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Völkerrecht lässt Assange und Briten nur wenig Spielraum

26.08.2012 | 18:40 |  MATTHIAS C. KETTEMANN (Die Presse)

Ein gesichtswahrendes Ende der Affäre um WikiLeaks-Gründer Julian Assange ist nur mit Verhandlungen möglich. Wie sind nun mögliche Handlungsansätze Ecuadors und Großbritanniens völkerrechtlich zu beurteilen?

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Graz. Julian Assange polarisiert. Am 19.Juni floh er vor seiner Auslieferung nach Schweden in die Räumlichkeiten der ecuadorianischen Botschaft in London und suchte um diplomatisches Asyl an. Am 17.August verkündete Präsident Correa dessen Gewährung. Damit begab sich der WikiLeaks-Gründer in den Schutzbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (WÜD), das in Art22(1) die Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten von diplomatischen Missionen verbrieft. Diesen Schutz nützt nun Assange. Doch das Völkerrecht setzt ihm, Ecuador und Großbritannien enge Grenzen.

 

Botschaft ist unverletzlich

Julian Assange suchte um diplomatisches Asyl an, das im Gegensatz zum territorialen Asyl nicht im angestrebten Asylland beantragt werden muss. Allerdings ist das diplomatische Asyl weder nach WÜD noch nach Völkergewohnheitsrecht geschützt, wie der Internationale Gerichtshof 1951 im Haya-de-la-Torre-Fall (Kolumbien vs. Peru) betonte. Lediglich in Südamerika hat sich regionales Völkergewohnheitsrecht zum Schutz des diplomatischen Asyls etabliert, das in der Konvention von Caracas von 1954 festgeschrieben wurde.

Doch Assange ist den britischen Behörden nicht schutzlos ausgeliefert. Seine Freiheit wird garantiert durch die Unverletzlichkeit der diplomatischen Räumlichkeiten, solange er sich in diesen aufhält. Während die Konvention von Caracas das Recht auf freien Durchgang nach Gewährung des diplomatischen Asyls garantiert, besteht allerdings keine entsprechende Verpflichtungsgrundlage im allgemeinen Völkerrecht.

Zur Begründung des Schutzes der Botschaft berufen sich viele Kommentare auf die Theorie der Extraterritorialität von diplomatischen Missionen. Das ist falsch. Auch Botschaftsgebäude sind weiterhin Teil des Territoriums des Empfangsstaates, auf dem allerdings besondere völkerrechtliche Regeln wirksam werden. So schützt das WÜD im Einklang mit dem Völkergewohnheitsrecht die Räumlichkeiten der Mission. Darüber hinaus auferlegt Art22(2) WÜD dem Empfangsstaat die besondere Pflicht, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Räumlichkeiten der Mission vor jedem Eindringen und jeder Beschädigung zu schützen.

Dies scheint im Widerspruch zu stehen zu den namentlich von Ecuadors Präsident Correa kritisierten Plänen Großbritanniens, die „Botschaft zu stürmen“. Doch eine derartige Drohung wurde nie formuliert. Die britische Botschaft in Quito verfasste ein – diplomatisch unkluges – Schreiben an die ecuadorianische Regierung, in dem auf die britische Rechtslage hingewiesen wurde. Der Diplomatic and Consular Premises Act von 1987 erlaube es, „to take actions in order to arrest Mr Assange in the current premises of the Embassy“.

In der Tat ermächtigt Section 1(3) des Gesetzes von 1987 Minister, den Schutz diplomatischer Räumlichkeiten zu beenden. Das Gesetz wurde verabschiedet, nachdem die britische Polizistin Yvonne Fletcher einem Schuss zum Opfer gefallen war, der aus der libyschen Botschaft in London abgefeuert wurde. Entscheidend ist hier: Das Gesetz ist völkerrechtskonform, da es explizit an die Formulierungen in der WÜD anknüpft und eine etwaige Beendigung des Schutzes von funktionswidrigen Nutzungen von Botschaftsgebäuden abhängig macht.

