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Spülmittel statt Mineralwasser: Kein Arbeitsunfall

26.08.2012 | 18:41 |   (Die Presse)

Arbeiter verletzt sich auf Weg zur Baustelle schwer: Fehler lag in Bäckerei, wo er Jause kaufte.

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Wien/Kom. Wenn Mitarbeiter sich beim Jausnen während der Arbeit schwer verletzen, ist das ihre Privatsache und kein Arbeitsunfall. Diese im wörtlichen und im übertragenen Sinn schmerzhafte Erfahrung musste ein Mitarbeiter eines Haustechnikunternehmens machen, der unterwegs zu einer Baustelle in einer Bäckerei etwas zu essen und zu trinken kaufte und dabei Opfer einer verhängnisvollen Verwechslung wurde: In einer Mineralwasserflasche war statt Wasser eine Industrielauge für eine Spülmaschine, und als er von der ätzenden Flüssigkeit trank, verletzte er sich schwer. Magen und Speiseröhre mussten teilweise operativ entfernt werden, auch infolge ständiger Schluckbeschwerden kann sich der Mann seither nur ungenügend ernähren. Seine Erwerbsfähigkeit ist um 100 Prozent auf null gemindert.

Der Mann klagte die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt auf Zahlung einer Versehrtenrente. Begründung: Der Unfall habe sich auf einer gemeinsamen Betriebsfahrt ereignet, der Jausenkauf bei dieser Bäckerei habe der betrieblichen Übung entsprochen, und deshalb liege ein Arbeitsunfall vor.

So sah es zwar auch das Arbeits- und Sozialgericht, nicht aber das Oberlandesgericht: Es wies die Klage ab. Der evidente Fehler in der Bäckerei sei nicht der betrieblichen Gefahrensphäre am Arbeitsplatz des Klägers zuzurechnen. Der OGH bestätigte (und wies eine ao. Revision zurück): Der Unfall sei nicht durch besondere Gefahrenelemente der versicherten Tätigkeit im Betrieb des Dienstgebers verursacht worden, er hebe sich nicht von den alltäglichen Risken ab, denen jeder ausgesetzt sei (10 ObS 97/12f).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.08.2012)

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25 Kommentare
 
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blödsinn!

wie hoch wäre die wahrscheinlichkeit gewesen, dass ihm im trauten heim das gleiche passiert wäre?

woher kommt der reiniger? war er in der arbeit eingesetzt? wurde er von einem arbeiter eingefüllt?

beeinspruchen, aber dalli.

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Superlustig!


Und warum zahlen die nicht und erheben Forderungen (Regress) an den Bäckereibetrieb?

Denn ein Arbeitsunfall müsste das allemal sein. Ich erinnere mich an die Geschichte mit der Bank, wo jemand am Heimweg eine Erledigung gemacht hat - erst das hat den Weg von der Arbeit nach Hause unterbrochen.
Davon kann hier aber keine Rede sein.

Überbleiben tut der Geschädigte - Sauerei!

Re: Superlustig!

Wenn Sie eh davon ausgehen, dass man sich ohne Probleme beim Bäcker regressieren kann, wieso denken Sie dann, dass der Geschädigte überbleibt?

Die Sozialversicherung ist nicht Geldeintreiber für den Geschädigten. Ob ein Anspruch gegen einen Dritten besteht ist also völlig unerheblich für die Frage, ob die AUVA eine Zahlungspflicht hat.

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Warum ich das denke?


Erster Absatz:
Weil ich weiß, wie lange ein privater Prozess sich hinzieht und es nicht zumutbar ist, dass ein Geschädigter, den kein eigenes Verschulden trifft, jahrelang in der Luft hängt und sich den prozess womöglich gar nicht leisten kann.

Zweiter Absatz:
Wir leben in einer Solidargemeinschaft. Die Unfallversicherung ist geradezu verpflichtet, den Geschädigten zu unterstützen wo sie nur kann.
Das hat mit Geldeintreiber herzlich wenig zu tun.

Mein lieber Freund, denken Sie mal daran, was Haftpflichtversicherungen tun, wenn ein besoffener Lenker Ihre Karre verbiegt - und überlegen Sie mal was wichtiger ist.

Sie dürfen vertrauen, dass der andere nicht besoffen ist, und egal wie schuld er ist, Sie haben Anspruch auf Schadenersatz.
Immerhin soviel schafft die Solidargemeinschaft schon.

