23.05.2013 21:36 Merkliste 0

Zu spät losgesagt: Mann bleibt auf "Kuckuckskind" sitzen

02.09.2012 | 18:23 |   (Die Presse)

Ein Ehemann wollte feststellen lassen, dass seine Tochter nicht von ihm stammt. Die Gerichte verweigerten dies, obwohl die junge Frau tatsächlich von einem anderen abstammt.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Wien/Aich. Wenn klar scheint, dass man nicht der Vater eines Kindes ist, sollte man besser rasch handeln. Sonst kann es unter Umständen passieren, dass man das „Kuckuckskind“ nicht mehr loswird. So geschehen in einem aktuellen Fall, über den der Oberste Gerichtshof zu befinden hatte.

1984 kam das Kind ehelich zur Welt, die Eheleute galten rechtlich betrachtet somit automatisch als Vater und Mutter. Etwa drei Monate nach der Geburt gestand die Frau aber, dass sie Zweifel darüber habe, wer der Vater ist. Sie habe nämlich einen Seitensprung begangen. Folge des Geständnisses waren ein Ehekrach sowie ein Zerwürfnis zwischen dem Ehemann und dem Nebenbuhler. Die Ehe selbst sollte aber noch bis zum Jahr 1999 bestehen, nach der Scheidung einigte man sich darauf, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht bekommen soll. Im Jahr 2000 fragte die Tochter schließlich die Mutter, warum der Vater denn für sie keinen Unterhalt bezahle. Die Mutter erzählte ihrem Kind daraufhin, dass es gar nicht von ihrem geschiedenen Mann abstamme. Das erfuhr über Umwege auch der Ex-Mann. Hatte die Tochter bisher immer wieder den vermeintlichen Vater besucht, stellte sie nun den Kontakt ein. Das rief wiederum die neue Lebensgefährtin des jahrelangen Scheinvaters auf den Plan: Sie schrieb einen Brief mit blumigen Worten, aus dem hervorging, dass der vermeintliche Vater die Tochter immer wie ein eigenes Kind geliebt habe. Zudem ergab sich aus dem Brief, dass der Mann bereits seit der frühesten Kindheit der Tochter von deren wahrer Abstammung gewusst hatte.

Im Jahr 2011 wollte der Mann sich schließlich doch noch offiziell von seiner inzwischen 25-jährigen Tochter lossagen. Das Bezirksgericht Wien Innere Stadt wies den Antrag des Mannes aber zurück. Denn selbst wenn jahrelang nur ein gravierender Verdacht bestanden haben mag, dass die Tochter nicht die eigene sei, hätten sich die Verdachtsmomente spätestens im Jahr 2000 verdichtet. Und zwar so weit, dass die in §158 ABGB vorgesehenen Antragsfristen zum Tragen kommen. Demnach hat man ab Erkennen des „Kuckuckskinds“ nur zwei Jahre Zeit, gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Nachwuchs doch nicht von einem selbst stammt. Diese Frist sei aber 2002 verstrichen, meinte das Bezirksgericht. Eine Meinung, der sich auch das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen in zweiter Instanz anschloss.

 

Es kommt nicht auf die Nase an

Der Mann zog vor den Obersten Gerichtshof. Dieser wischte aber die Einwände des Mannes weg. So sei es etwa nicht relevant, ob die Nasenform der Tochter drei Monate oder ein Jahr nach ihrer Geburt auffalle. Ebenfalls nicht entscheidend sei, dass die Tochter am Begräbnis ihrer – biologisch gesehen – Großmutter väterlichseits teilnahm. Das entscheidende Beweismittel, so der OGH, sei der Brief aus dem Jahr 2000. Daraus ergebe sich, was der Mann damals alles wusste, meinten die Höchstrichter, die den Vorinstanzen recht gaben: Der Mann hätte, nachdem er vom Geständnis seiner Ex-Frau gegenüber der Tochter erfahren hatte, eine endgültige Klärung der Abstammung in die Wege leiten müssen. Die Mutter habe schließlich nicht nur von Verdacht gesprochen, sondern richtiggehend eingestanden, dass der Ex-Mann nicht der Vater sei.

Obwohl sich im Prozess aus einem erbbiologischen Gutachten ergab, dass die Tochter sicher nicht von dem Mann abstammt, bleibt dieser somit der rechtliche Vater (8Ob120/11x). Übrigens: Später als 30 Jahre nach der Geburt des Kindes kann sich ein vermeintlicher Vater nie mehr von seinem Kind lossagen, egal, wann er die Verdachtsmomente erst aufgeschnappt hat. Nur das Kind kann sich dann noch von seinem Elternteil rechtlich lossagen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.09.2012)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

56 Kommentare
 
12
0 0

Somit steht fest:

Nach der Geburt -> Vaterschaftstest, ~ 500 gut angelegte €.