Wie sind nun mögliche Handlungsansätze Ecuadors und Großbritanniens völkerrechtlich zu beurteilen? Problematisch wäre der Vorschlag, Großbritannien möge Assange einfach nach Ecuador ausreisen lassen. Denn ein solches Vorgehen Großbritanniens würde mit dessen Verpflichtungen nach dem Europäischen Haftbefehl im Widerspruch stehen.

Völkerrechtswidrig wäre es auch, wenn Ecuador versuchen sollte, Assange im diplomatischen Kuriergepäck (etwa einem großen Koffer) außer Landes zu bringen. Weiters völkerrechtswidrig wäre ein britischer Versuch, Assange in der Botschaft zu verhaften, ohne die materiellen und prozeduralen Voraussetzungen des Gesetzes von 1987 zu befolgen.

 

Schließung wäre überschießend

Überschießend, aber völkerrechtsgemäß wäre es, wenn Großbritannien seine diplomatischen Beziehungen mit Ecuador beendete, das Botschaftspersonal des Landes verwiese und die Botschaft – in Konformität mit dem Gesetz von 1987 – schließen ließe.

Völkerrechtsgemäß – und am wahrscheinlichsten – sind indes Verhandlungen zwischen Ecuador und Großbritannien, die eine gesichtswahrende Lösung für beide Parteien (und für Assange) zum Ziel haben müssen. Vielleicht kann Assange überredet werden, gegen entsprechende Garantien Schwedens freiwillig die Botschaft zu verlassen, wie der blinde chinesische Dissident Chen Guangchen nach (umstrittenen) Zusagen von chinesischen und US-Behörden. Seine Alternative ist nicht attraktiv: Wie einst der ungarische Kardinal József Mindszenty in der Budapester US-Botschaft könnte Assange zum Dauergast in der (allerdings weit kleineren) ecuadorianischen Botschaft werden. Mindszenty musste sich 15 Jahre in Geduld üben. Viel Zeit, gerade im Internetzeitalter.

Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard), ist Universitätsassistent am Institut für Völkerrecht der
Universität Graz. Blog: http://
internationallawandtheinternet.
blogspot.co.at

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.08.2012)

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63 Kommentare
 
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Leider gibt Schweden keinerlei Garantien.

Und Schweden nützt auch nicht die Möglichkeit der Rechtshilfe, sodaß Assange in London interviewt werden könnte .

Die spannenden Fragen bleiben offen

Ich verstehe die Argumentation nicht ganz.

Im Beispiel für eine gesichtswahrende Lösung stellt sich Assange und Schweden gibt dafür Garantien ab.
Das wäre dann aber ein Deal zwischen Assange und Schweden. Den könnten GB und Ecuador nicht aushandeln sondern höchstens vermitteln. Mag schon sein, dass sie das Völkerrechtlich dürfen, aber die Vermittlung löst ja das Problem nicht, erst der tatsächliche Deal mit Schweden würde das tun.

Und da drängt sich jetzt die Frage auf welchen Spielraum Schweden im Deal mit Assange überhaupt hat. Die werden ja wohl hinsichtlich Auslieferungen und dergleichen - ähnlich wie es im Artikel für GB beschrieben ist - ebenfalls völkerrechtlich an internationale Abkommen gebunden sein. Was für Garantien kann Schweden also völkerrechtskonform abgeben? Und WER in Schweden könnte das überhaupt, nachdem ja da ein Großteil von unabhängigen Richtern entschieden werden sollte.

Und was ist mit der Lösung, dass Assange in GB vernommen statt ausgeliefert wird? Ich bin immer davon ausgegangen, dass schwedische Behörden prinzipiell nicht auf fremdem Hoheitsgebiet ermitteln dürfen, aber angeblich ist das völlig üblich. Wie schaut das Völkerrechtlich aus?

Gast: marmelade
28.08.2012 15:45
0 4

harvard

Kann mir jemand bitte erklären, wozu der Autor extra zu seinen Titeln hinten auch noch "LL.M. (Harvard)" anführt?
Was soll das ausdrücken? Eitelkeit?