Und kommen's mir nicht mit rechtlichen Unterschieden oder Feinheiten, was da passiert ist eine skandalöse Unmenschlichkeit.

Re: Warum ich das denke?

Erster Absatz: Das ist aber nicht Aufgabe der Sozialversicherung. Dafür gibts Verfahrenshilfen.

Zweiter Absatz: Wir leben in einem Rechtsstaat wo die Gelder die ich armer Schlucker in die AUVA einzahle einem anderen armen Schlucker nur in solchen Fällen weitergegeben werden wo er auch tatsächlich einen Anspruch darauf hat.

Versuchen Sie mal von der Kfz-Haftpflichtversicherung Schadenersatz zu fordern, wenn Ihnen ein Kollege beim Pokern einen Bierkrug auf den Kopf haut. Sie dürfen vertrauen, dass egal wie schuld der andere ist, Sie keinen Anspruch auf Schadenersatz von der Haftpflichtversicherung haben, weil es die einfach nicht betrifft. Egal wie arm Sie sind.
Genauso wenig kann ich von Ihnen verlangen mir meinen Wasserschaden nach Rohrbruch zu zahlen, nur weil es mich so hart trifft.

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Rechtsstaat?


Wenn die Erläuterung von Aliasa so zutrifft, dann gäbe es ja wirklich keinen Anspruch.
Ich war davon ausgegangen, dass es sich sehr wohl um einen Arbeitsunfall handeln müsste - anscheinend auch das Arbeits- und Sozialgericht.

Der Heimweg wird zum Beispiel durch eine private Erledigung (Bank) unterbrochen; ich dachte nicht, dass das auf dem Hinweg, der ja nicht gefolgt von der Privatzeit ist und offensichtlich nicht in Privatzeit übergeht, sein kann.

Das Oberlandesgericht hat außerdem mit der Verschuldensfrage (nicht beim Arbeitsumfeld) argumentiert, was einer Gleichstellung in einem Rechtsstaat nicht entspricht, wenn der Autounfall, bei dem ich am Schutzweg überrollt werde, dann sehr wohl als Arbeitsunfall gesehen wird.
Oder wird die AUVA nicht auch hier regressieren?

Mit welcher Berechtigung also wird mit zweierlei Maß gemessen?

Re: Rechtsstaat?

Also ich habe das OGH-Erkenntnis gelesen und das was dort vom OLG zitiert wird.
Ich finde nirgendwo etwas dazu, dass das OLG mit dem Verschulden argumentiert hätte.
In dem Zitat geht es ganz ausdrücklich um den Zusammenhang mit dem betrieblichen Risiko, so wie Aliasa es erklärt hat.
Mit diesem einen Maß wird gemessen und das OLG sagt sogar ausdrücklich, dass deswegen andere Fälle nicht vergleichbar sind.
Und das wären auf den ersten Blick deutlich ähnlichere Fälle als der Autounfall (giftiges Öl in einer Bierflasche, Spülmittel in einer Weinflasche).

Wenn ich da irgendwo die Verschuldensargumentation übersehen habe wäre ich Ihnen für eine Aufklärung dankbar. Das würde nämlich dann wirklich nicht viel Sinn ergeben.

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Rechtsstaat - Gleichheit?


Ich lese das im letzten Absatz des Artikels schon als ein Argumentieren mit dem Verschulden:

"Der evidente Fehler in der Bäckerei sei nicht der betrieblichen Gefahrensphäre am Arbeitsplatz des Klägers zuzurechnen. Der OGH bestätigte (und wies eine ao. Revision zurück): Der Unfall sei nicht durch besondere Gefahrenelemente der versicherten Tätigkeit im Betrieb des Dienstgebers verursacht worden, er hebe sich nicht von den alltäglichen Risken ab, denen jeder ausgesetzt sei (10 ObS 97/12f)."

Und jetzt setzen Sie in diesen Spruch meinen lästigen Autounfall oder einfach einen selbstverschuldeten Beinbruch ein.

Das alles wäre dann genau mit der gleichen Berechtigung kein Arbeitsunfall!

Re: Rechtsstaat - Gleichheit?

Es ist im Artikel ein wenig verwirrend zitiert, ja. Aber dafür können die Gerichte nichts.
Im Urteil kommt zwar am Rande vor, dass es ein Fehler der Bäckerei war, aber nur in der Beschreibung des Hergangs, in der Argumentation wird das nicht einmal erwähnt.

