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Rechtsakzeptanz im freien Fall: "Tummelplatz von Unanständigkeit"

26.08.2012 | 18:40 |  BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)

Am Montag werden die ersten "Alpbacher Rechtsgespräche" eröffnet. Zum Auftakt warnt Rechtspolitiker Pichler vor einem inakzeptablen Absturz der Rechtsakzeptanz.

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Wien/Alpbach. „Rechtsakzeptanz im freien Fall?“ Diese Frage steht als Titel über den zweitägigen Alpbacher Rechtsgesprächen, die heute, Montag, eröffnet werden. Für Johannes W. Pichler, Direktor des Österreichischen Instituts für Rechtspolitik in Salzburg und Professor für Europäische Rechtsentwicklung in Graz, ist es allerdings gar keine Frage, sondern eine Feststellung: Ja, die Rechtsakzeptanz befinde sich im freien Fall, lautet seine These, und ihr dramatischer Absturz sei in einer Demokratie nicht mehr hinnehmbar.

Pichler ist einer der Vortragenden im ersten Panel der Rechtsgespräche. Schon Mitte der 1990er- Jahre hat er mit einer groß angelegten Rechtsakzeptanzstudie einen „besorgniserregenden“ Befund erstellt; anno 2012 liest er aus allen verfügbaren Umfragen von Eurostat über Justizministerium bis „Kronen Zeitung“ eine „desolate Wertschätzung der Politik als Rechtserzeuger und der Justiz als Rechtsanwender heraus. „Es mag die Hysterie eines alten Mannes sein“, sagt der 65-jährige „Beunruhiger vom Dienst“ zur „Presse“. Aber indem die Fiktion der Identität zwischen Rechtssetzer (Bevölkerung) und Rechtsadressat in sich zusammenbreche, drohe der Gesellschaft eine „Implosion“, eine totale Abwendung von der Politik.

Experten sind sich einig, dass die Unwirksamkeit einzelner Rechtsvorschriften – die Rettungsgasse auf Autobahnen mag dafür ein Beispiel sein – die Geltung des Rechts nicht hindert. „Geltungsbedingung ist vielmehr die Wirksamkeit der Rechtsordnung ,im Großen und Ganzen‘“, wie Clemens Jabloner, Verwaltungsgerichtshof-Präsident und ebenfalls Redner in Alpbach, formuliert. Weil aber eine Realisierung der Rechtsordnung nur über Zwang weder realistisch noch wünschenswert ist, bedürfte es zur Wirksamkeit des Rechts auch einer positiven inneren Einstellung zur Rechtsordnung.

Doch „die Spätmoderne setzt das Recht unter Druck“, stellt der Grazer Soziologe Manfred Prisching fest: „Es gibt eine Reihe von Charakteristika und Entwicklungen einer spätmodernen Gesellschaft, die das Verständnis für ein rechtsstaatliches Rahmenwerk mindern und die Folgebereitschaft der Staatsbürger reduzieren.“ Vom Recht werden etwa Kriterien erwartet, die das Zulässige vom Unzulässigen scheiden. Doch diese Unterscheidung selbst werde in der „Anything-goes-Gesellschaft“ nicht mehr so ohne Weiteres als zulässig angesehen. Ein Beispiel: Das „Normalmodell“ einer Familie, das vor 30 Jahren noch gängig war, trägt nicht mehr; Alternativen dazu dürfen nicht diskriminiert werden. Wie die Religion keine normative Bezugsgröße mehr ist (s. die Beschneidungsdiskussion) wird nach Prischings Worten auch das Recht unplausibel: „Jederzeit ist die Frage zu stellen, warum es eigentlich gelten soll.“

 

Liechtenstein und Provisionen

Ein großes Problem sieht der Soziologe auch in der wachsenden Komplexität der Rechtsordnung: Sie werde fremd, unzugänglich, das „Spiel dubioser Experten“. Das Management von Rechtsproblemen komme in den Ruch einer Trickserei. Prisching: „Wer besser trickst, der hat seine Firmen in Liechtenstein, der kann sich Steuer ersparen und Provisionen kassieren. Die besseren Rechtsmanipulateure verdienen die großen Gelder, gehören zur neuen Oberschicht.“ Recht verliere seine Aura, es werde zum Tummelplatz von Unanständigkeit.

