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Nachtruhe gestört: Hahn darf bleiben

12.08.2012 | 18:32 |  PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Selbst im Wohngebiet muss man auf dem Land bestimmte Geräusche akzeptieren. Vor Gericht gezogen war ein Kärntner Ehepaar. Der Versuch, der Nachbarin die Haltung eines Hahnes zu verbieten, scheiterte aber.

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Der Oberste Gerichtshof widerspricht den Vorinstanzen und gibt in einem aktuellen Fall der Tierhaltung Vorrang gegenüber dem Ruhewunsch von Nachbarn. Die Höchstrichter betonen nämlich, dass man sich auf dem Land bestimmten Tierlärm gefallen lassen muss – selbst wenn man nicht neben einem Bauernhof, sondern in einem Wohngebiet lebt.

Vor Gericht gezogen war ein Kärntner Ehepaar, das über Schlafstörungen klagte. Denn um 4.30 Uhr in der Früh begann der nachbarschaftliche Hahn zu krähen, alle 15 Minuten wiederholte sich das Theater. Neben dem Hahn hielt die Nachbarin zuletzt 13 Hennen. Hühnerzucht betrieb sie keine, die Eier verwendete sie für den eigenen Bedarf. Hühnerstall gab es keinen mehr, seit die Gemeinde den Abbruch veranlasst hatte. Die Tiere wurden aber in einem alten Stallgebäude mit dicken Mauern gehalten. Bei Sonnenuntergang mussten die Hühner dorthin, zwischen sieben und acht Uhr durften sie wieder heraus. Ein Sachverständiger stellte fest, dass das Krähen des Hahnes, solange er im Stall war, nur mit gemäßigter Lautstärke wahrgenommen werden konnte. Die Nachbarn betonten trotzdem, dass sie sich „in ihrer Lebensqualität erheblich gestört“ fühlten. Wegen der Schlafstörungen seien sogar Behandlungen beim Hausarzt nötig.

 

„Folge des ländlichen Charakters“

Das Ehepaar forderte das Gericht auf, der Nachbarin die Lärm- und Geruchsbelästigung zu verbieten, die durch die Haltung der Tiere entstehe. Es handle sich hier schließlich um ein Wohngebiet. Die Nachbarin betonte hingegen, dass selbst die Kirchenglocken lauter seien als ihr Hahn. Zudem sei auf ihrem Grundstück einst eine Landwirtschaft gewesen, und in der Nähe gebe es jetzt auch noch einen Bauernhof.

Das Bezirksgericht Villach aber gab dem Klagebegehren statt. In einer Gegend, die als „Bauland-Wohngebiet“ gewidmet sei, dürfe man keine Hühner halten. Das ergebe sich bereits aus der Raumordnung. Die Nachbarn müssten daher das Krähen eines Hahnes in frühen Morgenstunden nicht akzeptieren. Das Landesgericht Klagenfurt stimmte diesem Urteil zu. Der Oberste Gerichtshof aber drehte das Urteil um. Er betonte, dass sich die Liegenschaften der beiden Nachbarn in einem „aufgelockerten Siedlungsgebiet mit dörflich-ländlichem Charakter befinden“. In 250 bis 300 Meter Entfernung befände sich sogar ein echter Hof mit Hühnerhaltung.

In diesem dörflichen Umfeld müsse man die Geräusche von artgerecht gehaltenen Hühnern und ein oder zwei Hähnen als „ortsüblich“ hinnehmen. Insbesondere dann, wenn die Tiere über Nacht hinter Mauern gehalten würden. „Soweit diese Geräusche dennoch die Nachtruhe besonders empfindlicher Personen stören, muss das als Folge des ländlichen Charakters der Umgebung hingenommen werden“, befand der Oberste Gerichtshof (4Ob99/12f).