Es wird genau die Begründung verwendet, die Aliasa erklärt hat. Es geht nicht um das Verschulden der Bäckerei oder die Unterbrechung des Arbeitsweges, sondern schlicht darum, dass man immer essen muss, und das daher mit dem Betriebsrisiko nichts mehr zu tun hat. Auch ihr Link auf help.gv sagt nichts anderes: Als Arbeitsunfall zählt ein Unfall auf dem WEG ZUM Mittagessen, nicht BEIM Mittagessen. Außer vielleicht - was bei help nicht einmal steht - wenn es eine Betriebskantine ist.

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Re: Rechtsstaat - Gleichheit?

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/289/Seite.2891100.html

Es dürfte also eng werden, denn die Besorgung des Essens unterbricht wohl doch nicht den Hinweg zur Arbeit.
("•Auf dem direkten Weg von der Wohnung oder ständigen Unterkunft zur Arbeit, zum Mittagessen oder auf dem Heimweg, wobei auch Fahrgemeinschaften sowie Wege zum Geldinstitut geschützt sind"

Re: Re: Rechtsstaat - Gleichheit?

Nachdem lange, ausformulierte Beiträge bei der Presse immer hängen bleiben probier ich die Kurzfassung:
Auf dem WEG ZUM Mittagessen, nicht BEIM Mittagessen.
Und im Urteil wird zwar erwähnt, dass die Bäckerei schuld ist, aber nur in der Darstellung der Fakten, nicht bei der rechtlichen Begründung.
Die Begründung funktioniert genau wie Aliasa gesagt hat. Da kann man Ihr Beispiel tausendmal einsetzen und hat keine Ungleichbehandlung.

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Rechtsstaat - Gleichheit?

Danke einstweilen, ich kann Ihren Ausführungen gut folgen.

Ich erwarte einen Rückruf von der Arbeiterkammer zu dem Thema, wurde aber grundsätzlich auf die Judikatur verwiesen, da diese Sache recht schwierig einzuschätzen sei.

Aber eines sage ich auf jeden Fall noch dazu: Auch wenn die Sache somit klar geregelt sein sollte, bedeutet das noch lange nicht, dass sie gerecht geregelt ist.
Da wäre der Gesetzgeber dringend zum Handeln gefordert.

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Re: Rechtsstaat - Gleichheit?

Aha, doppelt gemoppelt.

Gast: verstehdasmaleiner
27.08.2012 10:52
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die Judikatur zu Arbeitsunfällen ist kaum nachvollziehbar

Als Arbeitsunfall gelten auch Unfälle am Weg zur und von der Arbeit. Spiegelglatter Gehsteig oder schneebedeckte Straße. Wenn ein 105 jähriger Pensionist auf dem Schutzweg statt dem Bremspedal das Gas erwischt und auf dem Weg zur Arbeit jemanden umnietet, hebt sich das auch nicht von den alltäglichen Risken ab, denen jeder ausgesetzt ist???? Außerhalb der beruflichen Tätigkeit gelten als Arbeitsunfall alle Unfälle bei Betriebsausflügen und Betriebsfeiern, die vom Arbeitgeber veranstaltet und bezahlt werden. Fazit: Nur konsumieren, was der Arbeitgeber bezahlt???!!!!!oder gar nicht erst solche Veanstaltungen besuchen und daheim bleiben...

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Ja, aber


das war ja voll in der Arbeitszeit. Also so, wie wenn ich am Schutzweg überrollt werde.

Die argumentieren ja mit der Verschuldensfrage, was aber beim anerkannten Arbeitsunfall nicht getan wird.

Was unterscheidet aber den einen Unfall vom anderen?

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Re: die Judikatur zu Arbeitsunfällen ist schon nachvollziehbar

Den Arbeitsweg muss man wegen der Arbeit, und nur wegen der Arbeit zurücklegen -> Zusammenhang klar gegeben.
Essen muss man grundsätzlich immer, ob man arbeitet oder nicht -> Essen nur insoweit versichert, als sich eine besondere Arbeitsgefahr verwirklicht (wäre der Mann zB vom Gerüst gefallen beim Essen oder in der Werkskantine ausgerutscht). Der Unglückliche hat aber einen Schadenersatzanspruch gegen die Bäckerei.

Danke.

Gut erläutert.

Gast: vcj
26.08.2012 20:39
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Die Rechtsprechung in Angelegenheiten gegen den Staat ist ein



S-K-A-N-D-A-L

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Re:

Wieso? Und welcher Staat? Die AUVA ist jedenfalls nicht der Staat, mein Lieber.

