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Daten der EU-Bürger künftig erst recht geschützt

12.08.2012 | 18:31 |  RICHARD KÜHNEL (Die Presse)

Die Befürchtung, dass die Datenschutznovelle der EU die Beschwerden der Bürger verkomplizieren werde, ist unberechtigt.

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. . Vergangene Woche forderte Rechtsanwalt Rainer Knyrim im „Rechtspanorama“, dass der in der EU-Datenschutznovelle geplante One-Stop-Shop „dringend zu überdenken“ sei. Denn dieser Vorschlag der EU-Kommission würde Datenschutzbeschwerden der Bürger verkomplizieren und das Grundrecht auf Datenschutz unterlaufen. Als Beispiel nennt Rainer Knyrim ausgerechnet den Fall des österreichischen Studenten Max Schrems.

Diese Analyse führt in die Irre. Der One-Stop-Shop, nach dem jeweils eine nationale Datenschutzbehörde für ein Unternehmen und für die Bürger zuständig sein soll, ist unkompliziert und unbürokratisch. Er ist eine wesentliche Vereinfachung und Verbesserung der heutigen, für Verbraucher und Unternehmen oft frustrierenden Situation. Gerade am Fall von Max Schrems lässt sich exzellent verdeutlichen, wie die neuen EU-Datenschutzregeln zu einer Verbesserung des Datenschutzes für den Einzelnen führen werden.

Der Jusstudent hatte im vergangenen Jahr ein Problem mit Facebook und forderte seine Daten zurück. Weil Facebook seinen Sitz in Irland hat, musste der Student sich – nach heute geltendem Recht – direkt an die irische Datenschutzbehörde wenden. Er musste sich also mit dem Beschwerdeverfahren (Formulare, Fristen usw.) in Irland auseinandersetzen. Der Jusstudent konnte von Glück reden, dass in Irland Englisch gesprochen wird und er keine sprachlichen Hindernisse überwinden musste. Geholfen wurde ihm bis jetzt dennoch nicht.

Wie wird es in Zukunft mit der neuen EU-Datenschutzverordnung sein? Max Schrems würde sich dann direkt an die österreichische Datenschutzkommission wenden können, die dann verpflichtet wäre, für ihn dem Fall nachzugehen – in enger Zusammenarbeit mit der irischen Behörde. Neu ist auch, dass die Behörden verpflichtet sind, den Verbraucher über den Verlauf seiner Beschwerde zu informieren; und dass es durchsetzbare Fristen gibt, innerhalb derer der Fall in Zusammenarbeit zwischen den beiden betroffenen Datenschutzbehörden gelöst werden muss. Gelingt dies nicht, muss der Fall vor das gemeinsame Gremium aller europäischen Datenschutzbehörden gebracht werden. In letzter Instanz könnte auch die Europäische Kommission direkt im Interesse des Bürgers eingreifen. Der von Rainer Knyrim beschriebene Fall, in dem der Bürger eine Beschwerde einreicht, die keine Wirkung hat und bei der er über den Verfahrensablauf kaum informiert wird, wäre unter den neuen EU-Regeln nicht denkbar.

 

Ein Gesetz für alle EU-Staaten

Bei der Datenschutznovelle handelt es sich um eine Verordnung. Dies bedeutet, dass in Zukunft das gleiche Gesetz in allen 27 Mitgliedstaaten gilt. Ein einheitliches Gesetz, das Bürgern die gleichen Rechte einräumt, egal von welcher Behörde ihr Fall behandelt wird. Und ein Gesetz für alle Unternehmen – egal in welchem EU-Land sie ihre Niederlassung haben. Multinationale Konzerne wie Facebook können sich also in Zukunft in Europa keine datenschutzrechtlichen Schlupflöcher mehr suchen. Ein gleich hohes Datenschutzniveau in ganz Europa wird dazu führen, dass es keinen Unterschied macht, ob ein Unternehmen in Wien oder in Dublin sitzt. Vor diesem Hintergrund ergibt das Argument von Knyrim, dass künftig die irische Datenschutzbehörde für alle Datenschutzfälle zuständig werde, da alle wichtigen Unternehmen ihren Sitz in Irland haben, wenig Sinn. Er beschreibt damit die Mängel des jetzigen Rechts, nicht die Rechtslage nach Inkrafttreten der neuen Datenschutzverordnung.

Was bedeutet die EU-Datenschutznovelle nun für den Wiener Studenten? Er hat künftig mit deutlich weniger Bürokratie zu kämpfen. Sein Ansprechpartner wird immer die österreichische Datenschutzkommission sein – egal ob er gegen Facebook oder Google oder ein anderes Unternehmen Beschwerde einreichen will.