Das Thema Tiere und Nachbarschaft beschäftigt die Gerichte immer wieder. Erst in diesem Sommer entschied der Unabhängige Verwaltungssenat Steiermark, dass es für Anrainer unzumutbar sei, das nächtliche Läuten von Kuhglocken zu ertragen, zumal diese unnötig waren: Die Tiere grasten auf einer eingezäunten Weide. Kuhglocken könnten innerhalb einer Streusiedlung auch nicht mit einer traditionellen Besonderheit des ländlichen Raums gerechtfertigt werden, befanden die Richter (30.3-33/2011). Auf diese Tradition hatte sich der Bauer berufen, der sich beim UVS gegen die Ansicht der Bezirkshauptmannschaft wehren wollte.

Nicht gefallen lassen muss man sich auch eine große Zahl Katzen, wie ein Fall aus Hallein zeigte: Das Landesgericht Salzburg entschied, dass man „sicherlich nicht mehr“ als drei vom Nachbarn gehaltene Katzen akzeptieren müsse. Die Revision der Tierfreundin, die 15 Katzen halten wollte, scheiterte vor dem OGH (2Ob167/07h).

Auf einen Blick

Zwei Instanzen hatten einem Kärntner Ehepaar, das sich von einem Hahn in der Nachtruhe gestört fühlte, noch recht gegeben. Der Oberste Gerichtshof aber drehte das Urteil um: Er betonte, dass man im dörflichen Gebiet die Geräusche von artgerecht gehaltenen Hühnern und einem Hahn als „ortsüblich“ hinnehmen müsse. Daran ändere auch nichts, dass das Nachbarhaus kein Bauernhof ist und die Gegend als „Bauland-Wohngebiet“ gewidmet sei. Auf diese Punkte hatten sich das Bezirksgericht Villach und das Landesgericht Klagenfurt, die zuvor beide für das Ehepaar entschieden hatten, noch gestützt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.08.2012)

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34 Kommentare
 
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Gast: complete moron
30.08.2012 01:07
0 0

Und was ist, wenn der Hahn in der Mittagsruhe kräht?

Jo, das ist dann aber ein klarer Fall von Ruhestörung. Da muss dann das Ordnungsamt umgehend einschreiten und dem Hahn ein Ticket verpassen.

Gast: Stefan W.
24.08.2012 13:09
0 0

Hahenkrähen...

Hähne krähen auch tlw mitten in der Nacht, da kann es draußen noch so finster sein.

Die Wiener Mentalität

breitet sich aus.

Gast: gegenruhestörung
14.08.2012 12:11
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die richter vom ogh dürften recht wenig ahnung haben

wer so ein tier in der nachbarschaft je hatte, weiß was das für krawallbaunzen sind und das in aller früh - das geht schon auf die gesundheit

man sollte so einem richter mal so einen giggl vor das schlafzimmerfenster setzen, dann kann er mitreden

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Eh.

Richter werden ja im Wiener Justizpalast hinter Mauern gezüchtet, die leben nie außerhalb oder sogar am Land.

Sehr gut :)

Ich werd mir jetzt auch Hühner zulegen. Wollte ich eh schon immer, aber ich wollte eben keinen Streit mit den Nachbarn riskieren.

Re: Sehr gut :)

Sehen Sie sich doch einmal Zwerghuehner an. Auf einer Gefluegelmesse in Warschau habe ich von denen mehrere verschiedene Rassen gesehen. Manche davon sehen genauso wie die typischen Haushuehner aus, sind jedoch gerade halb so hoch. Die machen keinen Aerger.

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Sind hier lauter Irre?

Das ist doch ein glatter Fehlspruch!

Die vorigen Instanzen hatten vollkommen Recht.

Das Land zum Wohnen verscherbeln ist den G'scherten schon recht, aber dass man dann auch wohnen will, das ist doch UNS wurscht.
"Was wolln denn de Depperten aus der Stadt no alles?"

Mal nachdenken, wovon Sie hier reden ... Sie profitieren mittlerweile von einem System aus Trotteln - also sollten Sie ein paar dieser Trotteln auch aushalten können. Dazu gehören auch gewisse Rechte.