0 0

Re: harvard

Da es sich um einen Beitrag handelt der sich im internationalen Rechtsraum bewegt ist der Hinweis "LL.M" durchaus von Bedeutung da er dokumentiert dass der Verfasser internationales Recht studiert hat.

Antworten Antworten Gast: marmelade
02.09.2012 15:23
0 1

Re: Re: harvard

Soll das ein Scherz sein? LL.M. können Sie auch in Österreich "bekommen", wenn Sie zB. einen Computerlehrgang für Juristen besuchen.

Mit internationalem Recht hat ein LLM überhaupt nichts zu tun.

Internationales Recht können Sie auch in Österreich sehr erfolgreich studieren. Harvard benötigen Sie dafür nicht.

Ob ein Verfasser im internationalen Recht bewandert ist, möchte ich aus dem Gehalt seiner Beiträge erkennen, nicht aus irgendwelchen Schmucktiteln.

Auch Jörg Haider hat in Harvard "studiert".

Anscheinend gibt es immer noch zahlreiche Unverbesserliche, die sich lieber an (scheinbar) "klingenden Titeln" orientieren, als an der Sache.

Re: harvard

Sind Sie neidig?

Antworten Antworten Gast: marmelade
29.08.2012 17:30
0 2

Re: Re: harvard

Nein. Ich bin weder Jurist noch muss ich Titel heraushängen lassen.
Haben Sie auch eine Antwort auf meine Frage oder nur ihre Gegenfrage?

Antworten Antworten Antworten Gast: HH
29.08.2012 22:56
1 0

Re: Re: Re: harvard

So weit ich weiß, ist es in Österreich verpflichtend, den Namen der Uni beim LL.M hinter diesen Titel zu setzen, wenn der Titel im Ausland erworben wurde.

Wenn er den LL.M. also führen will (wogegen ja nix spricht, nach dem er ihn ja auch erworben hat), muss er Harvard in Klammer anführen.

Kommt bei Harvard natürlich ein bisschen besser rüber, als beispielsweise "LL.M. (Uni Timbuktu)". ;D

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Dr.N.N.
31.08.2012 18:12
0 1

Das stimmt

so nicht. Es handelt sich meist nur um Eitelkeit.

Gast: marmelade
28.08.2012 13:01
0 2

Theorie und Praxis

"Seine Freiheit wird garantiert durch die Unverletzlichkeit der diplomatischen Räumlichkeiten, solange er sich in diesen aufhält."

Nett, aber komplett weltfremd. Soll heissen: Reine Theorie.
Wenn Assange mal auf die eine oder andere Art in die USA gebracht wurde, dann nützt ihm ein theoretisch völkerrechtswidriges Verhalten genau Null.

Historisch war der letzte Angriff der USA auf den Irak sicherlich völkerrechtswidrig. Hat das irgendjemanden in der Praxis gekümmert? Nein.

Der Feigling Assange

soll sich endlich der schwedischen Justiz stellen, damit einmal feststeht, was an den Vorwürfen drann ist. Und er soll nicht Schauermärchen über eine Auslieferung an die USA erzählen bzw. erfinden.

Antworten Gast: marmelade
28.08.2012 14:15
1 1

Re: Der Feigling Assange

Erstens gibt es in Schweden keine Anklage Assanges.
Zweitens hat Assange schon die ganze Zeit angeboten, dass die schwedischen Behörden ihn in England verhören dürfen. Auch in der schwedischen Botschaft. Das hat Schweden bisher abgelehnt (ohne einen Grund zu nennen). Die Feigheit liegt bei Schweden, nicht bei Assange.
Assange stellt sich ständig der Öffentlichkeit. Die schwedischen Behörden hingegen nicht.

Re: Der Feigling Assange

Dazu müßte er aber zumindest ein wenig Charakter haben, was zu bezweifeln ist.