Gibt es Auswege aus der Krise des Rechts? Pichler plädiert, sofern es nicht ohnehin schon zu spät ist und wir unaufhaltsam neoautoritären Zeiten entgegengehen, für eine Wiederannäherung von Rechtserzeugern und -adressaten, sprich: für mehr direkte Demokratie. Deren „maßvollem Ausbau“ kann auch Jabloner etwas abgewinnen, solange ein positiver Willensakt des Parlaments unverzichtbare Bedingung der Gesetzgebung bleibe. Jabloner will die Rechtsordnung besser strukturiert und die Einsicht in die soziale Funktion des Rechts – auch in den Schulen – besser vermittelt sehen; die staatliche Vollziehung soll – etwa im Gefolge der „problematischen StPO-Reform“, die die Strafverfolgung zunächst nicht gerade effektiver gemacht hat, als Gegengewicht zu privaten juristischen Apparaten gestärkt werden.

Prisching warnt indes allgemein vor einer „Selbsterstickung von Gesellschaften, wenn diese Problemlösungen nur in steigender Komplexität suchen und deshalb in eine Explosion von Transaktionskosten hineingeraten“, sodass ein rapid wachsender Teil der Erträge für Systemwartung und Aufrechterhaltung aufgewendet werden müsse. Für Prisching droht den europäischen Länder in der Spätmoderne dieses Schicksal.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.08.2012)

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40 Kommentare
 
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Gast: Gäst
02.09.2012 09:51
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Am besten wäre es bei einer direkten Demokratie nur Abtimmungen zu zulassen, wo schon ein fertiger Gesetzestext (als von den Initiatoren) vorgelegt wird.


Gast: Könnte auch
31.08.2012 13:49
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an der Hybris mancher "Insider"

im Umgang mit rechtsuchenden Menschen liegen

Gast: ara
30.08.2012 19:07
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die EU hält sich nicht an ihre eigenen gesetze -

also warum sollten wir den schas ernstnehmen den die absondern.

eigene gesetze haben wir ja nur mehr für die steuern und die sind so schlecht daß sich nicht einmal finanzminister dran halten.

Umdeutungen von Gesetzen

Ein krasses Beispiel einer Umdeutung durch den VfGH ist auch die Neuinterpretation des § 3 VerbotsG, wonach dieser "nach Art einer Generalklausel über allen sonstigen Rechtsvorschriften" stehe und eine "kompromißlose Ablehnung des NS" gebiete. Tatsächlich verbietet § 3 VerbotsG nur die weitere Mitgliedschaft in der NSDAP und den Einsatz für deren (natürlich gemeint: typischen und verwerflichen) Ziele.

Oder die Deutung des § 3g VerbotsG durch den OGH, jeden Schaß darunter zu subsumieren. Liest man die §§ des VerbotsG in der Fassung bis 1992, ergibt sich eindeutig, daß § 3g eine sonstige Mitwirkung an Putschversuchen ahnden soll und nichts weiter. Denn voran gehen ns. motivierte Verbrechen wie Mord oder Brandstiftung, und es folgte - vor Einschub des § 3h - das Unterlassen von Anzeigen. Und dieses Unterlassen kann sich nur auf Grobes beziehen! Vgl. Grießer, W.: Verurteilte Sprache, Kapitel 14.1.

Antworten Gast: Senf dazu
30.08.2012 20:07
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Re: Umdeutungen von Gesetzen

Bezeichnend schon der Vergleich mit der Strafdrohung für Vergewaltigung von sechs Monaten bis zehn Jahre

Wer einer Frau ein verbotenes Liedlein vorsingt, riskiert eíne doppelt so hohe Strafe (ein bis zehn Jahre, bis zu zwanzig bei besonderer Gefährlichkeit des Gesanges oder des Sängers) wie der, der sie mehrmals brutal vergewaltigt -

und hat auch wenig Aussichten auf Fußfessseln....

Ist das noch rational erklärbar?

Gast: Leere Worte
29.08.2012 06:07
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Gesetze sind heutzutage gedruckte Erpressung und Lügen!