Antworten Antworten Gast: vcj
27.08.2012 20:46
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Dös gibt´s ja net

Die AUVA ist jedenfalls eine STAATLICH und GESETZLICH geregelte Gebietskörperschaft. Spielen Sie Ihre lustigen Sinnentfremdungsspielchen nicht hier ! Die AUVA ist NICHT irgendeine private Versicherung. Verarschen lasse ich mich woanders.

Antworten Antworten Antworten Gast: Ohtar
28.08.2012 16:47
3 0

Re: Dös gibt´s ja net

Gebietskörperschaften sind Bund, Länder und Gemeinden. Die AUVA ist als Selbstverwaltungskörper eine Körperschaft öffentlichen Rechts, aber keine Gebietskörperschaft. Die AUVA ist im Rahmen ihres eigenen Wirkungsbereichs weisungsfrei und ist verpflichtet, im Interesse der Versichertengemeinschaft nur dort Leistungen zu erbringen, wo es gesetzlich vorgesehen ist.
Im Übrigen würde eine lockerere Judikatur zu Arbeitsunfällen unweigerlich zu höheren Pflichtbeiträgen führen. Käme dann der nächste Aufschrei?

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: vcj
28.08.2012 17:32
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Re: Re: Dös gibt´s ja net


die ökonomischen Konsequenzen sind eine andere Geschichte. Mir ging es nur darum den dummen Einwand zu relativieren, dass es sich bei der AUVA nicht um eine typisch staatliche Verwaltungsorganisation (mit Pflichtbeiträgen und gesetzlichen Vorgaben) handelt. Wenn die korrekte Bezeichung Körperschaft des öffentlichen Rechts lautet, soll es mmir recht sein, es ändert aber nichts inhaltlich. Diese Wortspielereien, der sich besonders schlau haltenden Juristen sind ärgerlich, weil sie am Kern der Sache vorbei gehen und kein Argument darstellen.

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Re: Re: Re: Dös gibt´s ja net

Mag es dir auch darum gegangen sein, es ist misslungen. Einen Kern hat deine Aussage schon gar nicht. Eigentlich ging es sowieso um die angeblich skandalöse Rechtsprechung. Warum die gegenüber der AUVA skandalös sein soll (nur weil nicht in 100% der Fälle der Kläger gewinnt?) ist nach wie vor eine nichtssagende Behauptung von jemandem, der offensichtlich nichts über die gesetzlichen Vorgaben weiß, an die sich AUVA und Gerichte bitte gefälligst zu halten haben.

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: vcj
29.08.2012 13:11
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Re: Re: Re: Re: Dös gibt´s ja net

Liebchen, sei nicht gar so simpel. Du kapierst offenbar nicht worum es geht: Nämlich dass Klagen gegen staatliche Organisationen (sei es Schönsprech "Körperschaften des öffentlichen Rechtes“ wie z.B. PVA, AUVA,SVA,WGGK, oder hoheitsrechtliche Organe wie Polizei, Bundesheer, oder sonstige) auf Grund der korrupten Rechtsprechung (von wo Du offenbar herstammst) aussichtslos sind, egal wie eindeutig der Sachverhalt für den Kläger spricht. Ihr biegt und brecht die Gesetze mit Eurer idiotischen Judikatur nach Strich und Faden - und glaubt Euch nehme noch irgendwer ernst. Da ist kein Argument zu dumm, keine Manipulation zu korrupt: Denke z.B. an die 180 Kaprunopfer und den glatten Lügen im Gutachten über den Heizstrahler. - Unfähige Träumerin!

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Ohtar
30.08.2012 13:08
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Re: Re: Re: Re: Re: Dös gibt´s ja net

Ich empfehle eine kurze Judikaturrecherche im Rechtsinformationssystem des Bundes (www.ris.bka.gv.at). Dort lassen sich in der Rechtsprechung der österreichischen Höchstgerichte zahlreiche Entscheidungen besagter Körperschaften finden, wo diese einen Streitfall verloren haben.
Die fatalistische Generalaussage, dass es aussichtslos sei, gerichtlich gegen staatliche Organe vorzugehen, ist sehr realitätsfern. Konkrete Missstände in der Justiz gibt es sicher und in der politischen Kultur dieses Landes sowieso und die sollten durch inhaltsleere Pauschalverurteilungen nicht relativiert werden.

 
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