Die österreichische Datenschutzkommission wird wiederum durch die neue EU-Datenschutzverordnung verpflichtet, mit der irischen Behörde zusammenzuarbeiten. Gemeinsam mit dieser hat sie den Fall auf Basis des einheitlichen Europäischen Datenschutzrechtes zu lösen und dann dem Bürger Bericht zu erstatten. Der von der Kommission vorgesehene Mechanismus zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der nationalen Datenschutzbehörden stellt dabei sicher, dass keine nationale Behörde auf sich allein gestellt ist.

 

„Fall gelöst, Daten gelöscht“

Die EU-Kommission setzt sich dafür ein, dass das in Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta festgeschriebene Grundrecht auf Datenschutz in die Praxis umgesetzt wird. Die im Jänner vorgeschlagene Datenschutznovelle ist der beste Beweis dafür. Tritt sie in Kraft, dann wird Max Schrems in Zukunft folgende SMS von der österreichischen Datenschutzkommission erhalten: „Fall gelöst. Daten gelöscht.“

Mag. Richard Kühnel ist der
Vertreter der EU-Kommission in Österreich.

Auf einen Blick

Die EU plant eine Datenschutznovelle. Kritiker fürchten, dass diese das Datenschutzniveau verschlechtere, weil man ein Unternehmen dann in dem Staat belangen müsse, wo es sitzt. Die EU-Kommission betont indes, dass die neuen Regeln es einfacher für Bürger machten. Und die eigene nationale Behörde werde jedem helfen, das Recht durchzusetzen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.08.2012)

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7 Kommentare
Gast: law1221
17.08.2012 15:12
0 1

wer glaubt, dass

wir in zeiten von vorratsdatenspeicherung, SWIFT, etc überhaupt noch einen staatlichen anspruch auf schutz unserer grundR haben, der träumt u dem ist ohnehin nicht mehr zu helfen.

juristisches geplänkel ist in diesem bereich nur noch augenauswischerei. und ich muss das (als jurist) wissen.

der einzig richtige weg ist nur mehr, dem eigenem staat am wenigsten zu trauen. private unternehemn wie google, FB bspw sind NICHT die haupt-bedrohung.

Gast: Konservativer
14.08.2012 19:47
0 1

Ich habe mir den Artikel nicht einmal durchgelesen.

Ich habe an der Überschrift gemerkt, dass es sich um Pro-EU-Propaganda handelt.

Danke, nein.

Brauch ich nicht.

Gast: Grundrechteade
14.08.2012 13:04
0 0

Europäische Überwachungsunion

Genau die Leute, welche die ärgste Überwachung europaweit anordnen gerieren sich als "Schützer"!
Wenn man weiss wie zahnlos und willfährig die österr. Datenschutzkommission gegenüber politischen Wünschen ist und wie wenig in Brüssel die Daten der EU Bürger respektiert werden, kann man nur von einem massiven Rückschritt sprechen.

Gast: Analyst
14.08.2012 07:31
1 0

Daten geschützt?

Und wer übermittelt unsere Daten an die USA, ohne uns zu fragen? Wer gibbt die Daten an religionsgemeinschaften weiter, weil diese rechtlich privilegiert sind? Wer überwacht die Bürger in all ihren Gewohnheiten, im Zahlungsverkehr etc, etc...? Wir steuern zunehmend auf einen Überwachungsstaat zu, der vor allem von den USA gefordert wird und der von der EU realisiert wird - ohne die Bürger zu befragen! Das nenne ich menschenrechtswidrig und schlicht eine Sauerei. Wenn sich wer bei irgendwechen dubiosen Internet-Netzwerken anmeldet und sich dort wichtig macht - der ist allerdings selbst schuld!

Gast: Grotius
13.08.2012 00:44
0 1

Propaganda eines überbezahlten Bürokraten

Wie ernst die EU-Kommission den Datenschutz nimmt, erkennt man an der Vorratsdatenspeicherung.

Antworten Gast: skydings
13.08.2012 22:56
1 0

Re: Propaganda eines überbezahlten Bürokraten

Sachliches Gegenargument haben Sie aber kein einzige gebracht. Das ist wenig ueberzeugend.

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Kühnel weiß nicht wovon er redet

Abgesehen davon, dass man im ganzen Artikel das Gefühl hatte, dass Kühnel nicht weiß um was es geht, hat er mit dem letzten Absatz den Vogel abgeschossen: „Fall gelöst. Daten gelöscht.“ Also die Frage ist: "Was haben die von mir gespeichert?" A: "Daten gelöscht". Also das heißt: "Facebook verrät nicht, was sie gespeichert haben, aber sie behaupten mal, dein Account ist nun gelöscht."
Na, da bin ich mal gespannt was da raus kommt, wenn ein Vertreter der EU Kommission sagt, dass alles gut wird.