0 0

Somit steht fest:


Gast: GrafGudenus
08.09.2012 08:00
0 0

So ein Kind,

Prolo wird so der Fürstin leiblicher Vater, im juristischen Sinne.

Des Prolo"s Geld ist so richtig angelegt, denn der Fürstin juristischer Vater kann ein Habenichts sein.

Prolokind wird so eine gute Partie, OHNE Fehl und Tadel.

In welcher Welt leben wir eigentlich?

"Wenn klar scheint, dass man nicht der Vater eines Kindes ist, sollte man besser rasch handeln. Sonst kann es unter Umständen passieren, dass man das „Kuckuckskind“ nicht mehr los wird."

Vollkommen unlogisch und nachgerade hirnrissig wäre natürlich, das Kind, mit dem man vielleicht auch schon Jahre gelebt und es über alles geliebt hat, einfach weiterhin als eigenes Kind anzusehen. Weil es nichts dafür kann und einen selbst als Vater ansieht (unabhängig vom Erzeuger). Weil es auf Liebe ankommt und nicht darauf, von wem das Sperma gekommen ist?

Genauso hat sich der Kerl auch verhalten...bis zur Scheidung. Dann plötzlich erlischt die Liebe zum Kind, es ist nicht mehr "seins".

Meine Meinung: Der Typ hat sie nicht alle. Wahrscheinlich ist ihm erst aufgefallen, dass das Mädel auch Pflichtteilsansprüche hat :-)

Soviel zu Heinisch-Hosek's Aussage:

"(Uneheliche) Väter brauchen nicht mehr Rechte, sie haben ja auch keine Pflichten" ...

Ich bestelle im Jahre 2000 ein Auto und bezahle, geliefert wird nicht.

2009 klage ich auf Rückabwicklung, weil noch immer nicht geliefert wurde.

Nix da, sagt das Gericht, Verjährung.

Skandaljustiz aber auch!

Antworten Gast: lex
06.09.2012 11:15
2 0

Re: Ich bestelle im Jahre 2000 ein Auto und bezahle, geliefert wird nicht.

Das kann man wohl kaum als Skandaljustiz bezeichnen, wenn die Gerichte die bestehenden Gesetze anwenden. Und die Verjährung steht nun mal im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch drin.

Re: Re: Ich bestelle im Jahre 2000 ein Auto und bezahle, geliefert wird nicht.

http://www.youtube.com/watch?v=JAReq4WMmqI

Antworten Gast: Nyn
05.09.2012 18:32
1 0

Re: Ich bestelle im Jahre 2000 ein Auto und bezahle, geliefert wird nicht.

Sie hatten drei Jahre Zeit zu klagen.

Antworten Antworten Gast: Wiener Ente
06.09.2012 12:11
0 0

Re: Re: Ich bestelle im Jahre 2000 ein Auto und bezahle, geliefert wird nicht.

Das hat mit ABGB-Recht nichts zu tun !
Wenn sich jemand Sachen einbehält, ohne dafür eine Leistung zu liefern, ist das Betrug bzw. schwerer oder gewerblicher Betrug. Hieffür gibt es andere Fristen. Doch selbst wenn die Frist bereits abgelaufen ist, ist es noch immer Betrug und nicht etwa ein Pariser Schnitzel. Es wird daher der künftige Gesetzgeber(Nationalrat) für mehr Sicherheit sorgen müssen, indem einfach die Verjährungfristen erstreckt werden. Denn genau solchen Sachen machen den Weg frei zu immer mehr Betrügereien und die Bevölkerung steht hilflos daneben und die Gerichte sagen: Ätsch, bätsch, verjährt und keine Arbeit !

Re: Re: Ich bestelle im Jahre 2000 ein Auto und bezahle, geliefert wird nicht.

@Nyn: http://www.youtube.com/watch?v=JAReq4WMmqI

3 1

Vater

Dies ist eben das "full service" der österreichischen Rechtssprechung nicht nur durch Zeugung Vater zu werden.
Es sind die richtigen Geisterreitervorschriften wie im Bereiche der Fußfessel für Sexualtäter. Für "diese Gesetze" sind im Parlament keine
183 Abgeordneten nötig.

1 0

Klingt komisch ist aber so...

Der Grund warum eheliche Kinder automatisch als Kinder des Ehemannes gelten liegt wohl darin, dass sie es meistens auch sind und der Staat die Verantwortung in diesen Fällen (bequemerweise) einfach dem Mann der da ist umhängen will, damit irgendwer die Verantwortung trägt und der Staat nicht gleich selbst einspringen muss. Der Mann kann sich ja jederzeit wehren, indem er die Vaterschaft bestreitet, sobald er erfährt, dass er nicht der Vater sein könnte (oder auch einfach so zur Sicherheit)
Dass das irgendwann nicht mehr gehen soll, weil der Mann es schon lange wusste und trotzdem nichts unternommen hat, sich offenbar damit abgefunden hat oder nach der allgemeinen Verjährung soll nur der Rechtssicherheit dienen (wenns bis dahin kein Thema war soll es so bleiben...)