...

Zur Sache selbst:

Vielleicht gibt es in Kärnten keine Lärmschutzverordnung und auch nicht den Begriff "nächtliche Ruhestörung", das ist vielleicht so - ich würde aber gerne sehen, wie der Bauer namens "i bin's" reagieren würde, wenn man bei ihm und bei seine Viecher ohne besonderen Grund mit einem Helikopter landet ...

Alles relativ.

...

In Wien gibt es wunderbare Wohngegenden; wenn ich mir das recht überlege, bin ich da mehr auf dem Land als in Kärnten - denn ich darf von Rechts wegen schlafen.

"nächtliche Ruhestörung" um acht Uhr in der Früh?

gibt es nicht.
In der Nacht ist er ohnehin hinter Mauern eingesperrt.

Antworten Gast: fredl001
14.08.2012 10:24
5 1

Re: Sind hier lauter Irre?

sind sie eventuell ein sehr empfindlicher wiener????

Antworten Antworten Gast: BoeMaehr
17.08.2012 16:20
1 0

Re: Re: Sind hier lauter Irre?

hmmm ... dem posting nach zu urteilen tippe ich eher auf einen "irren" wiener

Antworten Gast: justerix
13.08.2012 21:08
1 1

Re: Sind hier lauter Irre?

Normalerweise befinden sich Bauernhöfe in 0rten und das sind (meist) Wohngebiete

Re: Re: Sind hier lauter Irre?

Es gibt aber Ortslage (mitten im Ort) und Ortsrandlage (eben am Rand des Ortes).

Antworten Antworten Antworten Gast: Pedro
13.08.2012 23:00
2 0

Re: Re: Re: Sind hier lauter Irre?

Wann waren sie das letzte mal am Land?!?

Es gibt eigentlich kein Dorf in dem nicht mindestens ein Hof direkt im Zentrum des Dorfes ist. Meist ist die Kirche im Zentrum des Ortes und rundherum meist 3-5 Höfe. Sehr oft betreiben 1-2 dieser Landwirte ein Gasthaus.

Bei mir in der Gegend trifft diese Beschreibung auf 100% der Dörfer zu.

Und sooo extrem groß sind diese Ortszentren ja in Wahrheit nicht. Da geht man ein paar Minuten zu Fuß und ist am Rand ...

Re: Re: Re: Re: Sind hier lauter Irre?

:)
Ich wohne am Land in einem Ort mit knapp 3000 Einwohnern und bin auch in einem solchen aufgewachsen.
Beantwortet das Ihre Frage?

Es kommt auf den Ort an (Bundesland, Größe...). Es ist Ihnen sicher schon aufgefallen, dass Ortschaften unterschiedlich aufgebaut sind. Manche haben gar keinen richtigen Ortskern, weil sie der Hauptstraße entlang ausgerichtet sind.

Das, was Sie beschreiben, gibt es natürlich auch, aber das ist längst nicht die einzige Form. Bei mir hier ist es z.B. so, dass die Höfe eher am Ortsrand liegen.

Gast: Birnstingl Pepi
13.08.2012 13:42
1 3

dem Hahn eine Falkenhaube aufsetzen

und diese erst abnehmen, wenn die Nachbarn sich durch das Krähen nicht mehr gestört fühlen. So lange der Hahn das Gefühl hat, dass es noch finster ist, kräht er nicht. Wieso sollte man einen Hahn nicht auch einstellen können wie einen Wecker?! Wäre einen Versuch wert. ;-)

Wenn der Nachbar genauso boshaft ist wie die Klaegerin

- dann kauft er nach diesem Urteil noch ein paar kraeftige, junge Haehne zu.


0 1

Re: Wenn der Nachbar genauso boshaft ist wie die Klaegerin

DAS wäre dann aber nimmer ortsüblich.

Antworten Gast: Birnstingl Pepi
13.08.2012 13:43
1 2

und der Nachbar

beginnt mit einer kleinen Marderzucht.