Denken wir an ESM, alle möglichen Reformen und an Wien. Da soll der Bürger/ Zahler über Fahrradkennzeichen abstimmen, einstweilen wird die Parkgebühr stadtweit eingeführt.

Einen Schnellfahrer bestraft man sofort, Politiker und Bosse laufen trotz Milliardenvergehen frei herum.

Dank der Gesetzeslage!

Für wie dumm hält man die Masse?!


Antworten Gast: netzwerker5
29.08.2012 21:54
1 0

Re: Gesetze sind heutzutage gedruckte Erpressung und Lügen!

Die blöde Herde läßt sich ohnehin alles gefallen. "Anything goes" - mit Frechheit selbstverständlich! Es ist richtig lieb, dass sich Juristen zu derartigen Äußerungen herablassen - man kann halt nix machen, wenn Regeln nicht eingehalten werden.

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wie soll man das verstehen:

Wie die Religion keine normative Bezugsgröße mehr ist (s. die Beschneidungsdiskussion) wird nach Prischings Worten auch das Recht unplausibel: „Jederzeit ist die Frage zu stellen, warum es eigentlich gelten soll.“

dass die Relgion keine Bezugsgröße mehr sein soll, hat schon die Französiche Revolution gefordert, ein Punkt, wo ich unbedingt Robbespiere zustimme, wenn auch sonst nicht in vielem.

Antworten Gast: reine behauptung
29.08.2012 21:57
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Re: wie soll man das verstehen:

Religion ist - oder soll keine normative Bezugsgröße mehr sein?
Wie ist das mit dem Islam in Europa? Die Diskussion ist überfällig.

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Guter Artikel

Ich bin ein treuer Freund des Rechtspanoramas seit vielen Jahre. Ich weiß dass immer wieder gute Artikel kommen. Der war wieder mal vortrefflich. Besser hätte man es nicht schreiben können. Die Entfremdung des Volks vom Recht kommt auch daher weil manche Gesetze auch ernst gestrassert werden.
Was mich z.b. als Normalbürger stört ist die Steuerkomplexität..Warum kann ich z.b. nicht ein einziges Mal steuern bezahlen und kann von da an den Staat in Anspruch nehmen. Wenn ich z.b. ein Auto anmelde, muss ich Anmeldegebühr Versicherungssteuer Parkpickerl Vignette Benzinsteuer Mehrwertsteuer und Nova zahlen. Warum kann man nicht alles in einer einzigen Steuer zusammenfassen? Vermutlich schafft Komplexität Arbeitsplätze. Aber sind es Volkswirtschaftlich produktive Arbeitsplätze?

Antworten Gast: marmelade
28.08.2012 22:01
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Re: Guter Artikel

Hier sollte die Wortwahl bedacht werden. Handelt es sich wirklich um eine "Entfremdung des Volkes vom Recht", oder nicht doch eher um eine "Entfremdung des Rechts vom Volk"?

Antworten Antworten Gast: RA
01.09.2012 07:26
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Re: Re: Guter Artikel

Sicher ist beides der Fall, wobei die Entfremdung des Rechtes vom Volk stärker ist und erst die Entfremdung des Vokes vom Recht zeitigt.

Antworten Antworten Gast: Österreicher
30.08.2012 16:56
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Re: Re: Guter Artikel

Wohl eher um die Entfremdung des Volkes vom Recht!!!! Vergleichen Sie wieviele Leute vor 30 Jahren bei Rot eine Ampel überquert haben und wieviele das heut tun!!! Nur so als Beispiel. Der Zuzug aus Süd und Ost da kräftig mitgeholfen, denn DIE Herrschaften interessiert das ganz und gar nicht!!

Gast: Wen wundert's
27.08.2012 20:14
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KEINE RENTEN FÜR DISSIDENTEN!!!

in Anbetracht dessen, wie Bürger von der Justiz behandelt werden.

Da heißt es in einem Gutachten eines Sachverständigen wörtlich:

"Gefertigtem, der sich interessensmäßig seit Jahren mit dem Thema „Persönlichkeitsstörungen'' beschäftigt, ist natürlich das Verhalten des Gegners in keiner Weise entgangen…. Die Untersuchung bei Gefertigtem war geprägt durch Rede und Gegenrede mit provokativen Inhalten..."