Antworten Antworten Gast: Nano Tesla
27.08.2012 23:32
4 1

Re: Re: Der Feigling Assange

Würde es wirklich um die Vergewaltigung gehen, dann hätten sie den Assange schon längst in GB einvernommen, was eigentlich durchaus üblich ist. Jemanden als Feigling zu bezeichnen den man nicht kennt, der die durchaus berechtigte Angst hat an ein Land wie die USA ausgeliefert zu werden, wo Leute wie Sarah Palin ihn für vogelfrei erklären kann und die dafür noch Applaus bekommt, ist again jämmerlich. Und ich jammere hier nicht.

Nur aus Interesse

Weis wer eine Botschaft, wo er besser aufgehoben gewesen wäre?

Re: Nur aus Interesse

Wovor flüchtet er?
Vor einer Einvernahme durch die schwedischen Behörden?

Antworten Antworten Gast: marmelade
28.08.2012 14:17
2 1

Re: Re: Nur aus Interesse

Nein, einer Einvernahme durch die schwedischen Behörden in England hat Assange zugestimmt, aber die schwedischen Behörden wollen nicht...

Assange flüchtet vor der Gefahr, einmal in Schweden angekommen, sich einem US-Auslieferungsantrag gegenüberzusehen. In den US droht ihm dann die Todesstrafe.

Antworten Gast: Nano Tesla
27.08.2012 21:32
2 0

Re: Nur aus Interesse

Die österreichische Botschaft ist nicht weit davon entfernt, war schon einige Male dort, was die wohl dazu gesagt hätten???? Wahrscheinlich hätten sie in gleich zur nächsten Haustür geschickt wo die Deutschen sitzen. Von dort wäre er wohl weiter um den Block herumgeschickt worden....

Gast: Journobeobachter
27.08.2012 15:16
4 3

Die neue UdSSR ist die USSA

Tja, weit sind wir gekommen. Ein Polnischer Kardinal, der fuer die Wahrheit eintrat im einen Regime, ein Internet-Journalist im anderen. Natuerlich reicht die Solidaritaet der Print-Journalisten da nicht sehr weit...

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Ich würde den Rechtsbrecher Assange

in der Botschaft Equadors verfaulen lassen. Nach 1 Jahr im schummrigen Botschaftszimmerchen kräht doch kein Hahn nach ihm.

Gast: Breinjau
27.08.2012 13:52
1 1

Bitte vorher durchlesen.

Abgesehen von wichtigen Fragen, die nicht beantwortet werden (ist das engl. Gesetz wirklich völkerrechtskonform? Da gab es eine lange juristische Diskussion!) - auch die Rechtschreibung happert gewaltig. Mal heisst es das WÜD, mal die WÜD. Usw. Usf.

Antworten Gast: gastel
27.08.2012 21:54
2 1

Re: Bitte vorher durchlesen.

auch Ihre Rechtschreibung ist desaströs.
Happern tut hier gar nix, eher schon hapern.

Antworten Antworten Gast: BJ6
28.08.2012 16:05
0 0

Ach ja,

man darf Uni-Assis nicht kritisieren, die sind sofort beleidigt....

Gast: Held der Arbeit
27.08.2012 12:56
5 3

Samstag

gab es eine sehr ausführliche Doku auf N24 zum Fall Assange, in der die "Vorwürfe" gegen ihn in Schweden genau dargestellt wurden, einschließlich der Zeitschiene, auf der sie erhoben wurden (nur eine der beiden Frauen behauptete ein Vergewaltigung, war aber noch mehr als fünf Tage nach der angeblichen Vergewaltigung mit Assange als seine Begleitung auf Abendessen). Die andere Frau hat sich überhaupt gleich mal, nachdem sie ihre angeblichen Anschuldigungen in der Version der Staatsanwaltschaft gelesen hatte, von diesen distanziert. Sehr aufschlussreich. Danke N24!

Re: Samstag

Und wer ist N24? Eine glaubwürdige Instanz?

Re: Re: Samstag

glaubwürdiger als die amerikanische Justiz ist N24 jedenfalls!

 
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