Re: und der Nachbar

...die man aber nicht tolerieren muss. Mehr als 3 Katzen muss man ja auch nicht tolerieren (siehe Artikel) ;).

Das Bezirksgericht Villach aber gab dem Klagebegehren statt. In einer Gegend, die als „Bauland-Wohngebiet“ gewidmet sei, dürfe man keine Hühner halten.

im ROG soll das stehen. ahja

und mit 15 Katzen ist man kein Tierfreund mehr.

Re: Das Bezirksgericht Villach aber gab dem Klagebegehren statt. In einer Gegend, die als „Bauland-Wohngebiet“ gewidmet sei, dürfe man keine Hühner halten.

Geh Blödsinn. Das kommt doch darauf an, wieviel Platz und Geld man zur Verfügung hat.

Mindestsicherungsbezieher auf 30 qm mit 15 Katzen - grenzwertig.

Genügend Einkommen und 100 qm Wohnfläche plus Garten - durchaus machbar.

Re: Re: Das Bezirksgericht Villach aber gab dem Klagebegehren statt. In einer Gegend, die als „Bauland-Wohngebiet“ gewidmet sei, dürfe man keine Hühner halten.

wie kann man da jedem Tier gerecht werden? Man stellt ihnen ja nicht nur das Futter hin!
Man braucht Zeit und Geld. Außerdem brauchen sie ein Revier in einer bestimmten Größe.
Man muss bei Freigängern ständig schauen ob sie keine Parasiten (die Mittel dagegen wirken ja nur bedingt)oder Verletzungen haben.
Ich hatte mal ein Znichtal von einem Kater, der wurde ständig von anderen Katern verprügelt, dh dann jeden Tag Wunden säubern und versorgen. Dann im "Krankenstand"-Hausarrest bespaßen damit er nicht die Wände hoch geht....
Tiere sind doch keine Gegenstände die man sich anschafft und dann irgendwohin stellt!!!
Was passiert wenn leute "Tiere sammeln" kann man schön an der Katze meiner Schwester sehen, sie dürfte einmal verunfallt sein und wurde nie versorgt, seitdem ist sie gehbehindert und hat eine Kieferfehlstellung wegen einem unversorgten gebrochenen Kiefer, einem anderem Tier das dieser "Tierfreund" gehalten hat musste der Schwanz amputiert werden, ebenfalls ein unversorgter Unfall.
Der Typ musste wegen irgendwas ins Gefängnis und hat die Katzen einfach dort gelassen.
Daran denkt nämlich keiner: Was passiert mit meinen Tieren wenn mir was passiert?


Gast: gast_xyz
13.08.2012 11:34
7 2

zum Glück

hat das Gericht meiner Meinung nach ein gutes Urteil gegeben. Habe selbst schräg von uns Nachbarn mit einem Hahn ....der "stört" eigentlich nicht...das Krähen krieg ich nur ab und zu mit - und der ist in keinem Gebäude mit Mauern. Ich kann mir daher beim besten willen nicht vorstellen, dass sie von einem Hahn, welcher sich in einem Gebäude befindet, wirklich so arg gestört werden....und wenn - wie es aufgrund der Klage schein - dann haben dies Personen generell eine sehr leichten Schlaf bzw. sind extrem unangenehme Nachbarn....

Re: zum Glück

Ja, wahrscheinlich verwöhnte Stadtmenschen, die halt mit den normalen Geräuschen am Land nicht klarkommen.

Wieso sich die nicht ein Häuschen am Waldrand abseits von anderen Häusern kaufen, frag ich mich dann halt schon. Aber wahrscheinlich sind die Waldgeräusche auch schon zu laut...

Gast: Eduard1987
13.08.2012 08:32
5 3

Stadt

Ja, das sind die typischen Stadtdeppen, die glauben das die alles machen können, zum Teufel mit euch Stadtspinner!!

 
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