht mit absoluter sicherheit zu sagen

wenn man natürlich jemanden laufend einredet, es müsse ihm doch schlecht gehen, weil er vergewaltigt wurde, dann wird es ihm schlecht gehen das ist logisch, daher sind solche absoluten aussagen kontraproduktiv und verhindern eine aufarbeitung durch das opfer

Re: Re: Re: Die Strafverteidiger bemängeln aber, dass Vermögensdelikte immer noch härter als Körperverletzungen bestraft werden.


Jeder Fall muss einzeln bewertet werden, dafür hat der Richter auch den Ermessensspielraum (Mindeststrafe> <Höchststrafe; Milderungsgründe> <Erschwernisgründe; Berücksichtigung der Generalprävention).

Der Unterschied, dass man den Schaden bei Sexualdelikten nicht wirklich wiedergutmachen kann bleibt. Und betroffen ist nicht nur das Opfer sondern die ganze Familie und der engere Freundeskreis. Aber auch Ihre Argumente bezgl. Vermögensdelikte sind relevant.

Man könnte die Höchstbestrafung bei Missbrauchsdelikten gegen Unmündigen erhöhen, eventuell ohne die Mindeststrafe anzuheben, um den Richter mehr Spielraum zu geben.

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: apfelmännchen
09.08.2012 18:43
0 0

Re: Re: Re: Re: Die Strafverteidiger bemängeln aber, dass Vermögensdelikte immer noch härter als Körperverletzungen bestraft werden.

Interessanter Ansatz. Die Ausdehnung des Strafmasses um den Gerichten den Handlungs-Spielraum zu erweitern wäre wünschenswert und könnte durchaus den von mir gewünschten Effekt haben.

Antworten Gast: Erratum
09.08.2012 10:24
0 0

Re: Die Strafverteidiger bemängeln aber, dass Vermögensdelikte immer noch härter als Körperverletzungen bestraft werden.

Korruptionsdelikte sind keine klassischen Vermögensdelikte.

Man kann es drehen und wenden wie man will: Die Strafdrohungen des StGB für Körperverletzungsdelikte sind ein Pappenstiel gegen das, was einem bei Vermögensdelikten blüht. Was die Strafrechtslehre seit Jahrzehnten kritisch feststellt.

Was ist sozial schädlicher und mit mehr krimineller Energie verbunden? Auch wenn man hierauf keine eindeutige Antwort finden mag, spricht das für eine Annäherung der Strafrahmen.

Dass das Rechtsgut Leben und Gesundheit gegenüber dem Vermögen geringer geschätzt wird, ist ein strafrechtlicher Anachronismus.

Antworten Antworten Gast: gast999
09.08.2012 12:14
0 0

Re: Re: Die Strafverteidiger bemängeln aber, dass Vermögensdelikte immer noch härter als Körperverletzungen bestraft werden.

"Korruptionsdelikte sind keine klassischen Vermögensdelikte. "

was soll in dem zusammenhang klassisch? vollkommen egal - korruption ist eines der größten übel unserer gesellschaft und hat es schon immer gegeben.

und korruption und diebstahl, insolvenzverschleppung kostet uns alle viel geld auch in zukunft, man darf ja die zinsbelastungen der staatsschulden nicht vergessen, die jetzt so gestiegen sind, wegen krimineller bankgeschäfte und politiker, die den bankensektor noch immer nicht regulieren

ein vermögensdelikt ist immer mit vorsatz, krankheiten liegen dem nie zugrunde, bei sexualdelikten ist das anders, daher ist bei vermögensdelikten die kriminelle energie höher

gesundheit hat viel mit vermögen zu tun, arme menschen sterben früher als reiche, daher ist, wenn man vermögensdelikte bestraft, es auch ein schutz der gesundheit und des lebens der menschen

Wo bitte ist unsere Grenze?