Da er auch noch „querulative Tendenzen“ wie die Ablehnung einer Richterin und eine disziplinäre Anzeige gegen einen anderen SV, gezeigt hatte, würde der "Zuspruch einer Leistung aufgrund seines psychischen Verhaltens würde eher einer Belohnung entsprechen"

Das Sozialgericht Wiener Neustadt hält an diesem Sachverständigen - offenbar in Anerkennung seiner profunden Analyse des (wörtlich!) "GEGNERS" der hohen Gerichtspersonen - eisern fest. Nach über einem Jahr gibt es nicht einmal einen Beschluß über den Befangenheitsantrag.

Das Verfahren zieht sich dahin - offenbar bis zum Zeitpunkt, wo das Opfer sowieso den Korridor erreicht - falls es ihn erlebt.

Und dann wundert man sich über das Urteil der Bevölkerung über diese Justiz.....

Antworten Gast: marmelade
27.08.2012 23:04
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Re: KEINE RENTEN FÜR DISSIDENTEN!!!

"Rede und Gegenrede" sind einfach Mittel des wissenschaftlichen Diskurses und keinerlei Ausdruck einer Persönlichkeitsstörung.

Es mag sein, dass ein solches Verhalten in einem duckmäuserischen Justizapparat ungewöhnlich wirkt. Krankhaft dürften aber eher die Riten innerhalb der Justiz sein (eine echte Minderheit in der Bevölkerung) anstatt die offene Kommunikation, die woanders wirklich herrscht.

Offene Kommunikation ist das beste Zeichen dafür, dass keine Persönlichkeitsstörung vorliegt.
Persönlichkeitsgestörte tendieren eher dazu, alles in sich hineinzufressen.

Antworten Antworten Gast: Konfitüre
28.08.2012 06:37
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Re: Re: KEINE RENTEN FÜR DISSIDENTEN!!!

wobei es hier nicht nur um medizinische (?), sondern vor allem um standespolitische Aspekte zu gehen scheint, wenn man einem Menschen, der auf Grund von Beschwerden als eine Art (hier nicht Klassen- sondern) Kastenfeind diagnostiziert wurde, einen SV aufzwingt, der ihn als "Gegner" bezeichnet und entsprechend behandelt, und damit geradezu demonstrativ ein faires Verfahren verweigert.

Antworten Antworten Antworten Gast: marmelade
28.08.2012 22:07
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Re: Re: Re: KEINE RENTEN FÜR DISSIDENTEN!!!

Ich kenne die Details der von Ihnen geschilderten Umstände nicht, möchte allerdings ganz generell zu bedenken geben, dass "Hobby-Psychologen" oft soziale oder soziologische (gesellschaftliche) Unterschiede fälschlicherweise als psychologische Abartigkeit abtun.

Einen der einfachsten Irrtümer habe ich weiter oben ansatzweise geschildert: Nicht Offenheit ist Symptom einer psychischen Erkrankung, sondern (in diesem Zusammenhang hier) Zurückzug, Verschlossenheit, "Abkehr von der Welt" und soziale Isolation.

Bzgl. echter psychologischer "Erkrankungen" gibt es internationale Normen, denen sich auch eine seriöse Diagnose zu unterwerfen hat.
Diese sind auch dazu da, um Missbrauch (psychologisches "Anpatzen" missliebiger Personen) zu verhindern.

Leider werden diese Normen bei "Diagnosen" in Österreich nicht immer eingehalten.

Bei Gerichtsverfahren sollten mehr Personen den Mut aufbringen, den Gutachter zu klagen.

Es wird aber oft übersehen,

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Addendum
29.08.2012 21:20
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Re: Re: Re: Re: KEINE RENTEN FÜR DISSIDENTEN!!!

Klagen auf Schadenersatz sind leider weniger eine Frage des Mutes, sondern des Kostenrisikos, das jemand, der gezwungen ist, sich für ein paar hundert Euro BU-Pension mit diesen (Selbstzensur) Persönlichkeiten abzugeben, nicht leisten kann.