Das möchte ich sehen

wenn sich ein Mann aufgrund eines Briefes mit dem Inhalt eines Eingeständnisses seiner Ex, von einem Kuckuckskind lossagt.
Dann werden die Robenträger Beweise fordern!

Es ist aber doch irgendwie cool, das man rechtlich Vater sein kann, ohne jemals einen Schuss abgegeben zu haben. Gibts wohl auch nur in ausgewählten Bananenstaaten...

Antworten Gast: Intelligenzbestie
06.09.2012 11:29
1 0

Selbstverständlich würde in solch einem Fall ein Vaterschaftstest durchgeführt werden.

Davon abgesehen sollte jeder, der einen Vertrag unterzeichnet - wie auch die Eheschließung einer ist - die Vertragsbedingungen sowie die diesbezüglich geltende Gesetzeslage VOR der Unterzeichnung prüfen.
Wer mit den Bedingungen nicht einverstanden ist, soll einfach nicht heiraten. Schließlich besteht dazu keinerlei Verpflichtung, es ist dies eine rein persönliche und private Entscheidung.

Gast: Grummelbart2
04.09.2012 10:20
3 2

Geht so in Ordnung...

...wenn der vermeintliche Vater sich jahrelang nicht darum kümmert, ob das Kind sein eigenes ist, und dann - ohne jeglichen Rechtsgrund bzw "einfach so" (da zu diesem Zeitpunkt wohl auch keine Verpflichtungen mehr bestanden) sich lossagen möchte, ist die Entscheidung in Ordnung.

Antworten Gast: Wiener Ente
04.09.2012 11:08
3 1

Re: Geht so in Ordnung...

Geht sicherlich nicht in Ordnung. Denn da ist das Problem mit dem Erbrecht und anderer sozialer Verpflichtungen usw.
Wer sagt, dass das "Kuckuckskind" sich um den gehörnten Vater kümmert oder sich gekümmert hat ?
Der Mann wird schon wissen, warum er das tut. Ohne Grund macht man so etwas nicht. Wahrscheinlich hat sie ihm einen bestimmten Finger in einer Richtung mit allen Konsequenzen gezeigt.
Zusätzlich ist dieser Fall keine "Quasi-Adoption", bei der alle Beteiligten nach ihrem Einverständnis und freier Willensentscheidung gefragt werden müssen.
Und wenn`s so leicht geht, könnte man Ihnen auch ein Kuckuckkind unterjubeln, ein paar Brieferl schreiben, die belegen,dass Sie eh einverstanden sind und dann schön und lieb Ihr Vermögen erben(sofern Sie welches haben). Eine neue Form der Erbschleicherei im Gegensatz zu den justiziellen Testamentsfälschern.

Ich würde mich auch gern lossagen.

Allerdings von meinen leiblichen Eltern.
Geht das?

ja, das geht.


Re: ja, das geht.

Es sei denn, er ist älter als 30....

Antworten Antworten Antworten Gast: FroggyII
05.09.2012 08:24
0 0

Re: Re: ja, das geht.

Das Kind selber kann immer die Abstammung bestreiten, auch wenn es über 30 ist. Sowas kommt durchaus vor.

Die biologischen Eltern wird man aber auf diese Art nicht los.

Re: Re: Re: ja, das geht.

Aber gibt es nicht irgendwas, mit dem man die Rechte und Pflichten als Kind los wird? So ähnlich wie beim Enterben, nur umgekehrt.

nein, tut mir leid.

in den 80-ern, glaube ich, wurde so ein gesetzestext zwar diskutiert, aber er kam nicht zur anwendung.

sie können sich also erbschaften entschlagen, aber eine elternschaft können sie als biologisches kind nicht anfechten.

Na, Schaß...

Dann wandere ich halt aus.

Oder gibt es nicht sowas wie eine Zeit, in der man nix mehr miteinander redet, wodurch bewiesen wird, dass das Verhältnis unwiderruflich zerrüttet ist, ähnlich wie bei zu scheidenden Eheleuten?

ich würde mich an ihrer stelle an die

kinder- und jugendanwaltschaft (kija) wenden. nicht weil ich ihnen jugend "unterstelle", sondern weil die profis in sachen recht sind. gibts in jeder größeren stadt. hier der link in salzburg: http://www.kija-sbg.at/

Gast: jajajaja
03.09.2012 13:12
6 0

verpflichtende gen-tests bei jeder geburt

dann kann der (vermeintliche?) vater entscheiden ob er zahlen will oder nicht.

heutzutage geht ohne einwilligung der mutter kein test! eigentlich eine mittelalterliche gesetzgebung.

 
12