An- und Übergriffe auf Leib und Leben, insbesondere in sexueller Ausprägung, überhaupt mit Eigentumsdelikten vergleichen zu wollen, zeigt für mich eine schon ethisch moralische Verirrung unserer Rechtsprechung. Wenn man geltendes Recht als Spiegel der Gesellschaft die es formuliert ansieht, dann wirft das kein besonders differnziertes Bild auf uns. Wenn sich diese Gewalt dann auch noch gegen Kinder richtet, die der Gesetzgeber als schutzbedürftige Unmündige kennt, dann fehlt mir jedes Verständnis für eine Argumentation hinsichtlich "empfundener" Grauslichkeit.
Wenn Väter, Mütter ihre Kinder mit Besenstielen und Gürteln verprügeln, an die Wand werfen, hungern und dursten lassen, in Kinderzimmern in Einzelhaft halten, dem Onkel oder Nachbarn zur Vergewaltigung feil bieten und Bilder von Penisen in Kinderkörpern im Internet anbieten, dann hört sich für mich der Spaß auf. Und wenn die Gesellschaft dann diese geschunden Seelen in Ihre Obhut nimmt, dann gehts im Kinderheim munter weiter. Zugegeben, das hier gemalte Bild ist ein Drastisches.
Mir fehlt aber jegliche Bereitschaft, Kindesmissbrauch auch nur ansatzweise zu akzeptieren und für Täter irgendein Verständnis zu entwickeln. Es muss doch irgendwo eine Grenze geben hinter der der einmal Schluss ist mit Lustig! Wo wir diese Grenze ziehen ist allemal eine breite, kritische und vor allem öffentliche Diskussion wert!

Antworten Gast: Es ist so.
09.08.2012 09:37
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Was haben Sie nicht verstanden?

Es ist nicht die Rechtsprechung, die Übergriffe auf Leib und Leben mit Eigentumsdelikten vergleicht. "Die
Diskussion über die Verhältnismäßigkeit von Strafen" und die "Vorurteile" (Zitat Artikel) kommen ja nicht von Juristen, sondern aus der Bevölkerung.

Wenn die Bevölkerung aber Ihrer Meinung nach "ethisch und moralisch verwirrt" (Zitat Sie) ist, nun, machen Sie sich klar, dass Sie auch nur ein Teil dieses Häufleins sind.

Re: Was haben Sie nicht verstanden?

Wenn sich der Chef der Strafrechtssektion im Justizministerium vergleichend äußert dann kann man auf die Idee kommen, dass sich die Judikative, ergo "die Rechtssprechung" geäußert hat.

Die Beurteilung einer verwirrten Bevölkerung kann ich in meinem Beitrag nicht finden, schade dass Sie meinen diese Botschaft zu entdecken.

Dass ich ein Teil dieser Gesellschaft und damit auch Mitverantwortung trage für deren Entwicklung, das sollte uns allen immer klar sein. Vor unseren Kindern genauso wie vor der Wahlurne.

Ob man sich als Teil eines Häufleins erlebt oder als Teil des Souveräns, das mag jeder für sich selbst herausfinden.

Vielen Dank aber für Ihre Kritik, ein demokratischer Diskurs lebt von Vielfalt und Wertschätzung.

Re: Re: Was haben Sie nicht verstanden?

In Rechtsstaaten wird die Judikative durch unabhängige Richter ausgeübt. Der Beamte vom Justizministerium gehört (auch wenn wir in Österreich sind) nicht zur Judikative.

Gast: Karl Huber
09.08.2012 08:51
0 0

Vermögensdelikte härter bestraft als..(...)?

Also wenn ich so nachdenk...
Das betrifft dann in Ösistan wohl nur das gemeine Volk. Oder?
Die wirklichen Verbrecher aus Politik, Medien und Wirtschaft wissen von diesen Statistiken sicher wenig bis nix....

Antworten Gast: Unk
09.08.2012 09:39
0 0

Re: Vermögensdelikte härter bestraft als..(...)?

Wenn Sie so nachdenken, kommt offenbar nichts heraus als Geschwurbel. Schade, dass Sie das auch noch öffentlich bekennen müssen. Wer zwingt Sie dazu ?

 
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