(während der SV schlimmsten- oder bestenfalls die Rechnung an seine Haftpflichtversicherung weiterreicht)

Und die Erfolgsaussichten des einfachen Bürgers bei einer Justiz, die nicht einmal einen SV, der eine Verfahrenspartei wörtlich als "Gegner" bezeichnet, als befangen abzieht, kann man ja realistischerweise abschätzen


Gast: phj
27.08.2012 19:53
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Gibt es Auswege aus der Krise des Rechts?

Pichler plädiert für einen Ausbau der direkten Demokratie.
Aber genau das wollen die Politiker aller Coleurs verhindern.
Zur Zeit ist es doch so:
Wer mehr Geld zur Verfügung hat, desto mehr kann er sich das Recht biegen.
Die Krise des Rechts ist auch die Krise unserer "Demokratie".

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Selbstkastration

Mit der Entscheidung, im Strafverfahren den weisungsgebundenen Staatsanwalt anstelle des unabhängigen Untersuchungsrichters zum Herren des Verfahrens zu machen, hat das Parlament die Justiz zugunsten der Parteien kastriert. Was dabei herauskommt zeigt z.B. der Fall Kampusch !

Gast: Wiener Ente
27.08.2012 18:02
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Recht im freien Fall nach unten

Pichler und Prisching haben sich ja noch viel zu höflich ausgedrückt, die Wahrheit ist aber viel bitterer: Das Recht in Österreich ist derzeit im freien Fall nach unten. Richter machen durch eigene Auslegungen sich ihre Gesetze selbst, Staatsanwälte betreiben Arbeitsverweigerung, Rechtsanwälte tricksen wo es nur geht, Verbrecher, Banken und Gauner lachen die ehrlichen Menschen aus,...usw. usw.
Nur: Wie lange geht das noch, was kommt danach??
Wollen wir wirklich zusehen, wie die Zukunft unserer Kinder und Nachkommen durch eine juristische Verbrechermafia zerstört wird?
Schön langsam beginne ich mich mit dem Gedanken eines Volksgerichtes anzufreunden, denn das derzeitige System hat keine Zukunft!

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Tummelplatz von Unanständigkeit


Christine Lagarde: "Wir verletzten alle Rechtsvorschriften, weil wir einig auftreten und wirklich die Euro-Zone retten wollten."

Jean Claude Juncker: "Wenn es ernst wird, muß man lügen!"

Wolfgang Schäuble: "Weil wenn die Krise größer wird, werden die Fähigkeiten, Veränderungen durchzusetzen, größer!"

Wolfgang Schäuble: "Aber meine Abgeordnetenkollegen im Parlament und die öffentliche Meinung in Deutschland müssen glauben, dass wir es ernst meinen. "
http://www.youtube.com/watch?v=n_rs9KyKZG4

Gast: vjc
27.08.2012 14:11
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Niemanden

sollte der freie Fall nicht wirklich überraschen.

Verarscht Euch gegenseitig! Die Sauereien im Sozial-, Finanz- und Verwaltungsrecht werden immer evidenter.

Das Internet ermöglicht die Verbreitung unglaublicher Urteilsargumentationen an eine weite Bevölkerungsteile. Damit sind die Zeiten vorbei in denen man solche Urteilsprovokationen einfach in einen Rsa-Brief stopfen konnte und vermeinte, die Sache wäre damit erledigt und vom Tisch.

Diese Justiz hat ihre Glaubwürdigkeit verspielt. Findet Euch damit ab. Schuld- seid Ihr nur selbst.

Gast: Patient
27.08.2012 13:33
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Horror Krankenkassen

Ich warte schon 6 1/2 Monate auf die (teilweise) Rückerstattung der Wahlarzt-kosten von der NÖGKK.

Entweder sitzen dort nur Faulpelze oder Betrüger, sonst hätten sie die Kosten schon längst erstattet.

Aber wahrscheinlich hat das System, damit niemand mehr zu Wahlärzten geht. Das zeigt aber wie kriminell das System ist.

Antworten Gast: marmelade
27.08.2012 15:21
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Re: Horror Krankenkassen

Samt Zinsen einklagen.

Antworten Antworten Gast: Patient2
27.08.2012 16:24
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Re: Re: Horror Krankenkassen

Bei unserer Justiz bleibt er nicht nur auf den Forderungen sitzen sondern kann auch noch die Verfahrenskosten zahlen.

 
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