Wien/Düsseldorf/Ag. Zumindest in Deutschland. Das Landesgericht Düsseldorf entschied, dass nachgebaute Kaffeekapseln, die mit den Nespresso-Maschinen funktionieren, verkauft werden dürfen. Was die Nestlé-Tochter Nestec mittels sogenannter Eilanträge gegen zwei Schweizer Firmen zu verhindern versucht hatte. Diese hatten ihre eigenen Kapselpackungen mit dem Zusatz „geeignet für Nespresso-Maschinen“ versehen.
Keine Klage in Österreich
Nach Auffassung des Gerichts dürfen Konsumenten jedoch erwarten, dass sie die Maschine nicht nur mit den mitgelieferten Originalkapseln benutzen können. Nestec musste damit in erster Instanz eine Niederlage hinnehmen. In Österreich vertreibt Spar die Kapseln des italienischen Herstellers Casa del Caffè Vergnano, Rewe die Kapseln des Schweizer Konkurrenten Ethical Coffee Company. Zuletzt lagen in Österreich jedoch keine Klagen von Nestlé vor.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.08.2012)
Bewerben zahlt sich aus